Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Infos und Tipps!
@ mangiari:
Dass das Dach gewellt ist, stimmt zwar, aber es müsste eigentlich möglich sein, zwischen 2 Spriegeln ein Stück so auszuschneiden, dass der Schnitt rundum auf einer ungewellten, gleichen Höhe verläuft.
@ Holzwurm:
Mit der leicht geänderten Höhe bei meiner "Lösung" bekäme ich wohl auch keine Probleme, da diese mit 2,10m eingetragen ist, tatsächlich aber nur 2,05m beträgt.
Unter folgendem Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=230124422129
fand ich übrigens dieses:
"Ihr Tüv / Finanzamt verweigert Ihne die Wohnmobilzulassung weil Ihr Fahrzeug keine Innenraum - Stehhöhe von 170 cm hat ?
Absoluter Quatsch !!!
Stichwort 170 cm Stehhöhe : Wir meinen, hier ein Schlupfloch entdeckt zu haben, dass es ermöglicht, auch weiterhin Fahrzeuge ohne Hoch- oder Hubdach zum Wohnmobil umschlüsseln zu können. Der Tüv, von dem wir unsere Umschlüsselungen abnehmen lassen, erkennt unsere Durchführung problemlos an, womit Sie auf jeden Fall schon einmal in den Genuß der in der Regel deutlich günstigeren Versicherungsprämie für Wohnmobile (durchschnittliche Einsparung 200,- bis 300,- EUR, bei einer niedrigen SF-Klasse und Fahranfängern nicht selten bis zu 800,- EUR pro Jahr) kommen. Ob das Finanzamt die Womoumschlüsselung auch steuerrechtlich anerkennt, können wir nicht mit absoluter Sicherheit garantieren, da sich die Finanzämter zum einen über die Tüv - Eintragung hinwegsetzen können und zum anderen die Änderung des Kfz - Steuergesetzes vom November 2006 für die Finanzämter noch so neu ist, dass deren Sachbearbeiter größtenteils noch nicht genau wissen, wie sie mit dem Passus der Stehhöhe, bzw. mit unserem Einwand hierauf umgehen sollen.
Sollte das Finanzamt die Vorführung Ihres Fahrzeuges verlangen, was nach der Änderung des Kfz-Steurgesetzes nicht mehr die Regel ist, aber immer noch vorkommen kann, müssen Sie sich also auf eine Diskussion mit dem Sachbearbeiter einstellen. Wir sind aber überzeugt, dass Sie als Sieger aus dieser Diskussion hervorgehen werden, da dem Gesetzgeber bei der Formulierung der Begriffsbestimmung eines Wohnmobils ein Lapsus unterlaufen ist, den wir ganz einfach ausnutzen. Als Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzamt bekommen unsere Kunden exklusiv eine Kopie eines juristischen Gutachtens, das wir zu dieser Problematik in Auftrag gegeben haben. "
Was soll man davon halten? Konnte bei diesem Anbieter heute Morgen noch niemanden telefonisch erreichen, auf ein mail erhielt ich bisher keine Antwort.
Gruß
Breton
... Link gekürzt, danke für den Tipp, Jörg!