Habe jetzt schon recht viel zum Thema Garantie, Gewähleistung, Gebrauchtwagen im Internet gefunden. Aber eine Frage bleibt für mich als Käufer eines Neufahrzeuges offen.
Wenn ich einem Autohändler beim Kauf eines neuen PKW meinen alten in Zahlung gebe, worauf muß ich achten um nicht evtl. eine Gewährleistung geben zu müssen. Mir sind die Folgen der Sachverhalte wie nicht angebene Unfallschäden oder falsche Angaben zur Laufleistung ja klar, aber was ist mit evtl. Motorschäden kurz nach dem der Händler das von mir in Zahlung genommene Gebraucht-KFZ erworben hat.
Mit andere Worten ich kann natürlich mangels eigenem Sachverstand keinerlei Gewährleistung auf technische Mängel am Fahrzeug geben. Oder stellt sich für mich diese Frage als Laie erst gar nicht?
Vielleicht erübrigt sich meine Frage ja, da der ankaufende KFZ-Händler ja über den nötigen "Sachverstand" verfügen sollte.
Habe mir jedoch vorgenommen, das "Kleingedruckte" ganz genau zu lesen.
Hintergrund ist, wir wollen unseren "Zweitwagen" in Zahlung geben und Frauchen soll ein neues Auto bekommen.