Hallo zusammen,
leider musste ich ein wenig umplanen und stehe nun vor dem Problem, wo ich den Abgaskamin hinsetzen kann / darf.
Ich habe eine Truma E2400 und werde diese direkt durch den Boden und dann seitlich in der Schürze münden lassen.
Mein geplanter Ort für den Abgaskamin liegt zwischen 2 Serviceklappen, jeweils 30 cm rechts von einer und ca. 45 cm unter einer Klappe.
Siehe Skizze.
Unter einem Fenster darf ja erst ab 50 cm Abstand ein Abgaskamin münden, aber wie wäre das bei einer Serviceklappe und den 45cm Abstand nach unten?
Kommt es da auf die Toleranz des Prüfers an oder gilt die 50 cm Abstandsregel bei Klappen nicht?
Vielleicht kann hier Krabbe oder ein anderer Gasexperte seine Meinung kundtun bevor ich mit dem bohren beginne...
Grüße
Jürgen