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Gasinstallation Schlauch ausserhalb der Kabine zulässig?

  • moetheone
  • 2. März 2010 um 11:33
  • moetheone
    Junior
    Beiträge
    89
    • 2. März 2010 um 11:33
    • #1

    Hallo,
    es ist ja so, dass in einem Wohnmobil / in einer Wohnkabine alle Gasinstallationen als festes Rohr verlegt sein müssen. Gasschläuche sind meines Wissens in keinem Falle zulässig außer für Klappkocher auf den letzten Zentimetern.

    Meine Frage:
    Als Gaskasten / Aufbewahrungsort soll ein Staukasten ausserhalb des Wohnkoffers an einem LKW dienen. Oben drüber ist auf dem Fahrgestell ein Wohnkoffer installiert. In den Koffer führt unten ein Gasrohr hinein, welches ab dort in das Innere zur weiteren Gasverteilung führt.
    Dies ist ja soweit kein Problem.
    Nun soll aber ca. 1m zwischen dem Staukasten aussen und dem Rohrstutzen am Wohnkoffer mit einem flexiblen Gasschlauch überbrückt werden, da der Koffer sich ja beim Fahren bewegt.

    Ist das ein Problem? Ich denke, es sollte in Ordnung sein, da der Schlauch ja ausserhalb des Wohnraums ist. Ich bin mir aber nciht sicher, ob da nicht eine Vorschrift war, dass nur max. XX cm Schlauch verlegt sein dürfen.

    Danke für Eure Antworten!

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • kleenerTiger
    Junior
    Beiträge
    46
    • 2. März 2010 um 12:42
    • #2

    Hallo :)

    Also aus der Wissensbasis hier (http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2939) würde ich schließen, dass es eher nicht zulässig ist.
    Ich habe es so verstanden, dass Gasschläuche ausschließlich im Gaskasten verlegt werden dürften. Mit einer maximalen Länge von 45cm bzw. 75cm bei Auszügen.
    Aber hier gibt es Leute, die sich besser mit sowas auskennen.
    So long
    viele Grüße
    Sören[/list]

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Unterfranken
    • 2. März 2010 um 14:52
    • #3

    Hallo Moe,
    ich kann mir gut vorstellen, dass der Schlauch außerhalb der Kabine zulässig ist. Da ist ja die Vergiftungsgefahr nicht sooo hoch, weil sich das Gas bei Leckagen verflüchtigen kann. Aber Gewissheit bekommst Du eigentlich nur bei dem Prüfer, der Dir Deine Gasanlage abnehmen soll. Den würde ich einfach im Vorfeld mal fragen. Wenn er dazu ja sagt ist alles OK, wenn nicht, kannst Du ja eine zweite Meinung einholen und dann dort prüfen lassen, wenn der nächste Prüfer ja sagt. Ansonsten musst Du halt nochmal über dem Problem meditieren. Vielleicht hat der Prüfer ja noch eine ganz andere Idee, wie man das lösen könnte.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • hwk
    womobox-Guru
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    Wuppertal
    • 2. März 2010 um 19:25
    • #4

    Hallo moetheone,

    das ist leider so nicht zulässig, da flexible Schlauchverbindungen nur im Gaskasten und in Inneren für den Anschluß von ausziehbaren Kochern erlaubt sind.

    Aber das Problem kann man lösen, in dem man den Gaskasten in den Koffer integriert. Alternativ kann man auch die Flasche in die Nähe des Anschlusses des Koffers plazieren, dann kommt man auch mit den 40 cm aus. Das wäre dann in Anlehnung an die Installationen am LKW für die Standheizung.

    Besten Gruß

    HWK

  • moetheone
    Junior
    Beiträge
    89
    • 2. März 2010 um 22:27
    • #5

    @Alle
    Danke für Eure Antworten.
    Nur zur Info, es geht nicht um mein Mobil sondern um den LKW meines Hallenkollegen :D

    hwk
    Ja, genau das dachte ich mir.
    Der Gaskasten soll aber nicht im Koffer sein, der Staukasten bietet sich ja wirklich an dafür.

    Es soll eine Doppelflaschenanlage werden, also wird sowieso so eine Duocomfort Regler verbaut werden. Der sieht ja ohnehin vor, dass Schläuche bis zum Regler führen. Ab dem Regler habe ich also noch 40cm legalen Schlauchweg bis zum Stutzen, oder?

    Obwohl, als ich bei meinem WoMo diese Duocomfort Regleranlage verbaut habe, erinnere ich mich auch direkt ans Rohr gegangen zu sein damit. Also Denkfehler?

    Woher nimmst Du die Angabe mit den 40cm?

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 2. März 2010 um 23:42
    • #6

    So lange die Schlauchverbindung mit den üblichen zugelassenen und lösbaren Steckverbindungen ausgeführt wird
    und nur im Stand zu Versorgung der Kabine verwendet wird,
    sollte es erlaubt sein.

    Während der Fahrt sicher nicht.

    Gruß Ralf

  • moetheone
    Junior
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    • 2. März 2010 um 23:44
    • #7

    Während der Fahrt soll das natürlich auch legal betrieben werden können.
    Naja, ich denke fast es dürfen nur 40cm Schlauch sein.
    Werde mal den Gasprüfer direkt kontaktieren...

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • hwk
    womobox-Guru
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    • 3. März 2010 um 12:09
    • #8
    Zitat von moetheone

    @Alle
    Ab dem Regler habe ich also noch 40cm legalen Schlauchweg bis zum Stutzen, oder?


    Hallo zusammen,

    hier gilt leider das der Regler bei der neuen Comfort direkt an das Rohr angeschlossen werden muß. Die 40 cm Schlauch sind schon "verbraucht" für die Verbindung zwischen Flasche und Regler.

    Besten Gruß

    HWK

  • moetheone
    Junior
    Beiträge
    89
    • 3. März 2010 um 20:19
    • #9

    hwk

    Super, Danke für die Info.
    Das dachte ich mir auch, war mir aber nicht sicher.

    Viele Grüße!

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • Picco
    Moderator
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 4. März 2010 um 07:09
    • #10

    Hoi Moe

    Wäre es vieleicht eine Möglichkeit wenn Du ein Kupferrohr zu einer Spirale drehst?
    Wenn die Spirale lang genug ist hast Du die gewünschte Flexibilität und es ist aus einem Stück Kupferrohr...so müsste es doch erlaubt sein, odrr?

    Gruss

    Picco

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  • Balu
    womobox-Guru
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    • 4. März 2010 um 16:40
    • #11

    Hallo Moe,
    ich habe auch nochmal über die Gaskastengeschichte meditiert. Der Ansatz mit den maximalen Schlauchlängen geht ja immer von Gaskästen im/am Aufbau aus. Vielleicht wäre es ein formaljuristisches Hilfskonstrukt, den Gaskasten dem Fahrzeugrahmen zuzuschlagen, der über eine externe Einspeisung den Aufbau versorgt. So könnte man evtl. die Schlauchvorschriften aushebeln. Wenn man die Gasleitung verrohrt bis kurz vor dem Übergang zur Kabine, könnte ein relativ kurzes Schlauchstück ausreichen, um die Verwindungen zwischen Kabine und Fahrgestell auszugleichen, ohne dass das Schlauchstück irgendwo scheuert.
    Gruß
    Herby

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  • Abgemeldeter User
    Gast
    • 4. März 2010 um 22:21
    • #12

    Kann man für solche Verbindungen nicht armierten Hochdruckschlauch verwenden, wie er z.B. auch für Hydraulik gebraucht wird? Ggf. mit Genehmigung des Gasprüfers.

    Ich seh die Notwendigkeit einer flexiblen Verbindung deswegen, weil während der Fahrt Koffer und Staukasten eine Bewegeung gegeneinander haben werden, d.h., der Kasten rappelt anders als der Koffer. Eine starre Stahlleitung dürfte deswegen nicht das Gelbe vom Ei ein, oder seh ich das falsch?

  • hwk
    womobox-Guru
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    • 4. März 2010 um 22:45
    • #13
    Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    .....Ich seh die Notwendigkeit einer flexiblen Verbindung deswegen, weil während der Fahrt Koffer und Staukasten eine Bewegeung gegeneinander haben werden, d.h., der Kasten rappelt anders als der Koffer. Eine starre Stahlleitung dürfte deswegen nicht das Gelbe vom Ei ein, oder seh ich das falsch?

    Hallo Thomas,

    das ist sicherlich so richtig und würde auch in der Praxis funktionieren (wenn ein Schlauch von der Flasche zum Regler zulässig ist, sollte es keine praktischen Gründe geben, warum ein Schlauch in solchen Fällen nicht nicht funktionieren sollte)

    Aber hier stehen wohl Vorschriften dem praktischen Vertsand gegenüber und siegen lider auch noch. Auch ein Gasprüfer kann hier nicht seinen Segen dazu geben, da er ja nur die Einhaltung der gängigen Vorschriften bescheinigt.

    Ich sehe hier wirklich nur die Möglichkeit, den Gaskasten an der Kabine zu befestigen oder aber dei Flasche am Rahmen und dann via Regler und Schlauch an die Kabine zu gehen.

    Besten Gruß

    HWK

  • moetheone
    Junior
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    • 5. März 2010 um 00:50
    • #14
    Zitat von Balu

    Vielleicht wäre es ein formaljuristisches Hilfskonstrukt, den Gaskasten dem Fahrzeugrahmen zuzuschlagen, der über eine externe Einspeisung den Aufbau versorgt. So könnte man evtl. die Schlauchvorschriften aushebeln. Wenn man die Gasleitung verrohrt bis kurz vor dem Übergang zur Kabine, könnte ein relativ kurzes Schlauchstück ausreichen, um die Verwindungen zwischen Kabine und Fahrgestell auszugleichen, ohne dass das Schlauchstück irgendwo scheuert.
    Gruß
    Herby

    Hi Herby,
    ja ist ist genauso. Der Gaskasten ist in diesem Falle ja nicht nur formaljuristisch Teil des Rahmens sondern tatsächlich!
    Ich dachte auch an eine saubere Rohrverbindung bis kurz vor den Koffer und dann an ein Schlauchenes Übergangsstück.

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • moetheone
    Junior
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    89
    • 5. März 2010 um 00:52
    • #15
    Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    Ich seh die Notwendigkeit einer flexiblen Verbindung deswegen, weil während der Fahrt Koffer und Staukasten eine Bewegeung gegeneinander haben werden, d.h., der Kasten rappelt anders als der Koffer. Eine starre Stahlleitung dürfte deswegen nicht das Gelbe vom Ei ein, oder seh ich das falsch?

    Hi Thomas,
    ja genau das. Wegen der Verschränkung vom Koffer gegen den Fahrzeugrahmen ist das ganze überhaupt angedacht.

    Zitat

    Ich sehe hier wirklich nur die Möglichkeit, den Gaskasten an der Kabine zu befestigen oder aber dei Flasche am Rahmen und dann via Regler und Schlauch an die Kabine zu gehen.

    ...wofür 40cm schon etwas knapp sein könnten :cry:

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • Picco
    Moderator
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 5. März 2010 um 07:30
    • #16

    Hoi zämä

    Auf die Gefahr hin Euch zu langweilen aber:

    Zitat von Picco

    Wäre es vieleicht eine Möglichkeit wenn Du ein Kupferrohr zu einer Spirale drehst?

    Meines Erachtens wäre das eine legale Lösungsmöglichkeit!

    Bilder

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    Dateien

    Spirale.jpg 8,44 kB – 0 Downloads

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • Abgemeldeter User
    Gast
    • 5. März 2010 um 11:53
    • #17
    Zitat von moetheone

    ...wofür 40cm schon etwas knapp sein könnten

    Da würde sich die Verwendung eines LPG-Tanks anbieten, die es mit 60-80 l und 30cm Durchmesser ja gibt. Den kann man dann an der Gastankstelle befüllen und er reicht weiter als die Gasflaschen.

    Aber eine Lösung mit einer Leitung, die "Spiel" erlaubt, dürfte auch ok sein, denn wir reden hier ja nicht über Bewegungen von über 5 cm......

  • hwk
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Wuppertal
    • 5. März 2010 um 11:59
    • #18
    Zitat von Picco

    Hoi zämä

    Auf die Gefahr hin Euch zu langweilen aber:

    Meines Erachtens wäre das eine legale Lösungsmöglichkeit!

    Hallo Picco,

    leider gibt es hier die Vorschrift, dass Kupferrohr nicht frei Hängen darf und alle 50 cm mit den speziellen Schlauchschellen zu befestigen ist, um Schwingungsbrüchen vorzubeugen. Die von Dir zitierten Spiralrohre kenne ich auch von unseren Gassationen und da funktioniert so etwas super (auch bei 300 bar).

    Besten Gruß

    HWK

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