1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Forum
  3. Ausbau: Installation und Technik
  4. Heizen und Kühlen

Standheizung nervt!

  • steffen-t4
  • 17. Dezember 2008 um 12:23
  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.321
    Wohnort
    München
    • 7. Januar 2009 um 08:36
    • #21
    Zitat von Krabbe

    Gasinstallation „ohne das ganze Gedönse“ geht auch und sogar zugelassen, wenn die Lösung für die meisten auch nicht praktikabel sein dürfte: Und zwar als Gasanlage mit Außenspeisung. Da müsste dann bei einem Verbraucher nur eine Sicherheits-Schnellschlusskupplung nach außen und die Gasflasche würde neben den Bus gestellt und außen eingestöpselt.

    Geht das wirklich? Wie transportiert man denn dann die Flasche? Ich dachte eigentlich dass man für den regelmäßigen Transport von Gasflaschen auch einen Transportplatz braucht, der den Vorschriften für unseren Gaskasten entspricht. Jedenfalls weiß ich von meinem Vater, dass die damals bei ihren Baustellenfahrzeugen Gaskästen mit Entlüftung einrichten mussten, obwohl die Flaschen im Fahrzeug keine Verbraucher hatten, sondern nur zum mobilen Beheizen von Baustellenzelten und für Lötbrenner und ähnliches verwendet wurden. Aber vielleicht gilt da ja für gewerbliche Fahrzeuge schon wieder ganz was anderes als für private, wer weiß das schon 8)

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. Januar 2009 um 09:00
    • #22
    Zitat von mangiari


    ...Aber vielleicht gilt da ja für gewerbliche Fahrzeuge schon wieder ganz was anderes als für private, wer weiß das schon 8)

    Ich weis es. ;)
    In der Tat ist es so, dass für den privaten Transport von Gefahrgütern unter bestimmten Vorraussetzungen andere (einfachere) Regelungen gelten, wie bei gewerblichen Transporten.

    Solange Du die Gasflasche für private Zwecke transportierst reicht es aus, wenn diese ordnungsgemäß verschlossen und mit der Schutzkappe versehen und ordnungsgemäß gesichert (festgezurrt) ist.
    Eine gesonderte Belüftung ist bei privaten Transporten nicht vorgeschrieben, wenn auch empfohlen wird z. B. bei Transport im PKW zwei Fenster zum "querlüften" offen zu lassen und nicht zu rauchen.
    Ob das nun sinnvoll ist und ob man das damit verbundenen Risiko eingeht muss jeder selber entscheiden, aber rein rechtlich darfst Du Dir eine entsprechend gesicherte Gasflasche mitten in den Wohnraum von Deinem Duc stellen und quer durch Europa fahren.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Bus-Uwe
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Hamm
    • 7. Januar 2009 um 09:14
    • #23
    Zitat von Krabbe

    Ich weis es. ;)
    In der Tat ist es so, dass für den privaten Transport von Gefahrgütern unter bestimmten Vorraussetzungen andere (einfachere) Regelungen gelten, wie bei gewerblichen Transporten.

    Solange Du die Gasflasche für private Zwecke transportierst reicht es aus, wenn diese ordnungsgemäß verschlossen und mit der Schutzkappe versehen und ordnungsgemäß gesichert (festgezurrt) ist.
    Eine gesonderte Belüftung ist bei privaten Transporten nicht vorgeschrieben, wenn auch empfohlen wird z. B. bei Transport im PKW zwei Fenster zum "querlüften" offen zu lassen und nicht zu rauchen.
    Ob das nun sinnvoll ist und ob man das damit verbundenen Risiko eingeht muss jeder selber entscheiden, aber rein rechtlich darfst Du Dir eine entsprechend gesicherte Gasflasche mitten in den Wohnraum von Deinem Duc stellen und quer durch Europa fahren.

    Gewerblich kommt es auf die Menge an. Wer ein oder zwei Flaschen Gas an Bord hat, die geschlossen und festgegurtet sind, spielt es keine Rolle ob Gewerblich oder Privat. Die Mengenbegrenzungen kenne ich aber nicht. Kann man bestimmt googlen.

    Nicht das der Text oben jetzt falsch verstanden wird. Sobald die Flasche angeschlossen wurde, muss ein luftdichter Schrank nach Innen hin vorhanden sein, der dann nach Außen hin belüftet ist. Wenn Du die Gasanlage abnehmen lassen wirst, wird der Beauftragte die Hände über den Kopf zusammen schlagen, wenn so ne Pulle im Wohnraum steht. Bitte nicht machen.

    Schaut mal hier http://www.selbstausbauer.de/Inhalt/Gas/gas.html

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.321
    Wohnort
    München
    • 7. Januar 2009 um 09:22
    • #24

    Ok, dass man das für den flotten Transport vom Baumarkt nach Hause privat darf, wusste ich. Aber wenn man einen Außenanschluss am Auto hat, impliziert das ja, dass man die Flasche quasi immer dabei hat und nicht nur von A nach B transportiert. Aber sei's drum, Ist ja eh oft verwunderlich was auf der einen Seite alles reguliert ist und was wieder nicht.

    Dass es die Heizung ohne Lüfter auch wieder für Womos gibt ist ja interessant. Ich hab mir so ein (altes) Teil mal angeschaut, gar nicht schlecht. Sauwarm und kein Stromanschluss. Dadurch 100% sichere Wärme, auch bei alten schwachen Batterien und langer Standzeit im Winter. Für mich nicht interessant, da ich elektrisch gut versorgt bin und die Wärme gerne besser verteile. Aber so als Nachrüstung für ältere Fahrzeuge mit wenig Stromreserven sicherlich interessant.

    Puh, zum Glück war Krabbes ganzer Text zitiert, hab eben aus Versehen auf den "Editieren" statt den "Zitieren" Knopf gedrückt. Muss man ja höllisch aufpassen mit diesen doofen Adminrechten :oops:

  • KlauDa
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    286
    • 7. Januar 2009 um 10:57
    • #25

    Hallo .
    Die Information , ich dürfe eine gesicherte und korrekt verschlossene Gasflasche auch z.B. im nach unten nicht entlüfteten Fahrerhaus meines T4 transportieren , ist sehr interessant !
    Es ist mir demnach möglich , eine dritte Reserveflasche mitzunehmen , die problemlos zwischen den Sitzen ( an der Fahrerhaus – Rückwand festgezurrt ) plaziert werden kann .
    Damit kann ich den Gedanken , von 2 x 5 Kg – Flaschen auf solche mit 11 Kg umzurüsten , ad Akta legen .
    Ich hoffe nur , diese Verfahrensweise ist auch wirklich gesetzeskonform !

    Gruss ; Klaus

    Einmal editiert, zuletzt von KlauDa (7. Januar 2009 um 11:14)

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.321
    Wohnort
    München
    • 7. Januar 2009 um 11:09
    • #26

    Du musst ja bei Deiner TÜV-Abnahme nicht unbedingt mit drei Falschen erscheinen. Und ich würde die da auch nicht immer herumfahren, es reicht ja wenn man eine größere Reise startet die dritte Flasche einzupacken und das ist dann ja nicht viel mehr als wenn Du die Flasche als Privatperson mal spazieren fährst. Du kannst Dir ja im Baumarkt auch nen Gartengrill mit Flasche besorgen und darfst den herumfahren. Ich nehme dabei sogar mal an, dass die wenigsten Garten-Griller ihre Flaschen im PKW dabei ordentlich verzurren.

  • Bus-Uwe
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Hamm
    • 7. Januar 2009 um 11:48
    • #27

    Schaut mal hier:

    http://www.busumbau.net/gefahrengut/ADR_Ladungssicherung.pdf

    http://www.busumbau.net/gefahrengut/me…gasflaschen.pdf

    http://www.busumbau.net/gefahrengut/Gasflaschentransport.pdf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. Januar 2009 um 12:02
    • #28

    @ Bus-Uwe,

    Deine oben verlinkte Zusammenstellung der DVGW-Richtlinie ist teilweise falsch und nicht mehr aktuell. Eine Zusammenstellung der aktuell gültigen Regeln findest Du hier in der Wissensbasis.


    Bei Deinen Links zu den Richtlinien zum Gasflaschentransport solltest Du beachten, dass unter Beachtung vom der GGVSE-Durchführungsrichtlinie Anhang 2 (1.3) die Vorschriften nach ADR aufgrund ADR 1.1.3.1 für Privattransporte nicht gelten.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. Januar 2009 um 12:05
    • #29

    @ KlauDa,

    Zitat

    ...Ich hoffe nur , diese Verfahrensweise ist auch wirklich gesetzeskonform !

    ich habe da mal an anderer Stelle was zu geschrieben, was ich hier jetzt einfach mal so reinstelle:

    Zitat

    Transport von Gasflaschen

    Oft wird die Frage gestellt, ob im Wohnmobil zusätzlich zu den ein bis zwei Gasflaschen im Gaskasten weitere Gasflaschen mitgeführt werden dürfen, oder ob zum Camping Gasflaschen zum Betreiben eines Gasgrills oder eines mobilen Kochers im PKW oder im Campingbus ohne Gasanlage transportiert bzw. mitgeführt werden dürfen.

    Beim beantworten der Frage muss man zunächst danach unterscheiden, ob der Transport privater Natur ist und die Gasflaschen privaten (Freizeit-)Zwecken dient, oder ob der Transport gewerblicher Natur ist. Hier müssen ggf. auch Selbstständige aufpassen, die Ihr Wohnmobil als Bürofahrzeug o. ä. nutzen. Das folgende gilt so ausschließlich für den privaten Transport von Gasflaschen.

    Für den privaten Transport gilt:
    Es dürfen Gasflaschen im PKW bzw. Wohnmobil auch außerhalb des Gaskastens transportiert werden, wenn
    a) die Gasflasche zugedreht ist,
    b) die Kunststoff-Verschlussmutter auf dem Entnahmeventil aufgeschraubt ist,
    c) die Schutzkappe aufgesteckt ist und
    d) die Gasflasche sicher verstaut (verzurrt) ist.
    e) Es dürfen max. 333 kg Gas transportiert werden. (Wenn weitere Gefahrstoffe transportiert werden (z. B. Reservekanister) weniger.)
    Zusätzlich sollte eine Entlüftung vorhanden sein bzw. im PKW sollten min. zwei Fenster zum „querlüften“ geöffnet sein und man sollte im Fahrzeug nicht rauchen.


    Relevante Verordnungen sind :

    - die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE),
    - die RSE Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) und
    - die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der aktuellen Version.

    In §1 (3) 1 GGVSE findet man die Verweise auf das ADR, sowie die Anlagen zur GGVSE.
    In Teil 1 der ADR findet man unter 1.1.3.1. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.:
    „Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und den persönlichen oder häuslichen Gebrauch, oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln, Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.*

    *[Anm.: Das bedeuten m. M. nach, dass bei der Beförderung so genannter Gastankflaschen die Vorschriften des ADR doch eingehalten werden müssen, wenn sie nicht im Gaskasten eines Wohnmobils / Wohnwagens mit geprüfter Gasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G607 stehen, da diese IMHO keine einzelhandelsgerechte Verpackung, sondern ein Gastank sind.]

    Anhang 2 Nr. 1.3 der GGVSE bezieht sich auf ADR 1.1.3.1 und regelt die Anwendung für deutschen Fahrzeugen und regelt die Maximalmengen mit Bezug auf Tabelle Absatz 1.1.3.6.3 ADR. Dies ergibt 333 kg Gas, wenn keine weiteren Gefahrstoffe (z. B. Reservekanister) mitgeführt werden.

    In der GGVSE-Durchführungsrichtlinie findet man dann im Teil „Erläuterungen zu Teil 1“:
    Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 a und c
    1-1.1 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:
    - ausreichende Ladungssicherung
    - wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2


    Anmerkung: Dies ist mein Kenntnisstand. Ich gebe kein Gewähr für die Darstellung der rechtlichen Situation und empfehle im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu befragen.

    Alles anzeigen

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Bus-Uwe
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Hamm
    • 7. Januar 2009 um 12:23
    • #30

    Na also, somit haben wir das schon mal geklärt.
    Ich habe diese PDF´s auch einfach ohne viel
    lesen aus dem Netz gezogen.

    Ich lasse grundsätzlich meine Gasanlagen,
    die ich einbaue, immer von einem Sachverständigen
    abdrücken und mir ein Prüfheft geben.

    Aber jetzt einmal unter uns.

    Ich habe so einige FZ über den TÜV gebracht, wobei
    den Jung´s das aber völlig wurscht war.

    Die haben die Gasplakette gesehen aber nicht
    nachgeschaut wo und wie viele Flaschen an Bord waren.

    Bei dem ersten Fahrzeug habe ich die Möbel so über-
    demensioniert befestigt, aus Angst, dass die meckern
    und was war..................

    dürfen wir auch mal in das WOMO rein, bohhh, toll.

    Und das war es auch schon mit der Prüfung. Natürlich
    haben die Bremsen und das übliche geprüft, aber weder
    Gasanlage, Gasfach oder gar die Möbelbefestigungen.
    Nicht einmal, ob die Sicherheitsgurte an der richtigen
    Stelle ordnungsgemäß befestigt wurden.

    Fazit:

    Es wird immer heißer gekocht als gegessen wird.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. Januar 2009 um 12:30
    • #31

    Wenn Du die Gasanlage bereits von einem anerkannten Sachkundigen abgenommen worden ist, dann muss der TÜV-Prüfer die auch nicht mehr ansehen. - Und tut es in der Regel auch nicht. Entweder, weil er selber gar kein Sachkundiger ist (sind die Prüfer des öfteren nicht, da auch sie erst die Sachkundeprüfung machen müssen), oder weil er weis, dass er eh weniger Ahnung von Gasanlagen hat, als der Fachmann, denn die "Hürde" zur Zulassung zur Sachkundeprüfung ist für Prüfingenieure oder aaS geringer als für sonstige Personen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.321
    Wohnort
    München
    • 7. Januar 2009 um 12:41
    • #32
    Zitat von Bus-Uwe

    Es wird immer heißer gekocht als gegessen wird.


    Ah, das würde ich so nicht sagen. Es mag zwar sein, dass es solche Prüfer gibt, es gibt aber auch das andere Extrem: Ich musste mit meinem Ducato gerade zur HU und da ist halt hinten auch schon der Wohneinbau am Enstehen, auch die Gasanlage. Die Gasanlage ist aber erst in einem Arm fertig, den Schneidring für die Flascheneinspeisung habe ich genau aus dem Grund noch nicht angebracht, dass klar ist, dass die Gasanlage noch nicht fertig ist und noch nicht Verwendung finden KANN.

    Trotzdem hat sich der erste TÜV-Mann geweigert dem Fahrzeug als LKW eine Plakete zu erteilen. Er meinte ich müsse den Einbau erst fertig machen (mal eben so schnell :shock: ) und dann als Wohnmobil eintragen lassen, da ein paar Dinge die für die LKW-Zulassung wichtig sind, nicht mehr gegeben sind. z.B. habe ich ein Loch in die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastzelle geschnitten.

    Naja, bin dann halt noch zur Degra und hab mir meine Plakete dort geholt. Der hat auch nachgefragt, aber meine Erklärungen und die kleine Notlüge mein Hallenvermieter hätte mir im Sommer gekündigt, haben ihn dann umgestimmt. Aber wenn's ganz blöd kommt und der Prüfer bei Deinem Fahrzeug eine wirkliche Gefar sieht, kann er außer der nicht erteilten Plakette glaube ich sogar noch mehr Ärger machen.

  • Bus-Uwe
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Hamm
    • 7. Januar 2009 um 12:45
    • #33

    Ja ja, der liebe nochmonopolist TÜV.
    Aber denen wird auch noch der Zahn
    gezogen bzw. geht denen auch mal die
    Lampe an, dass man etwas Kunden-
    freundlicher werden sollte.

    Eines Tages ist das Monopol weg und
    dann gehn se pleite, weil sich die Kunden
    alles gemerkt haben.

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 7. Januar 2009 um 23:00
    • #34

    Der TÜV hat kein wirkliches Monopol.
    In den "neuen Bundesländern" macht die Dekra die Eintragungen die im Westen nur der TÜV macht.

    Und die für die HU kann ich hier im "Westen" auch zu verschiedenen "Dienstleistern" gehen.

    Und mal ehrlich, die Organisation ist nicht das Problem, sondern der jeweilige Prüfer.

    Gruß Ralf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 8. Januar 2009 um 09:08
    • #35

    Jepp, dazu kommt noch, dass die einzelnen TÜV-Stationenen inzwischen auch untereinander in Konkurenz stehen und die Prüfer durchaus auch Umsatzabhängige Prämien bekommen. Von Monopol kann da nicht mehr so die Rede sein, es kommt wirklich nur noch auf den Prüfer drauf an. Oft ist es halt auch so, das einzelen Prüfer sich mit solchen Spezialfällen wie Wohnmobilen halt nicht 100 %ig auskennen (z. B. weil ihr "Spezialgebiet" Moppeds oder US-Cars sind, oder was auch immer.) Und wenn man sich die Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen ansieht, dass kann ja kaum noch einer alles Auswendig wissen. Leider fällt es vielen Prüfern aber schwer fehlendes "Spezialwissen" zuzugeben und es fehlt Ihnen die Zeit (oder Lust?) sich dieses Wissen im Bedarfsfall anzulesen. - Wobei es auch solche Prüfer gibt, ist mir selber mit meiner Absetzkabine so gegangen, dass Prüfer zugaben sowas noch nie geprüft zu haben und jetzt nicht wüßten, was alles zu beachten sei und dann erst mal fleissig Unterlagen zusammen gesucht hat.

    Und das die Prüfer der anderen Organisationen generell besser sind kann ich nicht bestätigen. Ich durfte auch bei KÜS oder GTÜ schon erleben, dass auf einmal abgelaufene Verbandskästen bemängelt wurden (- darf nicht, ist kein HU-relevanter Mangel), Traggelenke bemängelt wurden, die jetzt noch, nach 3 Jahren, verbaut (und in Ordnung) sind, etc.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden-Ziel

Jährlich (2025)

96,5 %

96,5% (531,00 von 550 EUR)

Jetzt spenden
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™