Transit BJ 96 - Hubdacheinbau

  • Hallo,

    ich möchte in meinen Transit, BJ 96, langer Radstand und halbhohes Dach ein Hubdach einbauen. Der Grund ist das Finanzamt, weil diese ja seit neusten 1,70m Stehhöhe fordern.

    Bei meinen vielen Nachfragen von universal Hubdach Anbietern bekam ich immer nur die Auskunft das man mir zwar gerne das Dach für 1000 Euro verkauft, aber keine Garantie gibt das dies auch bei meinen Transit eingetragen wird.

    Laut TÜV vor Ort verliere ich so schlimmstenfalls meine Betriebserlaubnis für das komplette Fahrzeug.

    Mit Ford habe ich auch schon telefoniert, hier wird man mir aber erst in ein paar Wochen Auskunft geben können.

    Das kann's doch aber nicht sein. Der Transit ist doch von der Rahmenbauweise so ausgelegt das das Dach keine tragende Rolle spielt. Und wenn man hier einen Ersatzrahmen um den Dachausschnitt einschweißt, sollte doch eigentlich der TÜV nichts mehr dagegen haben.

    Ich würde mir ja am liebsten eine Blechkuppel in der kompletten Fahrzeugbreite und 1 Meter Länge aufschweißen. Das sollte ja genauso tauglich sein wie ein Hubdach. Doch mittlerweile denke ich, dass wenn zumindest mal das Hubdach eine Abnahme hat, dann macht der TÜV evtl. leichter die Eintragung als wenn der komplette Aufbau eine Eigenkonstruktion ist.

    Was ist nun bräuchte wären Unterlagen aus denen hervorgeht das man das Dach beim Transit so umbauen kann. Ich hoffe mal das hier jemand schon mal ein ähnliches Problem hatte und hierzu auch eine Lösung gefunden hat.

    Ich bin auch gerne bereit zu verständlicheren TÜV Beamten zu reisen, denn ich habe keine Lust meinen 2,5 Liter Diesel WoMo als PKW zu versteuern.

    Wird eigentlich jeder Dachumbau als Einzelabnahme gewertet?

    Grüße Major

  • Solange Du am Dach nichts tragendes entfernst, kannst da doch so ziemlich alles machen. Schau halt ob Du über der Spüle gerade Glück hast und kein Spriegel verläuft, dann kannst da ja einfach eine selbstgebaute Kuppel aufsetzen. Hab noch nie gehört dass es da Probleme gäbe, ich setz mir ja auch nach Belieben Dachhauben zwischen die Spriegel.

    Soweit ich weiß will das Finanzamt auch keine offiziellen Nachweise, denen reichen auch Fotos oder vorbeifahren. Und soviel ich gehört habe heißt die Richtlinie 170 Stehhöhe vor der gesammten Spüle/Kochgelegenheit. Wie tief die Stehöhe ausfallen muss ist da glaube ich nirgends vermerkt.

    Frag doch mal telefonisch bei so Firmen wie Reimo nach, die setzten doch auf so gut wie alles Aufstelldächer drauf. Die sollten doch auch die nötigen Gutachten haben, was das entfernen von Dachspriegeln in Kombination mit bestimmten Dächern angeht.

    Freund von mir hat das selbe Problem. Wenn's jetzt nur um die Zunkunft ginge, würde er das Teil halt verkloppen und nen neues höhres suchen, aber die wollen auch noch fast 1000Eur für die letzten Jahre haben, was ich eine bodenlose Frechheit finde :?
    Der sucht jetzt auch nach ner günstigen Eintragungsfreien Erhöhung, von der er behaupten kann die wäre schon immer da gewesen (das geht mit Eintragung natürlich nicht). Nen aufgeklebter Kübel vor der Spüle wäre aber wohl auch auffällig 8)

  • Hi,

    das mit dem Umbau will ich letzendlich auch so machen auch danach Fotos zum Finanzamt schicken.

    Muss man dann eine Dachhaube eintragen lassen wenn man Glück hat und man kann zwischen den Spriegel was einbauen?

    Ich würde auch mal frech behaupten das ich das so schon seit Anfang 2006 habe. Wenn nicht eintragungspflichtig dann wäre das ja auch kein Problem.

    Mir gehts auch nicht um die Optik oder sonstigen Nutzen. Lediglich die 1,70 müssen erreicht werden. Zur Not setze ich die Spüle noch so das die unter einen freien Platz ohne Spriegel sitzt.

    Falls dein Freund eine Lösung findet wäre ich dir dankbar mich hier zu informieren.

    Grüße Major

  • Wenn ihr keine Lust habt, müsst ihr aus dem Verein austreten.

    Ein Hubdach ist auch beim Ford möglich, das gibt es sogar mit Gutachten !
    Und behaupten es wäre schon immer eingebaut gewesen ist nicht, das muss auch vom TÜV eingetragen werden. Mit Papieren ist auch dein nächster TÜV verständig !


    Ich hab auch keine Lust Steuern zu zahlen , zahlen muss ich aber genau so wie ihr.
    Es wird auch kein TÜV in Deutschland etwas eintragen was nicht vorhanden ist.

  • Hallo christianus,

    es wäre für mich hilfreich gewesen wenn du auch einen Namen oder Bezeichung für diese Hubdach mit Gutachten hättest. Ich habe heute mit 5 verschienden Hubdach Vertrieben telefoniert - da gibt es kein einziges mit Gutachten. Überall heißt es kaufen, einbauen und hoffen das es der TÜV auch einträgt.

    Wenn nicht, Pech gehabt !

    Ich habe auch prinzipiell nichts gegen Steuern. Nur mein Fahrzeug ist ein reines WoMo, das ich auch nur so nutze. Das steht bis heute auch so in den Papieren. Wieso sollte ich es nun akzeptieren das auf einmal mein WoMo ein "normler" PKW ist mit richtig heftiger KFZ Steuer ist?

    Und wenn man so mir nichts dir nichts 2007 mit dieser Stellhöhenregelung kommt, dann kann ich auch behaupten das mein WoMo schon seit 2006 das Klappdach hat. Wenn hierzu ein Foto reicht, soll mir das recht sein.

    Das eine Steueränderung kommen soll war ja seit 2005 bekannt. Das aber WoMo hier extra behandelt werden auch. Das aber ein eingetragenes WoMo auf einmal keines mehr ist, dass habe ich mit meinen Steuerbescheid erst 2007 erfahren. Nun aber rückwirkend die Steuer für einen PKW einzufordern ist schon der Oberhammer.

  • Davon sind wir doch alle betroffen, die einen mehr die anderen weniger.


    Reimo hat ein Hubdach für Ford Transit.
    Zwischen zwei Spriegeln darfst du das Blech wegmachen und nach Einbauanweisung einbauen.
    Beim Ford ist es aber wegen den vielen Sicken auf dem Dach schwer dicht zu bekommen, da ist einiges an Bastelarbeit erforderlich wenn man seine Ruhe haben will.
    Einbauen, zum TÜV fahren eintragen lassen und gut ist.

    Das Gutachten bezieht sich auf das Dach und eine Einbauanweisung, das will der TÜV sehen und er ist zufrieden.

  • Hauben (und alles was zwischen die Spriegel passt) musst Du natürlich nicht eintragen, aber ist halt die Frage ob Du damit die Stehhöhe hinbekommst. Bei mir (Ducato) sind da so ca. 55cm Platz zwischen den Spriegeln auf etwa 85% der Breite. Keine Ahnung wie ein Transit im Dach aussieht. Nur ne 0815 40x40 Dachluke dürfte für Stehhöhe à la Finanzamt aber wohl eher nicht reichen. Es gibt aber schon wirklich sehr schnuckelige Hubdachkonstruktionen die wirklich nur für vor der Kochstelle gedacht sind. Ist halt die Frage wie gut sowas bei Dir passt.

    Ich hab auf Anhieb nen Haufen kleine Hubdächer ergoogelt, und Du musst ja auch nicht unbedingt den ganzen Ausschnitt wirklich ausschneiden. Wenn Du keinen Bock hast nen Spriegel zu entfernen, dann läst halt zwei am Rand stehen.

    Ich sehe es auch als Verarsche zwei Jahre rückwirkend die Steuern so zu ändern, da hätte ich mit Behauptungen "das war schon so" keine Skrupel, wenn's nicht offensichtlich gelogen ist. Ich hab mit Steuererhöhungen keine Probleme. Kann ja jeder entscheiden ob er sich das leisten mag oder nicht, wird ja keiner zum Womo gezwunden. Aber im Nachhinein die Hand aufhalten ist einfach doof. Wie soll man denn so planen?

  • Hallo zusammen,

    mich hat die Post vom Finanzamt auch eisekalt erwischt: Problem Stehhöhe 1,70m.

    Ich habe einen Peugeot J5, Bj. '88, mit halbhohem Dach, was bisher eine Stehhöhe von gut 1,40m ergibt. Nach einem passenden und erschwinglichen Hubdach habe ich ebenso fleißig wie erfolglos gegoogelt. Deshalb will ich hier nun mal folgende Idee zur Diskussion stellen:

    Wäre Folgendes nicht vielleicht möglich -
    - über dem Kochbereich ein Stück Dach ausschneiden
    - dann um das ausgeschnittene Blech ebenso eine Gummidichtung ziehen wie um den Rand der entstandenen Öffnung
    - den Ausschnitt - Dichtung auf Dichtung - wieder auf die Öffnung setzen und von innen mit 4 sog. Haubenhaltern (s. Link: http://www.fritz-berger.de/fbonline/__sho…fter/detail.jsf ) zu verschließen.
    Dem Finanzamt-Womo-Prüfer könnte man dann ja sagen, dass man zum Kochen und Spülen die Luke immer öffnet und auf dem Dach beseite schiebt. Diese Lösung, so es aus Sicht des TÜVs bzw. FAs denn eine ist, bietet jedenfalls eine gigantische Stehhöhe und generiert zugleich eine neue Womo-Spezies: das Cabrio-Womo

    Ich weiß allerdings nicht, ob man zu diesem Zweck auch Spriegel entfernen darf. (Als ich vor knapp 30 Jahren mein erstes Womo, einen Hanomag F20, ausbaute, ließ ich von einer Fachwerkstatt ein Hubdach draufsetzen, wobei auch ein oder zwei Spriegel entfernt wurden ohne dass der TÜV meckerte.)

    Eure Meinung dazu interessiert mich sehr!

    Schöne Grüße
    Breton :wink:

  • Also erstmal ist das Dach ja kein glattes Blech, sondern ein gewelltes, ähnlich einem Waschbrett. Da einfach ausschneiden und Gummidichtung drauf setzen ist so sicher nicht möglich. Da brauchst schon nen gescheiten Rahmen. Auch weil das ausgeschnittene Teil ja in Ermangelung von Spriegeln seine Steifigkeit verliert. Das ist dann ein Wabbelding, was bei Fahrtwind im leben keine wasserdichte Verbindung gewährleistet.

    Also sich ein Hubdächlein selbst zu bauen halt ich schon für durchführbar, aber ein bissl mehr Aufwand ist schon nötig.

    - Gescheiter stabiler Rahmen am Ausschnitt und am Hubdach
    - ordentliches Dichtprofil, am besten so, dass am Ausschnitt nen erhöhter Rahmen ist und das Profil ausserhalb vom Rahmen auf die waagrechte greift.
    - Irgendein Hebemechanismus, der das Ding hochdrückt und offen hält, wenn man die Verriegelung öffnet. Das kann ja was ganz billiges sein, z.B. so ein Federmechanismus von nem alten Klappsofa.

    Oder halt doch eins kaufen :)

    Und Spriegel entfernen für nen selbst gebautes Hubdach halte ich für gefährlich. Wenn der Tüv keine Lust hat, bekommt man sein Mobil nie mehr zugelassen :shock:

  • Und wie schon weiter oben erwähnt, es zwingt Dich ja keiner den ganzen Ausschnitt auch auszuschneiden. Wenn Du das vom TÜV nicht bestätigt bekommst, dass es ok ist, dann lässt die Spriegel einfach stehen und machst Lampen dran, damit es beabsichtigt aussieht 8)

  • Wie Christianus schon sehr richtig schrieb: Der TÜV hat gegen den Ausschnitt zwischen den Spriegeln keine Einwände. Selbst für ein Schlafdach nicht, wie ich es in meinem ersten Transit hatte, da der Ausschnitt die gleiche Größe wie bei dem von Christianus gezeigten hat. Und die Abnahme beim TÜV ist auch erforderlich, da sich die Höhe verändert- und das ist abnahmepflichtig!
    Herzlich
    Holzwurm

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure Infos und Tipps!

    @ mangiari:
    Dass das Dach gewellt ist, stimmt zwar, aber es müsste eigentlich möglich sein, zwischen 2 Spriegeln ein Stück so auszuschneiden, dass der Schnitt rundum auf einer ungewellten, gleichen Höhe verläuft.

    @ Holzwurm:
    Mit der leicht geänderten Höhe bei meiner "Lösung" bekäme ich wohl auch keine Probleme, da diese mit 2,10m eingetragen ist, tatsächlich aber nur 2,05m beträgt.

    Unter folgendem Link:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=230124422129

    fand ich übrigens dieses:

    "Ihr Tüv / Finanzamt verweigert Ihne die Wohnmobilzulassung weil Ihr Fahrzeug keine Innenraum - Stehhöhe von 170 cm hat ?
    Absoluter Quatsch !!!
    Stichwort 170 cm Stehhöhe : Wir meinen, hier ein Schlupfloch entdeckt zu haben, dass es ermöglicht, auch weiterhin Fahrzeuge ohne Hoch- oder Hubdach zum Wohnmobil umschlüsseln zu können. Der Tüv, von dem wir unsere Umschlüsselungen abnehmen lassen, erkennt unsere Durchführung problemlos an, womit Sie auf jeden Fall schon einmal in den Genuß der in der Regel deutlich günstigeren Versicherungsprämie für Wohnmobile (durchschnittliche Einsparung 200,- bis 300,- EUR, bei einer niedrigen SF-Klasse und Fahranfängern nicht selten bis zu 800,- EUR pro Jahr) kommen. Ob das Finanzamt die Womoumschlüsselung auch steuerrechtlich anerkennt, können wir nicht mit absoluter Sicherheit garantieren, da sich die Finanzämter zum einen über die Tüv - Eintragung hinwegsetzen können und zum anderen die Änderung des Kfz - Steuergesetzes vom November 2006 für die Finanzämter noch so neu ist, dass deren Sachbearbeiter größtenteils noch nicht genau wissen, wie sie mit dem Passus der Stehhöhe, bzw. mit unserem Einwand hierauf umgehen sollen.

    Sollte das Finanzamt die Vorführung Ihres Fahrzeuges verlangen, was nach der Änderung des Kfz-Steurgesetzes nicht mehr die Regel ist, aber immer noch vorkommen kann, müssen Sie sich also auf eine Diskussion mit dem Sachbearbeiter einstellen. Wir sind aber überzeugt, dass Sie als Sieger aus dieser Diskussion hervorgehen werden, da dem Gesetzgeber bei der Formulierung der Begriffsbestimmung eines Wohnmobils ein Lapsus unterlaufen ist, den wir ganz einfach ausnutzen. Als Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzamt bekommen unsere Kunden exklusiv eine Kopie eines juristischen Gutachtens, das wir zu dieser Problematik in Auftrag gegeben haben. "

    Was soll man davon halten? Konnte bei diesem Anbieter heute Morgen noch niemanden telefonisch erreichen, auf ein mail erhielt ich bisher keine Antwort.

    Gruß
    Breton

    ... Link gekürzt, danke für den Tipp, Jörg!

    Einmal editiert, zuletzt von Breton (15. Juni 2007 um 14:11)

  • Hallo mein liebster bester Wolfgang, kannst Du den Thread bitte wieder auf ein Format schrumpfen, so dass ich ihn ohne das lästige scrollen für jede Zeile lesen kann? Danke!

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    Hallo mein liebster bester Wolfgang, kannst Du den Thread bitte wieder auf ein Format schrumpfen, so dass ich ihn ohne das lästige scrollen für jede Zeile lesen kann? Danke!

    Dazu muß nur Breton sein Posting editieren damit der link kürzer wird. Zum Beispiel alles hinter der Artikelnummer wegmachen:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=230124422129

    Dann sollte es passen und der link stimmt immer noch.


    Viele Grüße

    Jörg

  • Ich hab grad auf einem CP einen gesehen, der hat sich ein PKW- Oberteil mit den Scheiben, aus zwei Kombis jeweils das hintere Teil mit der festen Scheibe, auf einen Bulli (T 3) geschweißt, damit hat er seine Stehhöhe. Konnte ihn leider nicht sprechen, aber das olle Auto mit fuschneu aussehndem Lack hatte einen 2007er TÜV.

    .... also mein Ding wärs nicht, aber vielleicht hilft es , mal drüber nachzudenken.....

  • Sowas finde ich immer total super, wenn Leute außergewöhnliche Lösungen durchziehen. Ich hab auch schon öfters Busse gesehen, die sich einfach ein altes Ruderboot als Hochdach draufgepappt haben :D

    Wie wär's für die Stehhöhe an der Spüle mit so nem Kunstoff-Kindersandkasten? Die gibt's doch günstig in allen möglichen Formen 8)

  • Hallo Bastler,

    heute hatte ich die Ablehnung des Einspruchs vom Finanzamt im Briefkasten. Ich muss nun schnell reagieren damit ich nicht die Nachzahlung bezahlen muss. Angeblich hatte ich keine "Beweise" geliefert. Das Foto will ich nächste Woche aber nachliefern.

    Nach dem Lesen aller möglichen Infos zu dem Thema hier mein Plan.

    Ich schneide das Blech zwischen den Spriegeln heraus. Hier habe ich dann einmal ein Öffnung ca. 50 x80 und 40 x 80 cm. Das dürfte ja erstmal als Öffnung über der Küche reichen.

    Nun die Frage : Ist das wirklich ohne TÜV Eintragung möglich?

    Nachdem ich ja kaum Lust auf auf Wasser im Auto habe müssen die Löcher wieder irgendwie zu gemacht werden.

    Um auch hier eine TÜV Eintragung zu vermeiden möchte ich mit 2 Dachträger und daran befestigter Blechwanne / Kunststoffwanne die beiden Löcher abdecken. Die Lösung mit den Dachträger ist ja nicht Eintragungspflichtig weil nicht dauerhaft mit den Fahrzeug verbunden.
    Die Dachträger sind mit Zulassung und dürften bei vernünftiger Befestigung auch kein Problem damit haben die Hutze zu halten.

    Die Frage ist wirklich nur ob man prinzipiell an seinem Dach zwischen den Spriegel was rausschneiden darf - ohne Eintragung. Müsste ja das selbe sein wie mit Sonnendächer dachte ich und bin mal in so einer Werkstatt vorbeigefahren- beim TÜV war heute keiner da der dazu Auskunft geben konnte. Nur die Sonnendächer für PKW haben ja in der Regel eine ABE weil diese wieder fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Aber ob man einfach mal ein Loch in Dach reinschneiden kann und dann kein Sonnendach einbaut wussten die in der Werkstatt auch nicht.

    Übrigens Breton, bevor du die Sache mit dem Blech bastelst, könntest du deine Lösung mit solchen nachträglich einzubauenden Sonnendächern auch versuchen. Die haben in der Regel ein ABE und sollten auch ohne Eintragung auskommen. Dann wäre das Loch auch dicht und bei einigen Varianten kann man anscheinend den Glaseinsatz komplett rausnehmen. Dann könnte man rechtlich gesehen auch sein Haupt beim Kochen über 1,70m aus dem Dach strecken.

    Nun zu meiner Lösung und meine Frage an die Selbstbastler. Wo finde ich eine stabile Blech- Kunststoffwanne mit ca. 100x100cm und ca. 40er Tiefe?

    Hier hätte ich geplant, dass ich dann den Rand passend zu den Dachsicken schneide und mit einer dicken Dichtung verschließe. Durch die Befestigung an den Dachträgern kann ich entsprechend Druck auf die Dichtung ausüben so dass ich hoffe die Sache dicht zu bekommen. Die Lösung mit den Dachträger mache ich eh nur provisorisch bis die Sache mit der Steuer geklärt ist - dann wird das Dach entweder aufgeschweißt oder bei Kunststoff aufgeschraubt. Dann kann der TÜV das auch gerne eintragen.

    Danke für Tipps und schreit bitte einer wenn das mit den Sonnendächern nicht stimmt -bin auch schon am Überlegen ob ich es nicht auch so versuchen soll.

  • Also ich hab ungefähr ein dutzend Löcher in mein Dach geschnitten. In diesem Mobil und im letzten auch, was geht das den TÜV an??? Irgendwo müssen die Fenster ja rein, die auch der TÜV für Wohnmobile verlangt und ich hab noch nie gehört dass Fenster oder Dachluken eingetragen wurden. zumindest nicht bei so kleinen, die sich nicht über mehrere Spriegel erstrecken. Nur die Scheiben in den Seitenfenstern brauchen halt diese Schlangenlinie also ne Zulassung wegen dem Splitterschutz und so. Auf dem Dach gilt das aber nicht, drum sind die Dachhauben ja auch viel billiger als die Seitenfenster, weil sie einem da zum Teil den übelsten Plastik-Schrott verkaufen.

    Ein Kabrio-Dach mit Abdeckung die am Dachständer befestigt ist??? Also da könnt ich mir schon eher vorstellen dass der TÜV komisch guckt. Das klingt jetzt schon nach einer sehr improvisierten Lösung. Ich würd halt eher nach sowas in vernünftiger Ausführung suchen. Oder eben das oben schon verlinkte Hubdächlein.

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