• Hallo,

    ich habe mal wieder nach dem Reizwort Wohnmobilsteuer gesucht und bin fündig geworden... Der auch hier präsentierte Gesetzesentwurf ist unverändert abgenickt worden.
    Hinzugekommen ist jedoch noch eine für manchen hier wichtige Einschränkung: ein Wohnmobil muß demnach an der Kochgelegenheit und der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170cm aufweisen... Damit dürften Kleinstmobile vom Schlage Renault Kangoo oder VW Caddy oder auch flache T4, allesamt mit teurem aber sparsamem Dieselmotor, weniger interessant werden.
    Ob es einen Bestandsschutz geben wird, ist dem Posting unter http://www.wohnmobilsteuer.de (dort ist auch der endgültige Gesetzestext zu lesen) nicht zu entnehmen. Da wird es sicher erstmal ein Grundsatzurteil geben müssen.
    Aus den anfänglich befürchteten 500% Verteuerung sind im Falle meines 1992er MB T1 mit ohne Euro NIX "nur" 100% geworden, mir reicht's aber. Der Dicke wird mit fast 1100 Euro Steuern zu Buche schlagen, aber immerhin soll der Preis stabil bleiben, eine weitere Erhöhung ist nicht angekündigt. Trotz allem sind 1100 Euro immer noch deutlich billiger als die Miete für eine Wohnung, auch wenn ich noch die Versicherung hinzurechnen muß.

    Gruß, Björn

  • Hi Björn,

    die Sache mit der Stehhöhe sollte wohl in erster Linie den Pseudo-Geländewagen-Womos gelten, so jedenfalls bei meiner Nachfrage bei der Dekra geäußert. Ich bin mal gespannt, ob ein Aufstelldach reicht, um die Zulassung als Womo zu bekommen.

    Gruß
    Max

  • "Stabil" bleiben.....wird nur eines.
    Die Geldgier des Staates und der Wille dem kleinen Mann auch zukünftig immer wieder mal kräftig in die Tasche zu greifen.

    In so fern würde ich mich da mal auf nichts verlassen.

    Und das Thema mit der Stehhöhe ist doch der nächst Witz. Wen man damit "erwischen" wollte, ist doch zweitrangig.

    Interessant wird erst noch, wen man damit in Zukunft abzocken kann.

    Bei dem Einfallsreichtum der Finanzämter wünsche ich den Besitzern der o.g. Fahrzeuge ( kleinen Womo's) viel Spaß mit ihren FA's.

    Gruß Ralf

  • Hi Björn,

    warum willst du deinen großen denn zum WoMo machen. Als LKW (und die Zulassung hat er ja wohl jetzt noch) wird er weiterhin nach Gewicht versteuert. Was die teurere Versicherung anbelangt, habe ich nach einigen herumfragen heraus gefunden, dass man für einen LKW mit reiner Privatnutzung (bieten nicht alle Versicherungen an) ähnliche Konditionen wie beim Wohnmobil bekommt.

    Viele Grüße
    Frank

  • Hi Frank,

    Zitat von FraBer


    warum willst du deinen großen denn zum WoMo machen. Als LKW

    Weil das Teil nach dem Um- und Ausbau kein Lkw mehr ist. Per definitionem (EWG-Regelung schlagmichtot, Steuergesetzgebung) ist ein Lkw ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern. Geht nicht mehr bei mir, weil bis auf etwa 3,5m³ bzw. 2,5m² Kofferraum keine Fläche mehr dafür zur Verfügung steht. Im Vergleich zu einer ursprünglichen Laderaumfläche von 20m² bzw. einem umbauten Raum von 54m³ also verschwindend wenig und im Falle einer irgendwie gearteten Nachprüfung nicht zu rechtfertigen. Zudem gilt für Lkw ab 7,5t zGG ein generelles Sonntagsfahrverbot, für alle Lkw mit Anhänger immer, mein Lkw wiegt bereits leer mehr als 8t....
    Dann kommt noch eine sicherlich in Kürze zu erwartende Änderung der Mautpflicht für Lkw ab 7,5t, langes Schlangestehen an Grenzübergängen (ok, ob das Ding immer als Wohnmobil durchgeht, ist fraglich). Und ob die Lkw-Besteuerung auf immer gleich bleibt, kann mir auch niemand sagen. Da würde es vermutlich für Wohnmobile eher eine Ausnahme geben als für Lkw. Bilde ich mir ein. Hoffe ich. Könnte jedenfalls sein. :roll:
    Im Ausland ist dann wieder alles anders.

    Gruß, Björn

  • Hi Björn,

    ok, das mit den 8t und Sonntagsfahrverbot lasse ich gelten.
    Das mit dem nicht mehr befördern von Gütern nicht. Meiner wiegt lehr nur 5,5t somit habe ich ihn schon auf 7,5t abgelastet. Ich hatte mal mit nem TÜVer gesprochen und der sagte mir den Charakter eines LKW muss erhalten bleiben, was auch immer man darunter versteht. Scheint also die gleich Frage wie die der Umschreibung zum WoMo zu sein. Er formulierte es so: „Es muss noch möglich sien Güter zu transportieren. Wer bitte sagt mir, dass ich keine Güter durch die Seitentür bekomme. Für einen Textiltransporter kann man ja wohl Schränke in einen LKW bauen :wink: Auch der Durchgang zum Fahrerhaus war für ihn kein Hinderungsgrund. Vorteil bei mir ist sicher, dass ich noch eine Motorradgarage vorgesehen habe. Die ganzen Trucks, die auf Rennen rum fahren sind alle als LKW zugelassen, obwohl sie auch (bzw. überwiegend) zum Wohnen genutzt werden.

    Viele Grüße
    Frank

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