Für was entscheide ich mich?

  • Ztzt, geht ja zu wie im Kindergarten.

    Fakt ist: Bei Dieselheizungen und Gasheizungen muss nach 10 Jahren die Brennkammer ausgetauscht werden, aber die Firma Truma hat eine Ausnahmegenehmigung für ihre Gasheizungen und die Brennkammer muss erst nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Siehe Link:

    http://www.truma.com/truma05/de/dow…icht_94588.html

    Wobei die Pflicht zum Austausch bei Heizungen mit Europazulassung aufgrund der EU-Gesetzgebung inzwischen entfallen ist.
    Ich habe in meinem Womo derzeit eine Eberspächer D3LC und eine Trumamatic E2400 montiert.
    Die Eberspächer hat den Vorteil das der Kraftstoff fast überall problemlos erhältlich ist und sie arbeitet stufenlos. Nachteilig ist das Betriebsgeräusch und das Ticken der Kraftstoffpumpe sowie der Gestank des Abgases.

    Die Trumatic ist deutlich leiser und die Abgase sind fast geruchlos, allerdings hat sie nur zwei schaltbare Leistungsstufen und taktet deshalb sehr stark. Die Temperatur im Fahrzeug steigt und fällt laufend, um so kälter es draußen ist und umso schlechter das Fahrzeug isoliert und um so geringer die Personenzahl im Womo ist um so ausgeprägter ist der Effekt.
    Vorteilhaft gegenüber der Eberspächer ist auch der geringe Verbrauch.

  • Zitat von christianus

    Siehe Zensur im Beitrag von Christianus. Leeerkabinen-Wolfgang

    Zitat von mangiari

    Ich glaube hier möchte eigentlich jeder Streit vermeiden. Ist zumindest überhaupt nicht meine Art mich mit Leuten zu streiten.

    Meine Rede! Ich bin da mit Mangiari einer Meinung!
    Wenn ich etwas Falsches gesagt habe, bitte ich höflichst, mich zu korrigieren! Ansonsten lass es einfach gut sein! Ich denke, wir haben alle kapiert, wie die Fakten sind. Warum das jetzt auf die Ebene von PN gezogen werden soll ist mir absolut unverständlich!

    Balu

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo zusammen

    und zurück zum Sachlichen und Fakten.

    Ich komme gerade vom TÜV und hatte dort direkt mal nachgefragt. Die Auskunft war:

    Zusatzheizungen auf Bais Luft mit Gas, Benzin oder Diesel und Zulassung nach deutscher Vorschrift: Austausch der Brenkammer nach 10 Jahren nach der Erstinbetriebnahme (siehe aber noch Ausnahme Truma)

    Zusatzheizungen auf Gas, Benzin oder Diesel, die über den Wasserkreislauf gehen und nach duetscher Vorschrift zugelassen sind: uneinig, ein Prüfer meinte, dass ein Austausch der Brenkammer ebenfalls nötig wäre und bezog sich auf eine Werksschrift von Webasto. Ein anderer Prüfer war hier gegenteiliger Ansicht.

    Einigkeit war bei den Zusatzheizungen auf Basis Gas von Truma: hier gilt eine Ausnahmeregelung, die den Austausch der Brennkammer nach 30 Jahren erst vorsieht.

    Zusatzheizungen nach EU-Zulassung unterliegen nicht dem periodischen Austausch der Brennkammer, sofern vom Hersteller nichts Gegenteiliges vorgeschrieben wird.


    Besten Gruß

    HWK

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