Sitzplätze in Kabine - Bj.91

  • Tag zusammen,

    soh, nu isses passiert, ich habe ein WoMo gekauft. Fiat Ducato Basis,
    Ormocar Aufbau, mit kompletten Innenausbau vom VorVorbesitzer, der weder für uns passt noch gefällt. Soweit sogut.
    Da das gute Stück nur 2 Sitzplätze hat, habe ich meine Eltern gefragt, ob die im Sommer für 3 Wochen die Kinder nehmen, tun sie aber nicht.
    Also müssen vernünftige Sitzplätze rein.
    Heute Morgen habe ich beim TÜV vorgesprochen und der freundliche Ingenieur würde gern ein komplettes Gestell aus Stahlrohr sehen, mit integrierten 3punkt-Gurten und Gutachten. Gibts im Zubehör, sagte er.
    Frage: Wo genau gibt es soetwas? Ich habe im Internet nur einen Anbieter gefunden und da soll es üppige 650,-€ kosten (ohne Sitzpolster).
    Geht das auch günstiger? Gibt es etwas anderes von der Stange mit integrierten Gurten?
    Wie habt Ihr das Problem gelöst?

    Viel Grüsse,
    Stefan

  • Moin
    Leider sind diese Konsolen nicht billiger zu bekommen, nur muß Dir der TÜV Heini auch verraten wie er sich die Befestigung am Fahrzeuboden vorstellt, ist nicht so einfach.
    Bei Sitzen längs in Fahrtrichtung sind keine 3 Punktgurte vorgeschrieben
    da unsinnig und bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1992 kannst Du Beckengurte auf selbstgebauter Sitzbank nehmen.

  • Hallo Christianus,

    kannst Du auch sagen, wie es sich bei einer Sitzbank mit dem Rücken zur Fahrtrichtung verhält?

    Danke schon Mal!

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • Hallo
    Leider mach der TÜV da keinen Unterschied zwischen Sitz in Fahrtrichtung oder endgegen der Fahrtrichtung. Dreipunktgurte sind vorgeschrieben und
    geprüfte Konsolen auch da die Sicherheitsgurte daran festgemacht werden, das ist auch der springende Punkt. An einem Kastenwagen kann
    der Sicherheitsgurt (Rückhaltevorrichtung) an den, vom Werk vorgesehenen Befestigungen nachgerüstet werden, die Sitzgelegenheit ist da eher nebensächlich, aber bei einem Kabinenfahrzeug sind diese
    "vom Fahrzeughersteller vorgesehen Befestigungen für Rückhaltevorrichtungen" nicht vorhanden.

  • Hallo UweN,

    das weckt aber mein Interesse. :cry: Ich bin der Meinung, dass dieses Schriftstück nicht die derzeit gültige Anforderung wiederspiegelt. :(
    Halt mich bittte auf dem Laufenden, wie der TÜV entschieden hat.

  • Mein Kenntnisstand ist:
    Vor 92 - nur "vernünftige" Sitze, egal ob mit oder ohne Gurt,
    ab 92 bis Ende 2002: In Fahrtrichtung zugelassene Gurte, ansonsten egal
    ab 2003: Nur noch mit zugelassenen Gurten, egal ob quer, gegen oder in Fahrtrichtung
    Dabei beziehen sich die Daten auf die EZ des Basisfahrzeuges
    dm

  • Stimmt, und natürlich gehört zum zugelassenen Sitz mit Gurt auch noch die Kopfstütze.


    Wer immer einen Sitz- oder etwas anders Einbauen möchte: V o r h e r mit dem TüV-Prüfer sprechen.

    Achso, meine Bank ist von Sportscraft, habe diese bei Mabu mit gekauft, hat viel viel :cry::cry: Geld gekostet, aber ist dafür eben auch problemlos eingetragen worden, weil es eben genau dafür von MaBu ein Zugfestigkeitsgutachten gibt. Bank 610 €, Hilfsrahmen unter der gesamten Kabine, 320 € plus noch die Montage der Bank 230 €. Und diese Summen noch plus MWST. Und mit Bank ist nur das nackte Stahlgestell mit Gurten gemeint. :cry:

    dm

  • Hallo Otter,

    ich hab 1998 und 2002 jeweils einen Gurtbock mit Automatikgurten selbst gebaut und danach diese Plätze vom TÜV eingetragen bekommen.
    Meine Sitze quer zur Fahrtrichtung hatten noch nie Gurte gebraucht, diese TüV-Bestimmung schreibt jedoch Beckengurte vor.
    Alle "fertigen" Womos haben in und entgegen der Fahrtrichtung Gurtböcke und Gurte eingebaut, obwohl es doch nicht vorgeschrieben ist.
    Zum Eintragen muss man sich mit dem TÜV Prüfer verständigen, so wird manche Bestimmung gegenstandslos.

  • Da ich heute eh beim TÜV war, hab ich mich mal nach der Gurtpflicht erkundigt.

    Dabei kam folgendes raus:
    Bis Erstzulassung 01.10.1999 gilt es genau so, wie es auch in den beiden Links von mir weiter oben steht.
    Ab Erstzulassung 01.10.1999 hat sich da was geändert, und zwar:

    Bei Wohnmobilen bis 2,5t zul.GesGewicht
    sind für alle Seitensitze Automatik-Dreipunktgurte
    erforderlich. Für alle anderen Sitze, also auch die für den Fahrbetrieb genehmigten
    Sitze im Wohnteil, sind Beckengurte erforderlich.

    Bei Wohnmobilen über 2,5t zul.GesGewicht
    sind für alle nach vorne gerichteten Seitensitze Automatik-
    Dreipunktgurte erforderlich.
    Für alle anderen Sitze sind Beckengurte Ausrüstungspflicht.

    Wobei mir aufgefallen ist, daß zu dem Thema auch bei den TÜV-Prüfern Unsicherheit herrscht (übernehm deshalb zu gesagtem auch keine Gewähr... :? )
    Besser wie weiter oben schon empfohlen, immer mit dem zuständigen TÜV-Prüfer vorher abklären, was Sache ist.
    Das erspart oft Ärger... :evil:

    Gruß Otter

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