Kabine breiter als 2,00 m! Gibt's rechtliche Einschränkungen?
Jürgen
.. noch neu in der Planung einer selbstgebauten Kabine!
Kabine breiter als 2,00 m! Gibt's rechtliche Einschränkungen?
Jürgen
.. noch neu in der Planung einer selbstgebauten Kabine!
Soweit ich weiß nur die "überholen in Autobahnbaustellen" Sache.
Hallo zusammen,
hier gibt es keine Einschränkungen (Überholen auf Autobahn im ausgewiesenen Baustellenbereichen mal ausgenommen).
Die meisten Womos sind ja über 2,00 m breit. Kritisch kann es nur bei Fahrzeugen knapp an der möglichen Grenze von 2,55 m werden, wenn dann eine Markise angebracht wird.
Besten Gruß
HWK
Hi Jürgen,
erst mal ein willkommen hier im Forum.
Wie dm und hwk schon schrieben gibt es erst mal keine rechtlichen Einschränkungen, solange Du gesamt (incl. überstehender Stauklappen, Fenster u. Markiese) unter 2,55 m bleibst.
Was Du aber beachten mußt sind die Vorschriften zur Beleuchtung. Siehe dazu auch im Forums-Bereich Wissensbasis den entsprechenden Artikel von mir.
So mußt Du ab 2,2 m Umrissleuchten montieren und Du mußt darauf achten, das der seitliche Abstand vieler Leuchten zur Aussenkannte max. 40 cm betragen darf.
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