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Doofe Frage: Ueberall erlaubt?

  • jan_b
  • 17. August 2011 um 19:03
  • jan_b
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    350
    Wohnort
    München
    • 17. August 2011 um 19:03
    • #1

    Hallo zusammen,

    nachdem wir gerade erst wieder zurück in Deutschland sind und womo-maessig bislang nur im Ausland unterwegs waren, stellt sich ganz allgemein erstmal die Frage:
    Darf man generell auch in DE überall dort mit dem Womo nächtigen, wo es nicht explizit verboten ist?

    Die üblichen Themen wie Sicherheit und fachgerechte Entsorgung der diversen Hinterlassenschaften seien mal ausgeklammert, versteht sich ja eh von selbst.

    Also einfach stehenbleiben, wo's nett ist?!

    Merci,
    Jan

    MB 609D (Bj. 1987/5.6t/11qm) +++ Ausbaufotos (und ältere Rückbau-Fotos)

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 17. August 2011 um 19:36
    • #2

    Hallo Jan,

    ganz pauschal würde ich jetzt ja sagen.
    Man darf stehenbleiben und sich ausruhen um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.
    Ich stell mich am liebsten auf Plätze bei denen ich davon ausgehe das ich nicht auf privat Gelände stehe
    oder jemand sich auf den Schlips getreten fühlt. Sollte mich doch mal jemand auffordern zu verschwinden mache
    ich dies und suche ein anderes Plätzchen.
    Mir ist aber so eine Situation noch nicht passiert.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.568
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 17. August 2011 um 20:24
    • #3

    Ja, man darf zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit überall wo es nicht ausdrücklich verboten ist über Nacht stehen bleiben.
    Lagerleben ist nicht erlaubt! Es gibt Gemeinden die machen schon Zicken wenn man Tisch und Stuhl raus stellt!!

    Gruß Nunmachmal, der überall frei steht.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • KlauDa
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    286
    • 18. August 2011 um 07:58
    • #4

    Hi .
    Siehe ggf auch HIER

    Gruss ; Klaus

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 18. August 2011 um 08:42
    • #5

    Hallo Jan,

    wie schon im vorherigen Tread geschrieben, ist das einamleige Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Höchstrichterlich ist die maximale Dauer für die "Herstellung der Fahrtüchtigkeit" auf max. 11 Stunden festgelegt worden, danach kann es ein Knöllchen geben.

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass das Rausstellen eines Stuhles schon nicht geduldet wird und schon als Camping gewertet wird.

    Besten Gruß

    HWK

  • Abgemeldeter User
    Gast
    • 18. August 2011 um 13:55
    • #6

    ...hab ich schonmal mit nem Polizisten ausdiskutiert und "genehmigt" bekommen. Ich stand mit meinem 7,5 Tonner entlang einer Straße und hatte mich auf meinem Campingstuhl in den Schatten neben dem Womo gesetzt, es war richtig warm draußen und das Führerhaus lag in der Sonne.....

    Da wollte der mich auf Sondernutzung anmachen.... ich hab ihn dann gebeten, mal kurz in der Fahrerkabine Platz zu nehmen...... dann war das Thema durch, nachdem ich ihm auch versprochen hatte, nicht an dieser Stelle zu nächtigen....hihi..... kein Problem, ich wollte mich nach 7 oder 8 Fahrstunden seit morgens früh nur mal ausruhen und in aller Ruhe einen Kaffee trinken, der grad in der Kabine durchlief....auf 12 Volt geht das langsam....

    Aber Ausnahmen bestätigen die Regel..... :wink::lol: ....und der Polizist hat auch nen Kaffee mitgetrunken.....auf dem zweiten ausgepackten Campingstuhl....

  • jan_b
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    350
    Wohnort
    München
    • 26. August 2011 um 13:24
    • #7

    Verstehe - Merci, vor allem für die Erfahrungsberichte ;)
    Das sich tatsächlich jemand schon wegen Stühlen aufregt ist schon absurd. Aber gut zu wissen.

    Bei Wikipedia hat sich übrigens auch wer ausführlichst drüber ausgelassen, auch zu Europa-weiten Regelungen steht was:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reisemobil-Stellplatz

    Jan

    MB 609D (Bj. 1987/5.6t/11qm) +++ Ausbaufotos (und ältere Rückbau-Fotos)

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