Hi,
bei eurer Diskussion über die Zulässigen Leitungsquerschnitte geht Ihr scheinbar von den Vorschriften für Hausinstallationen etc. aus. Für die 12 V Installation im Wohnmobil gibt es jedoch eine eigene Norm, die DIN EN 1648-2
"Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Elektrische Anlagen für DC 12 V - Teil 2:Motorcaravans".
Dort ist als Formel für den notwendigen Leitungsquerschnitt in Abhängigkeit von der Leitungslänge und dem Spannungsabfall folgendes zu finden:
(Ich scheib statt grichischer Buchstaben jetzt mal ähnliche aus dem "normalen“ Alphabet)
A= p x L x I / Uv
Um die maximal zulässige Stromstärke für eine Leitung herauszufinden stellt man das ganze einfach nach I um:
I= A x Uv / (p x L)
A= Leitungsquerschnitt in mm²
p = spezifischer Widerstand des Leiters (für Kupfer = 0,01989 Ohm mm²/m bei 50°C)
L = Gesamtlänge der Leitung (Hin- und Rückleitung) in Meter
I = Gesamtstrom in A
Uv = zulässiger Spannugsabfall (= 0,3 V für die Leitung zur Zweitbatterie, 0,8 V für andere Leitungen, wenn der Hersteller des angeschlossenen Gerätes nicht etwas anderes fordert.) [i]Anm.: Ich würde die Leitungen immer auf max. 0,3 V auslegen, insbesondere aber Heizung und Kühlschrank/-box).
Auf einen Kastenwagen bezogen, wo der Querschnitt der Masseleitung (=Karosserie) gegen unendlich geht und daher m.E. nach etwas vernachlässigt werden kann käme man bei einer 6mm² Leitung und ca. 5 m Leitungsweg (und das ist wenig) auf einen maximalen Strom von ca. 18 A (bei 12 V).