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  4. Fahrzeugtechnik

Kabine breiter als 2,00 m! Gibt's rechtliche Einschränkungen

  • dosoe
  • 15. Oktober 2006 um 09:19
  • dosoe
    Frisch-dabei
    Beiträge
    1
    Wohnort
    Dortmund
    • 15. Oktober 2006 um 09:19
    • #1

    Kabine breiter als 2,00 m! Gibt's rechtliche Einschränkungen?

    Jürgen

    .. noch neu in der Planung einer selbstgebauten Kabine!

  • dm
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    366
    Wohnort
    Herne (Ruhrgebiet)
    • 15. Oktober 2006 um 10:15
    • #2

    Soweit ich weiß nur die "überholen in Autobahnbaustellen" Sache.

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 16. Oktober 2006 um 08:56
    • #3

    Hallo zusammen,

    hier gibt es keine Einschränkungen (Überholen auf Autobahn im ausgewiesenen Baustellenbereichen mal ausgenommen).

    Die meisten Womos sind ja über 2,00 m breit. Kritisch kann es nur bei Fahrzeugen knapp an der möglichen Grenze von 2,55 m werden, wenn dann eine Markise angebracht wird.

    Besten Gruß

    HWK

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 16. Oktober 2006 um 18:05
    • #4

    Hi Jürgen,

    erst mal ein willkommen hier im Forum.
    Wie dm und hwk schon schrieben gibt es erst mal keine rechtlichen Einschränkungen, solange Du gesamt (incl. überstehender Stauklappen, Fenster u. Markiese) unter 2,55 m bleibst.
    Was Du aber beachten mußt sind die Vorschriften zur Beleuchtung. Siehe dazu auch im Forums-Bereich Wissensbasis den entsprechenden Artikel von mir.
    So mußt Du ab 2,2 m Umrissleuchten montieren und Du mußt darauf achten, das der seitliche Abstand vieler Leuchten zur Aussenkannte max. 40 cm betragen darf.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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