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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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Neue Besteuerung ab Mai 2005 - einige Infos

  • Arum_de
  • 6. Januar 2005 um 10:50
  • Arum_de
    Junior
    Beiträge
    17
    • 6. Januar 2005 um 10:50
    • #1

    Anbei einige Infos zur neuen Besteuerung. In unterschiedlichen Puplikationen wird das bisher Beschlossene unterschiedlich ausgelegt.

    Die zwei angehängten Artikel gehen davon aus, dass für So. KFZ WoMo die Steuer auch weiterhin nach Gewicht berechnet wird. Laut der E-mail vom Finanzministerium (ganz aktuell) fällt das allerding generell weg.

    Das ganze scheint noch nicht ganz klar zu sein insbesondere da die Bundesländer wohl endgültig entscheiden werden.

    Ich denke das Beste ist abwarten und hoffen dass im nächsten Steuerbescheid wiederum 172 Euro stehen.

    Jürgen

    Dateien

    0.pdf 127,58 kB – 118 Downloads BesteuerungSoKfz_Email-BMF.pdf 95,06 kB – 164 Downloads
  • Arum_de
    Junior
    Beiträge
    17
    • 6. Januar 2005 um 11:02
    • #2

    Leider kann ich den zweiten Artikel nicht hinzufügen.

    Wenn jmd. Interesse hat kann ich den gerne zumailen.

    Jürgen

  • Rudi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    583
    Wohnort
    München
    • 6. Januar 2005 um 13:43
    • #3

    Hi Jürgen

    Danke für die Info

    Aber eigentlich nichts neues

    Ich werd wohl für meinen L 200 DoKa knapp über € 400.--
    abdrücken dürfen :?


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
    Beiträge
    6.076
    Wohnort
    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 6. Januar 2005 um 16:11
    • #4

    Tja, ich bin einmal gespannt, wie die dann eine Sprinter-DoKa mit Absetzkabine einstufen wollen... Aber ich fürchte, die Gesetze sind ehr durch als meine Kabine auf einem Fahrgestell! :(

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Wolfgang
    Junior
    Beiträge
    80
    • 6. Januar 2005 um 17:02
    • #5

    Hallo,helft doch bitte mal einem, der mit Behördendeutsch so schwer klar kommt. Bei mir in der Fam. steht just die Auflastung zweier als SoKfz Wohnmobil bis 2,8 t laufenden T3 auf 2,81 t an. Wenn ich die Texte richtig verstehe, so bleibt es bei der bisherigen Regelung der dann günstigeren Besteuerung. Oder?? 
    wolfgang

  • Rudi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    583
    Wohnort
    München
    • 6. Januar 2005 um 19:58
    • #6

    Hallo Wolfgang

    Das Behördendeutsch ist echt zum Ko......

    Aber zum Thema :

    Was genaues weiß bis jetzt noch keiner , die rücken auch nichts raus da oben in Berlin.

    Aber nach dem was bis jetzt zu lesen ist bzw. was mein Finanzamt- Fuzzy
    mir mitgeteilt hat, gehts in die Richtung wie oben beschrieben

    SoKfz über 2,8 t nach Gewicht , darunter nach Hubraum

    Die Arschkarte haben wieder die Pick up mit DoKa : Steuer nach Hubraum
    außer mit SoKfz Zulassung, dann aber mit fester Kabine , kein Wechselaufbau

    Also mit SoKfz und 2,81 t bist du "fast" auf der sicheren Seite

    @ Wolfgang
    Der Sprinter vermutl. nach Gewicht , da die Ladefläche größer ist als die Fahrerkabine

    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 7. Januar 2005 um 09:02
    • #7

    Hallo zusammen,

    ich hatte in dieser Sache auch mal bei meinem Finanzamt nachgefargt und von dort erfahren, dass alles noch offen sei, da sich die Länder noch nicht zu einer Regelung durchgerungen hätten und auch vollkommen in dieser Sache frei wären.

    Ich bin auch mal gespannt.

    Besten Gruß

    HWK

  • jimmy
    Experte
    Beiträge
    122
    • 3. August 2005 um 09:42
    • #8

    wie es in der letzten zeile steht

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