Zitat von dmAlles anzeigen
Zu den Spiegeln: Breite ohne Spiegel! Ganz klar! Keine Diskussion, kein Hauch von Zweifel!
Hilfsargument:
Warum sind wohl die ganzen Busse 1,99 Meter ohne Spiegel ?? Damit sie in Baustellen links dürfen!
Oder die Lkw's? Bei 2,55 Metern Breite haben sie bereits die zulässige Höchstbreite. Mit Spiegel sind sie dann ~3 Meter und damit zu 99% in Deutschland illegal?
Totschlagargument:
§ 31 Absatz 1, Satz 5 STVZO
....Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:........Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht.....
Also kurz und im Klartext: Es steht zur Abwechslung mal wortwörtlich im Gesetzestext.
--dm--
Nur zum Zitat bei Kontrollen: es ist § 32 StVZO, allerdings sind Polizei und Gerichte (und bei Unfällen auch Versicherungen) da anderer Meinung. Basis ist u.a. der Punkt, dass Du laut StVO auch einen genügenden Sicherheitsabstand einhalten mußt, der z.B. bei dem diesbezüglichen Verkehrszeichen 264 bei >2m< nicht eingehalten werden kann, wenn das Fahrzeug - mit Spiegel - > 2,00 m ist. Es gibt zu diesem Thema ausführliche Diskussionen z.B. bei http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69391
Demnach gilt die in § 32 StVZO angegebene Maximalbreite von 2,55m (ohne Spiegel!) mit einigen Ausnahmen für die Teilnahme sämtlicher Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr - allerdings ist das wohl nur für Fahrzeugkonstrukteure gedacht (Straßenverkehrszulassungsordnung). Im Straßenverkehr selbst (und natürlich besonders bei einschränkenden Verkehrszeichen) muß auch der Sicherheitsabstand eingehalten werden, und damit sind auch Spiegel zu berücksichtigen (Du kannst ja auch nicht mit einem - ohne Spiegelberücksichtigung - 1,95m breiten Fahrzeug durch ein 2,00m breites Tor fahren).
In der StVO § 41 Absatz 1 heißt es in der Anlage 2 - entsprechend eindeutig - "Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 (Breite = Zeichen 264) verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet:" http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Und das schließt auch Spiegel ein.
Gruß (MAN-45) Wolfgang
PS: Die von Dir zitierten Busse mit 1,99m Breite dürfen damit selbstverständlich in Baustellenbereichen nicht überholen, wenn als Maximalbreite auf der Überholspur 2m angegeben ist!