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Heckträger

  • tempo
  • 12. Juli 2004 um 14:04
  • tempo
    Junior
    Beiträge
    62
    • 12. Juli 2004 um 14:04
    • #1

    Hat jemand eine Ahnung was ich beim anbau eines heckträgers alles beachten muss, dass er eingetragen wird? länge, höhe, breite des träger?
    besten dank.

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 13. Juli 2004 um 10:19
    • #2

    Hallo zusammen,

    die Breite würde ich nicht mehr als die Fahrzeugbreite nehmen, da man sonst erhebliche Probleme beim Rangieren haben kann. So weit ich richtig informiert bin ist eh bei 2,55 m Schluss, aber die braucht man für einen Heckträger auch nicht. Im Moment habe ich solch einen Träger mit geringerer Breite als mein Fahrzeug montiert, aber mit flexiblen Positionslichtern die Fahrzeugbreite erreicht, damit man ihn in den Spiegeln noch sehen kann.

    Den Rest würde ich mit dem TÜV besprechen, da hier unterschiedliche Meinugen herrschen. Ein TÜV hat meinen Träger bemängelt (keine Eintragung), der andere hat ihn als Ladung angesehen, da er mit geringem Aufwand (zwei Schrauben) abnehmbar ist. Und eben diese Schrauben hat der erste TÜV als feste Verbindung zum Fahrzeug und damit den Träger als abnahmepflichtiges Teil gesehen.

    EIne ähnliche Diskussion ist hier im Forum auch schon über die Befestigung von WOMO-Boxen geführt worden; eventuell kann Dir das auch weiter helfen.

    Viel Glück beim TÜV

    HWK

  • UweN
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    216
    Wohnort
    Langenau, Bd-Wttbg
    • 16. Juli 2004 um 10:35
    • #3

    Hallo,

    ich habe kürzlich auch den Motorrad-/ Lastenträger von unserem Womo eintragen lassen.
    Den TÜV hat dabei nur der Grundträger, der fest mit dem Rahmen verbunden ist interessiert.
    Originalton TÜV: "Was Sie da dran schrauben ist mir egal, das kann ich ja sowieso nicht wissen."
    Er hat auch keine zulässige Last eingetragen.

    Bei einem teilbaren Träger ist die Eintragung also ziemlich einfach.

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 16. Juli 2004 um 12:55
    • #4

    Hallo Uwe,

    hat der TÜV denn nach einem Mustergutachten oder einer ABE gefragt?

    Besten Gruß

    HWK

  • Achim/LIP
    Junior
    Beiträge
    23
    • 16. Juli 2004 um 16:08
    • #5

    Hallo,

    in meinem Brief steht auch keine Last drin, mit der der Heckträger belastet werden kann/darf und wenn ich sehe wie einfach die Treppengeländer vierkantrohre an meinem WOMO befestigt sind, da möchte ich aber nix draufstellen !!!!! aber ist im Brief eingetragen.
    Und irgendwo im Net, habe ich gelesen bis zu einer bestimmten Länge interessiert sich der TÜV dafür nicht.
    Wenn ich es finde melde ich mich wieder.

  • Achim/LIP
    Junior
    Beiträge
    23
    • 16. Juli 2004 um 16:09
    • #6

    Es sollte eigentlich liebe Grüße Achim/LIP drunterstehen.

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