Kabine breiter als 2,00 m! Gibt's rechtliche Einschränkungen

  • Hallo zusammen,

    hier gibt es keine Einschränkungen (Überholen auf Autobahn im ausgewiesenen Baustellenbereichen mal ausgenommen).

    Die meisten Womos sind ja über 2,00 m breit. Kritisch kann es nur bei Fahrzeugen knapp an der möglichen Grenze von 2,55 m werden, wenn dann eine Markise angebracht wird.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi Jürgen,

    erst mal ein willkommen hier im Forum.
    Wie dm und hwk schon schrieben gibt es erst mal keine rechtlichen Einschränkungen, solange Du gesamt (incl. überstehender Stauklappen, Fenster u. Markiese) unter 2,55 m bleibst.
    Was Du aber beachten mußt sind die Vorschriften zur Beleuchtung. Siehe dazu auch im Forums-Bereich Wissensbasis den entsprechenden Artikel von mir.
    So mußt Du ab 2,2 m Umrissleuchten montieren und Du mußt darauf achten, das der seitliche Abstand vieler Leuchten zur Aussenkannte max. 40 cm betragen darf.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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