Abklärungen für eine Absetzkabine

  • Hallo zusammen

    ich bin neu hier und befasse mich auch seit geraumer Zeit mit einem Selbstbau. Ich stelle mir eine Kopie der Explorerkabine vor.

    Kann mir die Schweizer Fraktion weiterhelfen?

    Ich fahre einen L200 Jg 2000 mit 955 Kg Nutzlast.

    Wie sieht das mit dem Strassenverkehrsamt aus?
    Wollen die den Aufbau sehen?
    Oder ist das nur eine Ladung?
    Auf was muss ich achten damit ich die Zulassung kriege?

    grüsse aus der Schweiz

    Tony

  • Hi und willkommen im Forum,

    bin kein Schweizer, aber ich versuche mal zu helfen bis sich ein Landsmann von Dir meldet.
    M. W. darfst Du eine Absetzkabine auch in der Schweiz als Ladung fahren. Du mußt dann aber beachten, dass die Kabine seitlich nicht überstehen darf.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe

    danke für Deine antwort. Ich stelle mir auch vor, dass das so gehen sollte!
    Wie ist denn das, wenn ich mir eine Kabine bei einem Vermieter für die ferien abhole?

    Gruss Tony

  • Hoi Shark69

    Jetzt chunt d'Antwort vo mä Schwitzer! Judihui!

    Willkommä im Klub! :D

    Zitat von Shark69


    Kann mir die Schweizer Fraktion weiterhelfen?

    Ich fahre einen L200 Jg 2000 mit 955 Kg Nutzlast.

    Wie sieht das mit dem Strassenverkehrsamt aus?
    Wollen die den Aufbau sehen?
    Oder ist das nur eine Ladung?
    Auf was muss ich achten damit ich die Zulassung kriege?

    Im PickUp-Wohnkabinenforum hat eben erst einer aus dem Berner Oberland seine Kabine vorgestellt, für erste Infos kanst Du da ja mal reinschauen: guckst Du hier.
    Da sich herausgestellt hat, das "mein" MFK-Experte nicht überall genug Bescheid weiss, will ich seine Infos nicht weitergeben, da sie eventuell falsch sind... :cry: , von wegen erlaubte Breite usw.

    Woher kommst Du denn?

    Gruss

    Picco

  • Hallo Claudio / Picco

    Da soll einer drauskommen. Wenn das so ist, werde ich meine Kabine nicht Vorführen und sie als Ladung Fahren. Mein MFK-Experte hat ja auch andere Ansichten. Was soll's. Gut das ich aus beruflichen Gründen den Bau unterbrechen musste, und so den MFK-Termin noch nicht fixiert habe.

    Dir Tony wünsche ich viel vergnügen und gutes gelingen beim Bau deiner Kabine. Meinen Kabinenbau hast Du im Forum vielleicht schon gelesen.

    Grüsse aus der Innerschweiz.

    Joe

  • Hallo Tango

    Du hast eine super Kabine gebaut. Mein Respekt hast Du . Gratuliere!
    Hast Du einen Wissensvorsprung? Was wirst Du machen? Was meinst Du, ist das ein Problem eine selbstgebaute Kabine abnehmen zulassen? Wie gehst Du vor? Du bist ja bald soweit! Wäre froh um hinweise. Ich denke mir einfach, wenn ich mir so eine Explorer Kabine ansehe, sieht die ja wirklich aus als ob, ich mir einen Grossen Container in meine Brücke aufgeladen habe. Danke

    Gruss Tony

  • Hallo Tony

    Wissensvorsprung? Meine MFK in Luzern verlangt ein Gutachten der Befestigungen an der Kabine und am Pick Up. Meine Kabine steht nur 7.5 cm links und rechts drüber. Müsste laut MFK-Luzern eine Abnahme machen. Da die ja keine ahnung von Wohnkabinen haben, hatte ich mich entschlossen eine MFK in einem anderen Kanton aufzusuchen und dort Prüfen zu lassen. (scheinbar möglich in einem auswärtigem Kanton das Fahrzeug zu prüfen). Falls Du keine grossen Platzansprüche stellst, und die Kabine nicht breiter als dein Fahrzeug wird, ist es sowieso kein Problem. An der Explorer-Kabine würden mich die Zeltstoffeinlagen beim aufklappbaren Dach stören. Wenn du nicht im Container Verschiffen willst und kein absoluter Off-Road-Freek bist, solltest du eine Alkovenkabine bauen und bei eingeschränkter Baubreite in Längsrichtung schlafen. Für weiter Fragen bin ich offen.

    Gruss Joe

  • Hallo Joe

    ich habe mich für die Grösse der Explorer Kabine entschieden, weil ich erstens zu zweit reisen werde und ich bei Fähren mit der tieferen Höhe weniger Probleme haben werde. Ich denke, ich werde in nächster Zeit mit dem Bau beginnen und schau mal weiter mit dem MFK Problem.

    Grüsse Tony Derungs

  • Hoi zämä

    Ich habe letzte Woche mal eine schriftliche Anfrage betreffend der maximal erlaubten Breite der Ladung an die MFK St. Gallen gestellt und heute per Mail folgende Antwort bekommen:

    "Sehr geehrter Herr .......

    Die Bestimmungen über das Mitführen von Ladungen finden Sie in der
    Verkehrsregelverordnung(VRV)Art. 73.

    Freundliche Grüsse

    Daniel ......

    Leiter Technik
    Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
    des Kantons St. Gallen
    Abt. Prüfungen
    Biderstrasse 6
    CH-9015 St. Gallen"

    Daraus geht für mich eindeutig hervor, dass in der gesammten Schweiz eine Wohnkabine, die breiter als das Fahrzeug (ohne Spiegel) ist, nicht als Ladung transportiert werden darf! :cry:

    Trauriger Gruss

    Picco

  • Hallo Claudio

    Muesch jetzt dini "neui" Kabine au no go Vorführe?? oder isch dini Brügi gnueg breit. Wen ech das gwüsst hätti wäri mini Kabine nur 1.85 breit worde. Ech probier's im Kanton Schwyz. Die söttit erfahrig ha mit Kabine. D'luzärnär chömid ned druss und verlangit au no unmöglichi guetachte. Me hätt's ned liecht, aber liecht het's eim.

    Gruess us de Innerschwyz vom Joe

  • Hoi zämä

    Zitat von Questman

    Und das gilt dann sicher auch für "Nichtschweizer" !?


    Na klar doch! Bin doch auch 50% Italiener, gilt aber auch für mich zu 100%! Da gibts auch für Questi keine Extrawurscht :lol:

    Tango: Na ja, meine Kabine ist 30cm breiter als der Pickup, aber ich wohne ja nur etwa 100m von der Grenze zu Östereich entfernt, und da darf man die Kabine als Ladung fahren...sofern meine Infos stimmen...
    Dementsprechend steht die Kabine bald nicht mehr in der Schweiz... :lol:

    Und für meinen Eigenbau (den ich noch immer nicht angefangen habe... :roll: ) heisst das: wieder mal umplanen, denn mein PU ist 1,65m breit und die Kabine, die ich wollte war in der letzten Planung 2m breit...
    Das wird eng werden!

    Gruss

    Picco, der schon mal anfängt abzunehmen...

  • Hallo Picco

    danke für Deine Abklärung. Das Strassenverkehsamt ZH hat bis heute, mir keine Antwort gegeben. Na ja. Also heisst das, dass ich mir meine geplante Kabine ohne Problem aufladen kann. Die wird nicht breiter als die Kotflügelverbreiteung, die ja original und abgenommen ist.

    Gruss Tony

  • Hallo an die Schweizer,

    ich kenne ja Eure Zulassungsvorschriften nicht, aber wenn es bei Euch in der Schweiz so schwer ist eine absetzbare Wohnkabine eingetragen zu bekommen, dann würde ich darüber nachdenken, ob ich nicht einfach das Basisfahrzeug verbreitere....
    Also einfach eine breitere Ladefläche bauen (und sei es auch nur für die Eintragung bzw. für die Fahrten mit Kabine) und diese neue Fahrzeugbreite dann in die Papiere eintragen lassen.... :D
    Oder geht das bei Euch auch nicht so einfach? :(

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe

    Ich wollte ja am anfang nach dem erwerb des Pick up's eine Alubrücke anstelle der Originalbrücke montieren. Aber sFr. 6500.00 waren mir zu viel und wo sollte ich all die Jahre die Normalbrücke und das mitbestellte Hardtop verstauen. Jetzt würde ich beim Neukauf nur Chassis und Kabine nehmen und eine 2m breite Alubrücke montieren. Da währe auch der Kabinenbau einfacher geworden. Da ich die Kabine für die Originalbrücke gebaut habe muss ich halt in den "sauren Apfel" beissen und da durch, oder hast Du mir einen Tip wie ich die Originalbrücke um insgesammt 15 cm breiter machen soll??

    Hallo Picco / Claudio

    Das mit Östereich klingt nicht schlecht, aber dein Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen und Versichert. Was wäre bei einem ev. Unfall.????
    Und Du willst ja nicht immer um die schöne Schweiz herumkurven wollen.

    Gruss Joe

  • Hi Tango,

    hier in D würde ich es so machen: Die original Pritsche so lassen wie sie ist und abbauen. Dann aus 4-Kant-Stahlrohr eine neue Ladefläche mit Unterkonstruktion bauen, die auf dem Rahmen verschraubt werden kann. Eine Siebdruckplatte draufgeschraubt und damit zum TÜV gefahren und diese 2. Ladefläche als wahlweisen Wechselaufbau eintragen lassen. Dann werden die größten Abmaße in die Papiere eingetragen.
    Danach zu hause alles wieder zurück gebaut, die 2. Ladefläche irgendwo gelagert und froh sein. Wenn es nicht reicht, das nur die größeren Maße in den Papieren stehen, dann würde ich halt für den Kabinenbetrieb eine extra breite Ladefläche aus Alurohr und Alublech zusammenschweißen, die dann bei Kabinenbetrieb unter die Kabine kommt.

    Aber ich muß zugeben, die ganze Sache wird bei mir auch dadurch erleichtert, dass ich das ganze selber schweißen könnte oder für kleines Geld schweißen lassen könnte. Ich denke so eine zusätzliche Ladefläche aus Alukäme mich vielleicht max. 1000 €, wenn ich sie bauen ließe.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Tony

    Sie ist wie schon erwähnt 2m breit. der Pick up 1.85. Nicht das ist das problem. Das sollte gehen. die verlangten Gutachten der Luzerner machen mir kopfschmerzen. siehe unter http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=3029. wenn die MFK in Schwyz das auch verlangt und mir der Fachbetrieb der die Halterungen am Pick Up gemacht hat keine Garantie gibt sehe ich alt aus. Ich hoffe das die Schwyzer, (angeblich mehr Erfahrung mit Wohnkabinen dieses "Detail übersehen"

    Sobald ich den letzten Finish, diverse Kantenleisten an der Kabine, gemacht habe will ich es versuchen.

    Da Du ja nicht Breiter als das Fahrzeug baust, musst du dir keine gedanken wegen dem Vorführen machen.

    Gruss Joe

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