Herausnehmbarer WoMo-Einbau

  • Hallo,

    wir haben die Möglichkeit günstig an einen Kleintransporter mit Kastenaufbau heranzukommen. Ich möchte ihn nicht fest als WoMo umbauen, da er auch als normales Transportfahrzeug eingesetzt werden soll. Meine Idee: im Fahrzeug fixierbare Container mit den notwendigen Einbauten (Nasszelle, Toilette, Küchenzeile, Schränke etc.) die nach Bedarf bei der Nutzung als WoMo eingebaut bzw. bei der Benutzung als Transporter komplett ausgebaut werden können.

    Hat jemand Erfahrung mit sowas und Interesse an einem Austausch von Ideen? Wie ist die Rechtslage (Fenstereinbau, Ummeldung auf 4 Personen)? Als was meldet man sowas an (KT, LKW, WoMo)?

  • Hi, furioser Orlando :wink: ;

    Frank alias smily_69 hat sich einen T4 mit einer Kabine ausgestattet, die zeitweise für seinen Job, zeitweise als WoMo genutzt wird. Der wird Dir wahrscheinlich ein paar Tips geben können.

    Was die Entscheidung PKW-/LKW-/WoMo-Zulassung angeht, ist der Typ Deines Basisfahrzeugs interessant: 2,8t? 3,5t? >3.5t? Bei vier Plätzen in der Kabine nehme ich an, daß Du eine DoKa hast? Wenn Du nämlich Sitze im Laderaum befestigen willst, gibt es da ziemlich hohe Anforderungen an die Befestigung und Gurtaufnahmen. Guckst Du hier oder im LT-Forum unter 'Links' und dann TÜV-Richtlinien.

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Also es ist auf der Basis eines MB 308 (3,5 Tonner). War bei DHL zur Paketauslieferung im Einsatz. Neben dem Fahrersitz ist nur ein Notsitz, aber er ist für 2 Personen zugelassen. Ich denke daran im Kasten eine Bodenverankerung einzubauen, in die man zwei MB A-Klasse Sitze einklinken kann (selbige sind in der A-Klasse direkt im Boden eingeklinkt und herausnehmbar) und ihn dann für 4 Personen zuzulassen. Geht das bei einem LKW??

  • Hi, Orlando furioso

    Das mit den 4 Sitzplätzen wird sehr, sehr schwierig. Der TÜV verlangt kompromisslos seit einiger Zeit "typgeprüfte und zugelassene Befestigungs- und Rückhaltesysteme" .
    D.h. die Befestigung der Sitze bzw. Sitzbank mit dem Fahrzeugboden muß auf jeden Fall ausreißsicher mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sein ( Fahrgestell), nicht mit dem Kastenaufbau !! Wenn Du das hinkriegst, hast Du vielleicht auch ohne Zug- und Aussreissversuche bei einem sehr aufgeschlossenen Prüfer eine kleine Chance.
    2. Die Gurtbefestigung muß auf jeden Fall ebenfalls geprüft sein. Dies bekommst du in so einem Kastenaufbau nicht hin. Das geht dann nur noch über so geschweißte Bankgestelle, die man fertig kaufen kann (ca. 600,-- Euro aufwärts), die Sicherheitsgurtaufnahmen und Befestigungen fertig eingebaut haben und TÜV-Gutachten haben.
    Wenn Du so was einbaust und für eine vernünftige Bodenbefestigung sorgst, s.o., hast Du eine Chance.
    Weiteres: Die Umgebung der Sitzplätze muß Verletzungssicher gestaltet sein ( Kanten/Ecken ect.), Der Aufbau, in dem sich Passagiere aufhalten, muß aus splittersicherem Material sein und ausserdem müssen Fenster eingebaut werden.
    Äusserst wichtig!!!::: spreche voher alles mit dem TÜV ab, hole Dir von dem Prüfer, der das ganze dann abnehmen soll, Tipps und Vorschriften, die er gerne bei Dir anwenden will (oder nicht).
    Es gibt Prüfer, die schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, wenn Du mit sowas zu Ihnen kommst und es gibt welche, die sagen zu Dir
    "schaun wir mal, wie wir das hinbekommen", also wirst Du unter umständen auch noch nach der richtigen Prüfstelle suchen müssen, die Deinem Projekt aufgeschlossen gegenübersteht.

    Sorry, ein bisschen lang geworden
    viel Glück und halt uns auf dem laufenden :lol:
    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • ein trick die TÜV-Probleme zu umgehen, k¨nnte eine Sitzbank in Lângsrichtung im Fahrzeug sein - da gelten schrulligerweise viel viel lockere Regelungen, mW isnd noch nicht mal Gurte vorgeschrieben (Beispiel Mahindra, indischer Jeepnachbau, hatte ein Bekannter von mir als Naufahrzeug in D gekauft...)
    entsprechendes Merkblatt dazu findest Du auf der homepage vom TÜ-Sûdwest, wenn ich das richtig in Erinnerung habe...

  • Vielen Dank für den Tip,

    ich habe die Seiten vom TÜV-Süd stundenlang durchforstet ohne fündig zu werden. Kannst du die URL ausfindig machen?

    mfg

  • Ach ja,

    hab ich noch vergessen:

    Reichen bei den nachträglich eingebauten Sitzen Beckengurte oder müssen es 3-Punkt Gurte sein??

  • Hallo zusammen,

    für nachträglich eingebaute Sitze in Fahrtrichtung muß eine Rückhaltevorrichtung (geprüft) sowie eine geprüfte Verankerung vorliegen, was sicherlich sehr teuer und auch aufwendig ist - wie schon vorher beschrieben. Sitze gegen Fahrtrichtung und quer zur Fahrtrichtung müssen geprüft sein (m.W. nach aber nur für neurer Fahrzeuge ab 2002), brauchen aber keine Gurte!

    Genaueres findet Ihr hier:

    http://www.mb-busfreaks.de/ausbau/tuevsel…blatt%20G%20607

    Ob das aber noch top aktuell ist, kann ich nicht sagen.

    Besten Gruß


    HWK

  • Hallo,

    ich war dieses Jahr schon mit 2 Womos beim TÜV, um zusätzliche Sitzplätze eintragen zu lassen.

    Zuerst mit meinem 2001er Ford Transit, da wollte ich 4 Sitzplätze auf Längssitzbänken, hätte aber nur 2 eingetragen bekommen.
    Die Längssitzplätze müssen in Fahrtrichtung einen Aufprallschutz haben (z.B. hoher Schrank, stabiles Brett, beides natürlich gepolstert) und über Haltevorrichtungen (Griff, fest montierter Tisch(?), oder Griffschlaufe) verfügen.
    Das bekommt man pro Seite normalerweise nur 1mal hin - auf den jeweils vorderen Plätzen, daher nur 2 Plätze.

    Ich habe aber problemlos meine Doppelsitzbank, die entgegen der Fahrtrichtung steht mit 2 Plätzen eingetragen bekommen.
    War für mich auch die schönere Lösung, weil ich die mit einem 3-Punktgurt (ohne geprüfte Halterung) und einem Beckengurt bestücken kann und so zumindest einigermaßen sichere Sitzplätze habe. Und einen Sitz auf der Längssitzbank habe ich auch noch eintragen lassen.

    Dann war ich mit unserem 86/89er Bimobil beim TÜV um - wie es 89 noch üblich war - auf der Hecksitzgruppe die 4 Längsplatze als Sitze eintragen zu lassen.
    Denkste: Auch hier wurden mir (bei einem anderen TÜV) nur 2 Plätze, die jeweils vorderen, eingetragen.

    Die Rechtslage sieht vielleicht anders aus, da für ältere Baujahre ja "Bestandsschutz" gilt, sprich die damals gültigen Vorschriften anzuwenden sind, aber man muß auch den TÜV-Mann finden, der dies ohne Umschweife noch bereit ist, auf seine Kappe zu nehmen.
    Die sind da irgendwie sehr vorsichtig geworden.

    Viel Glück!

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

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