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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  4. Sonstiges

EG Kontrollgerät / Fahrtenschreiber

  • TOSCH
  • 22. September 2004 um 18:38
  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
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    Ranstadt
    • 22. September 2004 um 18:38
    • #1

    Hallo Joe und alle anderen die es interessiert,

    also das mit Fahrtenschreiber bzw. EG-Kontrollgerät ist eine knifflige Sache. Generell nach §57. Von diesem gibt es aber eine Ausnahmegenehmigung die vom..... und dann wieder eine die vom .....zurückgreift.

    Da wir aber alle mit einem Sonder KFZ unterwegs sind, dass für private Zwecke genutzt wird braucht man keinen Fahrtenschreiber. Falls Du mal auf der Messe bist oder in freier Wildbahn einen Vario siehst, wirf mal einen Blick rein. Das selbe gilt z.B. auch für z.B. Pferdetransporter.
    Ein Fahrtenschreiber ist in erster Linie wer hätte das gedacht zum Überprüfen der Lenkzeiten da ! Damit haben wir natürlich auch nichts am Hut.

    Was noch zu erwähnen wäre, gleiches gilt für eine V-max Sperre, braucht eine WOMO nämlich auch nicht.

    Ich werde mich trotzdem noch einmal bemühen, was schriftliches in die Finger zu bekommen aus dem das hervorgeht.

    Gruß

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Anonymous
    Gast
    • 23. September 2004 um 02:04
    • #2

    http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zkr/EG_0.htm

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
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    Ranstadt
    • 23. September 2004 um 09:37
    • #3

    Genau das ist es, hier ist die Rede von Nutzfahrzeugen und Sozialvorschriften. Beides trifft auf uns nicht zu. Weil Zulassung So-KFZ.

    TS

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Joe
    Gast
    • 23. September 2004 um 09:58
    • #4

    x x

    2 Mal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:09)

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
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    Wuppertal
    • 23. September 2004 um 11:50
    • #5

    Hallo zusammen,

    in einem anderen Posting hatte ich ja mein Versprechen abgegeben, in meinen Unterlagen zum Thema Fahrtenschreiber zu wühlen. Die Aussage von meinem TÜV (Wuppertal) war, dass ich bei einem aufgelasteten Womo (über der magischen 7,49 t-Grenze) keinen Fahrtenschreiber brauche.

    Laut Aussage vom TÜV ist es richtig, dass alle Fahrzeuge über 7,5t einen Fahrtenschreiber brauchen ....bis auf z.B. Fahrzeuge die der Personenbeförderung bedurfen mit weniger als 9 Sitzplätzen. Dieses wurde bei mir angezogen, da eine Womo wohl mehr der Personenbeförderung dient als der Beförderung von Gütern. Aus meiner Sicht ist das aber wohl Auslegungssache und kann beim nächsten Prüfer auch anders ausfallen.

    Betrachtet man den §57 in seinem Wortlaut, so sind alle Fahrzeuge bis auf die Ausnahmen (Bundeswehr, Feuerwehr etc.) über 7,5 t fahrtenschreiberpflichtig, wozu ja uch die SinderKFZ Wohnmobile zählen :oops: . Das EG-Kontrollgerät brauchen Womos nach dem Erlass nicht, da überwiegend der Personenbeförderung dienend und unter 9 Sitzplätzen.

    Hier hat mein TÜV wohl nach einem genaueren Hinsehen die §§ zu Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät durcheinandergebracht.

    Ist halt kompliziert und auch nicht verständlich, dass man einen Fahrtenschreiber eingebaut haben muß, ihn kontrollieren muß aber nicht benutzen muß.

    Besten Gruß

    HWK

  • Joe
    Gast
    • 23. September 2004 um 18:34
    • #6

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:10)

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
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    • 9. Oktober 2004 um 15:11
    • #7

    Also, das ganze gestaltet sich ja bißchen schwierig. Ich hab also meinen Nachbarn gefragt der ist Sheriff. Er konnte mir auch keine Antwort auf meine Frage geben und wollte erstmal mit seinem Kollegen reden der immer die LKW Kontrollen macht, der weis das aus dem FF meinte er und noch wichtiger er weis auch wo es geschrieben steht.

    Grundsätzlich gilt:

    Ein Kraftfahrzeug mit privater Nutzung braucht > 7,5t einen Fahrtenschreiber oder EG Kontrollgerät.

    Ausnahmen von der Einbaupflicht sind in Art 4. der EWG-VO 3820/85 sowie in §7 DVO Fahrpersonalgesetz, aber auch in §57a StVZO geregelt.

    [color=blue]Ausnahmen von der Einbaupflicht nach Art.4 der EWG-VO 3820/85[/color]
    Absatz 2: Kfz, die zur Personenbeförderung dienen und die nach Ihrer Bauart und Ausstattung geeeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 9 Personen - einschließlich des Fahrers zu befördern.

    Das habe ich heute meinem TÜV-Ing vorgelegt und der war auch damit einverstanden. :)

    und jetzt noch was für Joe

    Urteil BayObLG in VRS 80,230

    Es besteht keine Pflicht einen Fahrtenschreiber zu betreiben, der sich in einem Fahrzeug befindet, für das er nicht vorgeschrieben ist.

    Die ganzen Sachen habe ich natürlich in schriftlicher Form vorliegen, wer Sie haben möchte sende mir einfach per PN seine Faxnummer.

    Hoffe jetzt sind alle Unklarheiten geklärt.

    Gruß

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Joe
    Gast
    • 9. Oktober 2004 um 18:22
    • #8

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:10)

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
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    Ranstadt
    • 9. Oktober 2004 um 22:57
    • #9

    Joe

    nee nee das hab ich jetzt mit Brief und Siegel der muß nicht drin sein.

    Gruß

    Torsten

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Joe
    Gast
    • 10. Oktober 2004 um 00:17
    • #10

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:11)

  • achim
    Experte
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    Hamburg
    • 10. Oktober 2004 um 09:37
    • #11

    Hallo Torsten.....
    schickst Du es mir auch mal bitte.

    Danke
    Gruss achim

  • hwk
    womobox-Guru
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    • 11. Oktober 2004 um 10:19
    • #12

    Hallo zusammen,

    auch ich schließe mich hier der Bitte an, da ich eventuell mit meinem Fahrzeug auf 8 t gehen will.

    Gilt diese Aussage für das EG-Kontroll-Gerät oder den Fahrtenschreiber?

    Besten Gruß und Dank

    HWK

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
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    Ranstadt
    • 11. Oktober 2004 um 11:12
    • #13

    Hallo HWK,

    das gilt für beides.

    @all

    Ich habe die Sachen aus normales Schriftstück vorliegen, da ich keinen
    Scanner habe kann ich die Sachen leider nicht per Mail versenden.

    Schickt mir einfach ne Mail oder ein PN mit eurer Fax Nr. dann sende ich es euch zu.

    Gruß

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Joe
    Gast
    • 12. Oktober 2004 um 12:49
    • #14

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:11)

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
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    • 13. Oktober 2004 um 09:22
    • #15

    Hallo Joe,

    der entscheidende Absatz ist dieser:

    Absatz 2: Kfz, die zur Personenbeförderung dienen und die nach Ihrer Bauart und Ausstattung geeeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 9 Personen - einschließlich des Fahrers zu befördern.

    Damit zeigt sich der zuständige Ing. beim TÜV als auch die Polizei bei uns einverstanden.

    Mehr kann ich auch nicht sagen. Und da mir beide Institutionen sagen das dass so ok geht, ist das für mich dann auch ok. Den Wortlaut Wohnmobil wirst Du wohl in keinem Gesetzestext finden.

    Gruß

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • hwk
    womobox-Guru
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    • 13. Oktober 2004 um 10:08
    • #16

    Hallo zusammen,

    da mich diese Thema nun auch brennend interessiert, melde ich mich doch nochmal zu Wort. Zwar ist mein TÜV hier auch der Meinung, dass man keine Fahrtenschreiber für Womos über 7,5 t braucht und er bezieht sich auf den schon zitierten Absatz 2: Kfz, die zur Personenbeförderung dienen und die nach Ihrer Bauart und Ausstattung geeeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 9 Personen - einschließlich des Fahrers zu befördern.

    Dieser Absatz 2 bezeiht sich aber m.W. nach auf das EG-Kontrollgerät und nicht auf den Fahrtenschreiber; denn das sind zwei verschiedene Geräte, wobei laut TÜV das EG-Kontroll-Gerät einen Fahrtenschreiber ersetzen kann.

    Auch ich kann aus den Vorschriften (nationale) leider nicht erkennen, dass die Fahrtenschreiber-Pflicht für Womo´s nicht gilt, da in der STVZO alle Fahrzeuge über 7,5 t mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein sollten mit Ausnahme von : ...... Hier ist aber kein Womo oder was man als solches auslegen könnte, genannt.

    Sicherlich unstrittig ist, dass man keinen Fahrtenschreiber nutzen muss (wo dann der Sinn ist :cry: ist mir leider bisher verborgen :oops: ).

    Aber ich werde beim TÜV sicherlich keine schlafenden Hunde wecken und es so halten wie Joe " wenn es für den TÜV durchgeht, bin ich damit einverstanden".

    In dem Sinne besten Gruß

    HWK

  • Joe
    Gast
    • 13. Oktober 2004 um 11:35
    • #17

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 10:12)

  • Anonymous
    Gast
    • 13. Oktober 2004 um 13:50
    • #18

    Hallo joe,

    Dank für soviel Solidarität, denn auchich werde dann mal die Unwissenheit nutzen und mich so um die unnütze Fahrtenschreiber-Prüfung bzw. Einbau drücken.

    Eventuell kann hier ja mal einer den Sinn dieser Regelungswut und deren Ergebnisse entdecken und ihn mitteilen.

    Besten Gruß

    HWK

  • hwk
    womobox-Guru
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    • 13. Oktober 2004 um 13:53
    • #19

    Super,

    nun habe ich das auch mit dem "Nicht-einloggen" hingekriegt :oops: !

    Gruß

    HWK

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
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    Ranstadt
    • 14. Oktober 2004 um 10:22
    • #20

    Joe

    Tja was soll ich jetzt sagen...... bei dem Text den ich Dir gefaxt habe steht:

    Fahrtenschreiber / EG Kontrollgerät wer muß es eingebaut haben ?

    1.l Gesamt masse >7,5t,
    2.Vorschrift §57a
    3. Zu benutzendes Gerät Fahrtenschreiber oder EG Kontrollgerät

    .....und dann die Ausnahmeregelung.

    Hier werden also das EG Kontrollgerät und der Fahrtenschreiber auf eine Stufe gestellt.

    So und das wars. Falls ich es noch nicht erwähnt habe, alle Wohnmobile von vario-mobil.com haben weder Fahrtenschreiber noch EG Kontrollg. drin. Also mein TÜV scheint nicht der einzige zu sein der die Sache so sieht....

    Außerdem was ist der große Unterschied zwischen EG Kontr. und Fahrtenschreiber.... in beide kommt ne Scheibe rein die Geschwin. und Zeit aufzeichnet...

    Aber wie auch immer ich habe das was ich wollte und wers mag dem kann ich meinen TÜV gerne nennen.

    Gruß

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

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