Gebrauchtwagengarantie/-versicherung

  • Hallo, Ihr Leerkabinler,

    ich bin ja gerade dabei, mir einen Untersatz für die Alltagskabine zuzulegen. Im Augenblick hapert es an der Gebrauchtwagengarantie, die der Verkäufer mir anbietet. Diese ist von VW und bindet mich extrem an VW-Werkstätten, was mir überhaupt nicht behagt. Nach meinen Erfahrungen mit meinem PKW möchte ich aber auf eine solche Versicherung nicht verzichten.

    Kennt jemand eine vernünftige Alternative, die auch Reparaturen in freien Werkstätten akzeptiert und bei der nicht im Vorhinein erst lange ausdiskutiert werden muß, ob ich in der ausgewählten Werkstatt reparieren lassen darf oder nicht?

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

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    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Wolfgang,

    sofern die Bindung an Wartung in der entsprechenden Markenwerkstatt gebunden ist, sind solche Passagen z.T. nicht gültig - aber das gibt dann die Diskussionen zu einem Zeitpunkt zu dem diese mehr als flüssig (=überflüssig) sind.

    Es gibt am freien Markt auch Garantieversicherungen, die dann Schäden an den wesentlichen Teilen abdecken. Sofern Du aber von einem VW-Händler kauft, wird solche eine Garantie über eine freie Versicherung meist nicht angeboten, da diese Absicherung über den Konzern erfolgt.

    Besten Gruß

    HWK

  • Erzähl mal mehr über die angebotenen Besonderheiten.

    Denn im allgemeinen ist es egal.

    Der Gebrauchtwagenhändler ist in jedem Fall zur "Gewährleistung" verpflichtet.

    Zitat

    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben.
    Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung
    durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie.

    Ich würde mich nicht zu einer speziellen Garantieversicherung bewegen lassen,
    die einzig den Zweck hat Dich an eine bestimmte Vertagswerkstatt zu binden,
    die dann zu überhöhten Preisen arbeitet.

    Gruß Ralf

  • Hallo Wolfgang,

    nehm doch einfach die Werkstattbindung für das eine Jahr in Kauf. Wenn Du tatsächlich einen Garantiefall bekommst ist jede Diskusion überflüssig.
    Ich habe meinen T4 auch bei VW als Gebrauchtwagen gekauft und hatte innerhalb der Garantiezeit einen Kundendienst zu machen. Da dieser eine Woche vor Ablauf der Garantie war bin ich schon garnicht mehr zu VW gegangen.
    Laß Dir vor Auslieferung nochmal einen Kundendienst mit allem Drum und Dran machen dann ist die Warscheinlichkeit das Du während der Garantiezeit in die VW-Werkstatt mußt fast ausgeschlossen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von hwk

    ... Es gibt am freien Markt auch Garantieversicherungen, die dann Schäden an den wesentlichen Teilen abdecken. ...


    Genau solche suche ich!

    Ansonsten: mit meinem PKW hatte ich drei Jahre lang überhaupt keine Probleme, deshalb habe ich eine Garantieverlängerung ausgeschlagen. Im vierten Jahr ist eine Schaltplatine am Lenkrad, die Lichtmaschine und zuletzt das Zweimassen-Schwungrad kaputt gegangen (bei unter 80000km Laufleistung) - Gesamtschaden bislang etwa € 3000,-.
    Aus dieser Erfahrung heraus möchte ich gerne auch in Zukunft (über den Sachmängelhaftungszeitraum des Händlers hinaus) eine Gebrauchtwagengarantie für unseren zukünftigen fahrbaren Untersatz - der sollte mich dann aber nicht knebeln...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Wolfgang, google mal nach Gebrauchtwagengarantie, da kommen einige. Ich hab mal eine genau angeschaut die Verträge auch privat anbietet. Die haben zu Werkstätten folgendes in den Bestimmungen stehen: (siehe Attachment)

    Link zur Versicherung

    Ich selbst hatte eine andere die auch nur von anerkannter Werkstatt geschrieben hatte, aber ich weiß nicht mehr welche es war, kam vom Händler.

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