Umbau meiner Küchenzeile

  • Hallo an Alle,

    ich spinn gerade mal wieder was zurecht. In meinem Womo steht der Kleiderschrank in einer Flucht mit der Küchenzeile. Im Unterteil des Kleiderschrankes ist noch die (reichlich wuchtige) Heizung untergebracht. Wir kochen eher selten im Auto, deshalb und weil ich gern das Bad vergrößern würde, möchte ich den Bereich Kleiderschrank / Küchenzeile völlig ändern. Die Truma S - Heizung soll ganz raus, stattdessen will ich in einem entfernten Staukasten eine schön kleine Truma E 2400 unterbringen. Dann möchte ich die Küchenzeile und den Kleiderschrank rauswerfen. An Stelle des Kühlschrankes würde eine kleine Kompressor - Kühlbox auch reichen.
    So, die neue Fläche möchte ich wie gesagt zur Vergrößerung des Bades nutzen, außerdem soll auch wieder ein Schrank vor das Badezimmer. Der obere Bereich davon soll wieder zum Klamotten einlagern dienen, die untere Hälfte möchte ich mit stabilen Auszügen versehen, die einen Kasten halten. Dieser soll bei Nichtbenutzung im Schrank verschwinden. Der Kasten soll oben einen 2 - flammigen Herd aufnehmen, im unteren Bereich ein oder zwei Türen für "Pütt un Pann". Also eine ausfahrbare "Mini - Küche", wenn man so will, die einem sonst nicht im Weg rumsteht.
    Jetzt meine Fragen an die Gasprofis hier:

    Die Schrankbox müßte mindestens 50 cm ausfahrbar sein, also muss hinten ein Gasschlauch vorhanden sein. Wie lang darf ein solcher sein ?

    Darf man zum Schutz vor dem abknicken einen Gasschlauch mit einer metallischem Spirale einfassen (in der Art wie Schutzhüllen bei Hydraulikleitungen bei Baggern) ?

    Ist solch eine flexible Gasleitung überhaupt zum Dauerbetrieb geeignet und zulässig ?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten !

    Viele Grüße Sönke

  • Hallo Sönke,

    auch wenn Krabbe da wohl der bessere Ansprechpartner ist und ich mich seit Jahren nicht mehr mit Gas beschäftigt habe: Die einzigen erlaubten flexiblen Leitungen sind von den Gasflaschen bis zum Rohr. Die Länge dieser Leitungen selber ist auch begrenzt, meine 50 cm oder so.

    Einzige Möglichkeit aus meiner Sicht bei ausziehbarer Variante: Kocher mit Kartuschen betreiben, dann hast du aber das Problem, dass du eine weitere Energiequelle hast, um deren Füllung du dich kümmern mußt. :cry:

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwar dieses Arbeitsblatt nicht gerade griffbereit, aber nach meiner Meinung ist bei ausziehbaren oder schwenkbaren Kochern iene Schlauchverbindung erlaubt. Welche maximale Länge hier möglich ist, kann ich nicht sagen (sollte aber in dem Arbeitsblatt stehen). Eventuell ist ja Krabbe oder Christianus griffbereit, die können da sicherlich weiterhelfen.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Sönke,

    meines Wissens nach ist das mit dem Schlauch von Joe schon richtig beantwortet worden.

    Die Variante mit einem Kartuschenkocher finde ich nicht schlecht. Ich koche selbst auf einem Spirituskocher und bin voll zufrieden damit.
    Mein Kocher ist nicht fest verbaut und kann nach belieben im oder außerhalb des Fahrzeugs benutzt werden. Zwei Flaschen Spiritus als reserve ist auch nicht so viel Stauraumverlust.
    Wenn Du also eine ausziehbare Küche mit Gaskocher, welcher aus der Gasflasche versorgt wird, willst mußt Du das ganze so lösen das der Kocher nicht bewegt wird und an seinem Platz bleibt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo zusammen,

    ich habe es gerade mal gefunden. Unter 5.1.2. sind die Möglichkeiten im Arbietsbaltt G-607 geregelt:


    5.1.2 Schwenkbare oder ausziehbare Kocher müssen angeschlossen sein:
    - mit Schlauchleitungen von 30 cm oder 40 cm Lange nach DIN 4815 Teil 2 oder DIN EN 1763 Teil 1 (zur Zeit Entwurf),
    - mit Sicherheitsschlüssen und -anschlußarmaturen nach DIN 3383 Teil 1,
    - mit DVGW-anerkannten Sicherheits-Anschlußkupplungen.
    Schlauchleitungen müssen so angebracht sein, daß sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind.

    Demnach sollte also eine Schlauchleitung oder eine Steckverbindung (da ja 50 cm ausgezogen werden soll) möglich sein.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo an Alle,

    erst einmal vielen Dank für die Antworten, offenbar steht meinem ausziehbaren Küchenwürfel nichts mehr im Wege ! Aber Ihr habt mich da auf noch etwas gebracht: Stimmt ja eigentlich, normalerweise kann ich den Aufwand mit dem Gasanschluß ja auch einsparen, indem ich von vornherein einen Kocher mit eigenen Kartuschen bzw. Tank verwende. Die Womo - Zulassung bleibt doch sicher davon unberührt, oder muss ein Kocher fest fixiert sein ?

    Viele Grüße Sönke

  • Hallo Sönke,

    eigentlich ist das kein Problem, da nur eine Kochgelegenheit vorhanden sein muß. Über festinstalliert ist in den Vorschriften auch nichts zu finden. Aber Dein Womo ist doch schon als Wohnmobil zugelassen; wer fragt denn dann noch danach. Beim Tüv wird man sich nicht daran stören, da es nicht zulassungsrelevant bzw. fahrzeugtechnisch relevant ist und das Finanzamt geht von der Verwendung aus. Und da wird sich ja nichts ändern.

    Also der Umbau kann beginnen.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi,

    bei ausziehbaren oder schwenkbaren Kochern darf ein Gasschlauch verwendet werden. Dieser soll so kurz wie möglich sein, darf aber (Bei Neuanlagen) maximal 750 mm lang sein. Das Ganze muss so gebaut werden, dass der Schlauch vor Beschädigungen geschützt ist, der Schlauch also nirgendwo scheuert oder so.
    Herausnehmbare Kocher dürfen mittels Sicherheits-Schnellschlusskupplung und Gasschlauch angeschlossen werden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Aha, gilt denn der Umbau einer bestehenden Gasanlage als Neuanlage ? Und wie ist es mit dem zusätzlichen Schutz des Gasschlauches mittels eines Metall - Spiralschlauches, den man von außen umwickeln könnte ? In der passenden Größe hätte ich sowas auch noch nicht, aber an unserem Firmenbagger sind die Hydraulikschläuche (natürlich in anderen Dimensionen) auch so (ab Werk) geschützt, absolut knicksicher. So in der Art stelle ich mir einen zusätzlichen Schutz vor. Ist das auch erlaubt ?

    Viele Grüße Sönke

  • Also, wenn Du eine bestehende Anlage umbaust, dann gilt das streng genommen als Neuinstallation. Dann muss die gesame Anlage aber auch den neuen Vorschriften entsprechen, d. h. unter anderem nur noch 30 mBar Geräte etc.
    Zur zweiten Frage: Ich wüßte nicht, was gegen einen entsprechenden Spiralschlauch als Schutz sprechem sollte, Es sollten nur die Angaben auf dem Schlauch noch erkennbar sein. (Zumindest die Jahreszahl, da die bei der Gasprüfung wegen der 10-Jahres-Frist geprüft werden muss.)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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