Frage zum Aufbau usw...

  • Ich habe jetzt ja schon vieles hier gelesen
    Mir sind aber trotzdem einige Fragen offen.

    Einige bauen ja auch 4x4 Mobile mit Alkove. Ist dann der ganze Fahrzeugrahmen versteift, damit sich Fahrehaus und Aufbau zusammen drehen?
    Oder muß dann die Alkove mit genügend Abstand gebaut werden?

    Ein Kollege hier aus dem Forum baut eine Gitterrohrrahmen mit Alubeplankt. Er isoliert dann einfach aus. Wie löst er das mit den Kältebrücken?

    Diese 60% Achsenreglung schnall ich auch nicht richtig.

    Welche Geschwindigeiten darf ich eigentlich mit dem 7,5t fahren?

    Fragen über fragen...

  • N'Abend,

    Zitat

    Einige bauen ja auch 4x4 Mobile mit Alkove. Ist dann der ganze Fahrzeugrahmen versteift, damit sich Fahrehaus und Aufbau zusammen drehen?
    Oder muß dann die Alkove mit genügend Abstand gebaut werden?


    Wenn du die Kabine nicht (früher oder später) zerreißen willst, muss sich der Fahrzeugrahmen weiterhin verwinden können.
    Man könnte natürlich den Hilfrahmen so fett ausbauen, dass sich dadurch der eigentliche Fahrzeugrahmen nicht mehr verwindet und nur noch aus der Achsfederung heraus ausgeglichen wird - aber das ist eher theoretischer Natur.


    Zitat

    Diese 60% Achsenreglung schnall ich auch nicht richtig.


    Was meinst du damit??? Das der Überhang von der HA nicht mehr als 60% des Achsabstandes betragen darf?
    Wenn ja: Radnabe letzte Achse bis hinteres Ende des Aufbaus (i. d. R. der Wohnkoffer) =/< Radnabe VA bis Radnabe HA.

    Zitat

    Welche Geschwindigeiten darf ich eigentlich mit dem 7,5t fahren?

    Wird gerade auch im Allrad-LKW-Forum diskutiert, habe mal die relevanten Punkte kopiert:

    Zitat

    Die Geltung der V ist durch § 7 Satz 2 idF d. V v. 7.10.2005 I 2978 bis zum 31.12.2010 verlängert worden

    Das mit der Alubeplankten Kabine soll dir der Erbauer erklären. :D

  • Zitat von surfjunk

    ...Einige bauen ja auch 4x4 Mobile mit Alkove. Ist dann der ganze Fahrzeugrahmen versteift, damit sich Fahrehaus und Aufbau zusammen drehen?
    Oder muß dann die Alkove mit genügend Abstand gebaut werden?

    Ich denke, da gibt es beide Möglichkeiten. Mein T5 4motion hat eine Wohnkabine mit Alkoven, die fest mit dem Fahrerhaus verbunden ist. Der Rahmen ist da nicht versteift. Andere haben Absetzkabinen, bzw. Kabinen, die mit dem Fahrerhaus keine Verbindung haben, da kann die Kabine gegen das Fahrerhaus arbeiten und braucht den entsprechenden Platz. Was man will, kommt auf den Einsatzzweck an.

    Zitat von surfjunk

    ...Diese 60% Achsenreglung schnall ich auch nicht richtig..

    Da schnall ich jetzt die Frage nicht :? Aber wenn Du das meinst: Die Fahrzeughersteller legen fest, wie groß der Überhang des Aufbaus hinter der Hinteachse sein darf. Der liegt bei vielen Fahrzeugen so um die 60% vom Radstand.

    Zitat von surfjunk

    ...Welche Geschwindigeiten darf ich eigentlich mit dem 7,5t fahren?

    Da bin ich jetzt auch nicht so der Experte. Aber soweit ich weiß, läuft da im Moment so ein unsinniger Versuch, der Wohnmobile bis 7,5t Tempo 100 auf Autobahnen erlaubt, aber das LKW-Überholverbot für sie nicht außer Kraft setzt. Sprich: Bei LKW-Überholverbot musst Du Dich hinten anstellen. :cry:
    Gruß
    Herby
    Edit: Der Joe war schneller und hat in Sachen Geschwindigkeit die präziseren Angaben. 8)

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo zusammen,

    die Grenze ist Mitte Rad, aber 60% sind nur ein Anhaltswert.Einige Hersteller geben nur die Freigabe für weniger als 60%. Hier geben die Aufbaurichtlinien des betreffenden Herstellers Auskunft.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo,

    bei 60% des Radstandes ist der Hecküberhang aber dann auch so groß das es sich gar nicht mehr loht darüber nachzudenken die Straße zu verlassen da der Rampenwinkel doch recht flach wird.
    Auch sollte man bei einem so großen Hecküberhang bedenken das sich die Hinterachsbelastung nur mit durchdachtem Beladen im Rahmen halten läßt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

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