EG Kontrollgerät / Fahrtenschreiber

  • Der Unterschied zwischen Fahrtenschreiber und EU Kontrollgerät ist das beim fahrteschreiber die Tachoscheine Fahrzeugbezogen ist und beim EU Kontrollgerät Fahrerbezogen

    Steff

  • Hallo zusammen

    Mein TÜV Prüfer meint ich muss ein Fahrtenschreiber oder EG Kontrollgerät einbauen da ich über 7,5t bin.
    Gibt es von euch hier neue Infos oder Dokus wo das Wohnmobil hiervon ausgeschlossen ist?

    Ich muss ja nichts dukumentieren da Privat, also macht es keinen Sinn.

    Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • Hallo Merlin,

    hast du schon die WOMO Zulassung ?

    War das Chassis nicht gleich als WOMO Chassis ab Werk bestellt ohne EG Kontrollgerät...?

    Die 89er Sperre war doch auch raus.....wenn ich das noch richtig im Kopf habe.....

    Schick mir deine mail per PN ich schau nach den Unterlagen..

    Grs Torsten

  • Hallo Torsten

    Nein noch keine Womozulassung, deshalb bin ich gerade beim TÜV.
    Ich habe es ab Werk ohne Kontrollgerät und ohne Sperre bei 89KM bekommen.
    mit dem Hinweis "nur als Wohnmobil zulassungsfähig".
    derzeit in den Papieren zlg Gewicht 10t.

    Hast du eine Idee?

    Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • Hi,

    sorry, du brauchst das Teil, da über 7,5t, egal ob WoMo oder LKW. Einziger Vorteil, du brauchst nicht den neuen Sche... mit Chipkarte.

  • Hallo Joe

    Es gibt ja Ausnahmen, wie die im EWG-VO 3820/85 - 4 beschrieben, "ausgenommen Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis max 9 Personen". Dazu zählt auch ein Wohnmobil, meins darf 3.
    Es steht nirgens, dass explizit ein Wohnmobil über 7,5 t dies haben muss, es besteht aber in die oben aufgeführte Ausnahme, die die Einbauvorschrift bei Fzg über 7,5t wieder nichtig macht.

    Werde dies mal beim TÜV besprechen.

    Viele Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • Hi Mike,

    dein WoMo ist kein Taxi bzw. Mietwagen, die betrifft das meines Wissens nach.

    Viel Glück beim TÜV!

  • Hallo !

    Ich habe mal meinen TÜV-Onkel gefragt. Hier seine ausfürliche Stellungnahme:

    "Hallo Herrr XXXXXX,

    da bin ich anderer Meinung: nach 57a muß ein Wohnmobil über 7,5t mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Dieser ist nach meiner Auffassung auch zu prüfen und zu betreiben. Der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bedarf es aber nicht (s.a. §57a Abs.3 und Kommentar 9 Kirchbaum).
    Dass Neufahrzeuge teilweise ohne EG-Kontrollgerät ausgeliefert werden ist richtig und auch aus der zur Zeit schwierigen Rechtssituation erklärbar. Nach §13 EG-FGV ist ein Fahrzeug zu genehmigen, wenn es Anhang IV der 2007/46/EG erfüllt. Die Ausrüstungspflicht mit EG-Kontrollgeräten kennt die 2007/46/EG nicht. Trotzdem hat der Halter eine Betriebspflicht und im Rahmen der HU sind auch obige Vorschriften zu prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Direkteinspritzung, Turbo, Allradantrieb... hört sich garnicht mal schlecht an...;-))

  • Hallo zusammen

    Habe heute mit dem Landratsamt gesprochen, die es grundsätzlich bestätigt haben.
    Es gibt aber keine Verpflichung die Fahrerkarte zu nutzen,da privat genutzt.
    Man müßte nähmlich sonst alle 3 Monate die Karte auslesen lassen um mögliche Verstöße zu finden.
    Das lustige sind die Ausnahmen wie z.B.ein Kranwagen und Schausteller die auch bei 30t nichts benötigen da sie ja keine Güter befördern.

    Habe auch bei einem größeren Kabinenbauer und bei meinem LKW Verkäufer angefragt. Beide waren sehr verwundert und haben seither nie was verbaut bzw. verbauen müßen.

    Schauen wir mal.

    Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • was soll denn so eine sinnlose Vorschrift?!?!Habe ich dasrichtig verstanden, dass du das Gerät zwar brauchst,aber nicht benutzen musst???
    Das ist doch echt total Banane....
    Wünsche dir viel Erfolg, dass du da noch drumherum kommst!
    Viele Grüße
    Sören

  • Hi Sören,

    jepp, blödsinnige Vorschrift, das trifft es ziemlich genau! Aber EIGENTLICH muss man meines Wissens sogar die Scheibe einlegen, soweit ich in einem anderen Forum GELESEN habe, können die Kontrolletties jedoch nicht die Herausgabe fordern, da man nicht gewerblich unterwegs ist - was das So-KFZ per Definition ist! Also nach meinem Wissensstand:
    Ab 7,5t Fahrtenschreiber / EG-Kontrollgerät vorgeschrieben. Scheibe muss eingelegt werden. Scheibe muss aber nicht vorgezeigt werden.

    Daher mache ich mir auch keine großen Gedanken, wenn ich wirklich ausnahmsweise mal wieder vergesse, die Scheibe einzulegen! :)

    NB: Ich hatte wegen der Sache mal vor Jahren den ADAC bemüht (Rechtsabteilung). Dort hatte man mir bestätigt, dass die Benutzung des Fahrtenschreibers nicht notwendig wäre. Damit bin ich zum TÜV, seitdem kontrolliert er nicht mehr den Fahrtenschreiber, denn wo keine Nutzugnsvorschrift sah er auch keine Veranlassung die Genauigkeit, Plombe etc. zu prüfen! Bei TÜV-Termin bei MB etc. wurde sowieso noch nie der Fahrtenschreiber kontrolliert!
    Als ich wg. einer gesetzlichen Neuerung ca. 3 Jahre später nochmals dem ADAC unter Bezug auf die vorherige Information eine Mail schrieb, teilte man mir mit, dass der damalige "Jurist" mir Schei... erzählt hätte!!! :evil: Demnach ist eine Prüfung des Fahrtenschreibers, Kontrollgeräts sehr wohl vorgeschrieben! Diese Mail habe ich aber bisher vergessen, meinem TÜV-Prüfer zu geben. :oops:

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