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Sitzplätze Eintragen im Koffer/ Rechtliches

  • rocknroll
  • 29. Mai 2014 um 12:47
  • rocknroll
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    255
    • 29. Mai 2014 um 12:47
    • #1

    Ich hab hier ne Sitzgruppe rumliegen aus nem Bus.
    Die soll in den Koffer. Rechtliches zur Verankerung der Sitzgruppe ist klar.

    Aber wie ist das mit dem späteren Eintragen von Sitzplätzen?
    War da nicht was mit dem quer zur Fahrtrichtung nur noch erlaubt, aber nicht längs?
    Alle haben Gurte

    Ich hätte 2 längs und eine quer zur Fahrtrichtung. Wenn das rechtlich möglich ist.
    Sonst muß ich die U-Gruppe nicht zur Stirnwand sonder zur Seitenwand auszurichten.... :?

    Who :?: knows :idea:

    Klinsi ist Schwabe.............

    Einmal editiert, zuletzt von rocknroll (1. Juni 2014 um 01:49)

  • rocknroll
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    255
    • 29. Mai 2014 um 21:23
    • #2

    Mal ein Bild .

    Bilder

    • $_57.JPG
      • 80,6 kB
      • 800 × 600

    Klinsi ist Schwabe.............

  • Mobilix
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    964
    Wohnort
    Gengenbach
    • 29. Mai 2014 um 22:51
    • #3

    Hallo RocknRoll,

    genau weiß ich es nicht, aber ich glaube ab Bj. 2002 - oder seit dem Jahr 2002 (?) dürfen Sitze nur noch in Fahrtrichtung orientiert eingetragen werden. Und auch nur mit Gurt, wobei ein Beckengurt ausreichend sei. Aber die ganze Installation muss typgeprüft sein. Also selber basteln ist nicht.

    Wie auf Deinem Bild zu sehen ist, sind es ja bereits für Fahrzeuge zugelassene Sitze. Das dürfte gehen, das Einzige was Du dem TÜV-Professor nachweisen musst, sind massive Verschraubungen mit der Karosserie. Im Stil von: durch den Boden Schrauben, M 8 Muttern paarweise, auf der Fahrzeugunterseite massive Stahlplatte, 3 - 5 mm stark. Und das ganze erst nach der Abnahme mit Unterbodenschutz zuschmieren. Ganz ideal ist es, wenn Dein Chassis Original-Befestigungspunkte für Sitze hat und Du die verwenden kannst (aber davon kann man nur träumen).

    Gruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

  • rocknroll
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    255
    • 31. Mai 2014 um 00:23
    • #4

    hi Mobilix
    Meinst du damit das mit 2002 das Bj des FZGs oder ab wann es eingebaut wurde?

    Klinsi ist Schwabe.............

  • rocknroll
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    255
    • 31. Mai 2014 um 23:02
    • #5

    weiß sonst noch jemand was darüber?

    Klinsi ist Schwabe.............

    Einmal editiert, zuletzt von rocknroll (1. Juni 2014 um 01:50)

  • Mobilix
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    964
    Wohnort
    Gengenbach
    • 31. Mai 2014 um 23:14
    • #6

    Hoi RocknRoll,

    ich meine es genau so, wie ich es geschrieben habe: ich weiß es nicht genauer. Aber hier im Forum gibt es einige, die die Information sicher präzise parat haben. Ansonsten benmühe mal die Suchfunktion nach "Sitze eintragen", das Thema war schon mehrfach diskutiert.

    Grruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

  • Mobilix
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    964
    Wohnort
    Gengenbach
    • 31. Mai 2014 um 23:54
    • #7

    So, jetzt habe ich im Thread vom kuhtreiber noch was entdeckt, Zitat von Cosmo:

    " Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten folgende Anforderungen:
    Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
    – bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden;
    – geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
    – Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.

    Für ab dem 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten die Vorschriften des § 35 a StVZO in der entsprechenden Fassung:
    – geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze
    – bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen.

    Bei Wohnmobilen mit zGG > 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.
    Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukästen o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen."

    Hoffe, das hilft.

    Gruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

  • rocknroll
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    255
    • 1. Juni 2014 um 09:56
    • #8

    Hi Mobelix.
    Ich lese daraus das es imernoch geht, bzw für mich geht( Ez 78) Wäre natürlich eine Erleichterung.
    Hab ich das so richtig verstanden?

    Grüße

    Klinsi ist Schwabe.............

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Unterfranken
    • 2. Juni 2014 um 10:32
    • #9
    Zitat von rocknroll

    weiß sonst noch jemand was darüber?

    Ich denke, am sinnvollsten wäre es, das Vorhaben mit dem Freundlichen Herren vom TÜV zu besprechen, das das Ganze abnehmen soll. Wenn der erste sich allzu quer stellt, dann einfach mal den Nächsten ausprobieren. Die Halbgötter in Blau haben auch einen Ermessensspielraum, den sie unterschiedlich interpretieren.
    Mein persönlicher Wissensstand ist, dass Fahrzeuge, die nach dem 20.10.2007 erstmalig als Wohnmobil zugelassen werden, für die Fahrgastbeförderung nur Sitze mit geprüften Rückhaltesystemen haben dürfen.
    Wie du siehst, gehen die Meinungen weit auseinander, was geht und was nicht. Sicherheit wirst du nur bei dem Prüfer kriegen, der das Konstrukt an Ende abnehmen soll/muss.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    Wohnort
    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 23. Juni 2014 um 12:55
    • #10

    Also wie auch immer die rechtliche Lage da ist - ein Gespräch mit dem TÜVler Deines Vertrauens ist bestimmt sinnvoll: Ich fahre ja derzeit ein Serienmobil, einen Eura 600 HS mit EZ 01/2004. Dieser Wagen hat 4 eingetragene Sitzplätze - '2 davon im Wohnbereich', wie es im Fahrzeugschein steht. Sicherheitsgurte oder eine Möglichkeit, (halbwegs vernünftig) in Fahrtrichtung zu sitzen, gibt es allerdings nicht...
    Wie das Fahrzeug so zugelassen werden konnte? Keine Ahnung. Aber anscheinend geht es...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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