Kabinentür gegen die Fahrtrichtung - was sagt der Tüv?

  • Moin,

    Habt ihr Erfahrung mit dem Anschlag der Aufbautüren? Ist das so eine "Legende", dass gegen die Fahrtrichtung öffnende Kabinentüren ("Selbstmördertüren") nicht vom Tüv abgenommen werden oder gibt es da Möglichkeiten, falls sich ein Tüv-Prüfer querstellt? Gibt es dazu etwas schriftlich?

    Hintergrund: eine links angeschlagene Tür hätte in unserem Aufbau durchaus Vorteile, weil die um 180° geöffnete Tür nicht an die rechts daneben befestigte Markise stößt. Mit Markise ließe sich die Tür nur 90° öffnen und würde dann etwas "im Raum" stehen.
    Lohnt es sich für diesen Vorteil anders als alle anderen Hersteller zu bauen, oder lieber die Nachteile in Kauf nehmen um nachher beim Tüv keine bösen Überraschungen zu erleben? Ich habe leider keinen Tüv-Prüfer, der das Projekt von Anfang an begleitet hat, dafür geht es schon zu lange und wir sind zwischenzeitlich mit der Baustelle umgezogen...

    Vielen Dank

    Tim

  • Bei meiner Kabine vom Krabbavan 1 war die Tür auch gegen die Fahrtrichtung angeschlagen. da es in der Kabine keine Sitzplätze gab, war es seinerzeit kein Problem.

    Wenn Du das Projekt nicht mit einem Prüfer durchsprechen kannst, dann musst Du später ggf. von Prüfer zu Prüfer fahren und hoffen einen zu finden, der das mitmacht.

    Im Zweifel würde ich mir die Begutachtungsrichtlinien für Wohnmobile vom VD-TÜV holen und da drin nachsehen, ob da irgendwas drin steht.

    Dann hättest Du für Diskussionen mit dem Prüfer auch eine Grundlage.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Vielen Dank, ihr macht mir Mut mit diesen "prominenten" Beispielen ;)
    Ich habe mal eine Anfrage an den TÜV Nord geschickt, mal schauen, was dabei herumkommt - so lange warte ich nochmal mit dem Bau der Tür...

    KingWarin Moin Sven, ja ich bin auch froh, dass wir nach dem langen Stillstand voran kommen. Die Radhäuser habe ich übrigens wie geplant aus deinen Sandwich - Resten Bauen können :)



    Grüße

    Tim

  • Moin,

    mir liegt das TÜV-Verband-Merkblatt Fahrzeug und Mobilität in der aktuellen Fassung vor und ich habe zu der Anschlagrichtung der Türen nur folgenden Satz gefunden : "Bei zweiflügeligen Türen muss der in Fahrtrichtung vorn liegende Türflügel den hinteren überlappen."

    Von einer Tür ist hier nichts erwähnt, ausser dass die Tür bevorzugt auf der rechten Seite sein soll.

    Beste Grüsse

    Sebastian

  • Moin,

    ich habe folgende Antwort vom Tüv bekommen:

    Gemäß §35e Abs. 3 StVZO (Türen)

    (3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren – ausgenommen Falttüren – an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in der Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muss für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.
      Somit müssen Sie die Scharniere bei Ihrem Projekt auf der anderen Seite anbringen.

    links angeschlagene Türen gehen dann nur mit einer Sonderabnahme. Da es tatsächlich schriftlich etwas zu diesem Thema gibt, werde ich wohl den "einfachen" Weg gehen...

    Grüße

    Tim

  • Wir haben auch eine "Selbstmördertür" in der Kabine. Es darf sich während der Fahrt keiner in der Kabine aufhalten und ein Zugang vom Fahrerhaus nach hinten ist auch nicht möglich. Bei einigen Wohnwagen ist die Tür auch links angeschlagen.

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