Hallo Joe und alle anderen die es interessiert,
also das mit Fahrtenschreiber bzw. EG-Kontrollgerät ist eine knifflige Sache. Generell nach §57. Von diesem gibt es aber eine Ausnahmegenehmigung die vom..... und dann wieder eine die vom .....zurückgreift.
Da wir aber alle mit einem Sonder KFZ unterwegs sind, dass für private Zwecke genutzt wird braucht man keinen Fahrtenschreiber. Falls Du mal auf der Messe bist oder in freier Wildbahn einen Vario siehst, wirf mal einen Blick rein. Das selbe gilt z.B. auch für z.B. Pferdetransporter.
Ein Fahrtenschreiber ist in erster Linie wer hätte das gedacht zum Überprüfen der Lenkzeiten da ! Damit haben wir natürlich auch nichts am Hut.
Was noch zu erwähnen wäre, gleiches gilt für eine V-max Sperre, braucht eine WOMO nämlich auch nicht.
Ich werde mich trotzdem noch einmal bemühen, was schriftliches in die Finger zu bekommen aus dem das hervorgeht.
Gruß
Torsten Schneider