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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Wechselbrücke mit Wohnkabine - TÜV

  • Holger alias Bear
  • 17. März 2026 um 17:56
  • Holger alias Bear
    Frisch-dabei
    Beiträge
    1
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 17. März 2026 um 17:56
    • #1

    Hallo Liebe Ausbauer!

    Habe hier schon gute Infos gelesen und baue gerade selbst meinen Pickup (Ford Ranger) auf eine Flachpritsche um.

    Als nächstes steht der Wohnkabinenbau an.

    Mit dem netten Herrn vom TÜV stehe ich gerade im Austausch, wie wir das ganze System am Ende verschlüsseln. Mein Vorschlag ist LKW mit Wechselbrücke und zwei Rüstzustände - 1. Ladefläche mit Bordwänden 2. Wohnaufbau

    Hier diskutiere ich gerade, ob und wie man das nun in den Fahrzeugschein einträgt und wie die Befestigung der Wohnkabine auf einer Wechselbrücke aussehen muß.

    Hat jemand aktuelle Erfahrungen? Kann man die Kabine auch verschrauben? Ist die Eintragung mit zwei Rüstzuständen noch umsetzbar? Kann man den Begriff Wohnaufbau benutzen oder gibt es dazu irgendwelche Vorgaben?

    Im aktuellen Merkblatt von TÜV Süd Nr 740 ist es nicht ganz eindeutig zu entnehmen.

    Danke!

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.449
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 17. März 2026 um 18:29
    • #2

    Hallo Holger und willkommen im Forum!

    Guk mal zum Thema Zulassung im Wohnkabinenforum.de, da wurde das Thema öfters mal behandelt. Soweit ich weis, ist das mit den wechselweisen Rüstzuständen nicht mehr so einfach. Ich hatte immer nur LKW mit Ladung. Der Rudi kennt sich da besser aus. Vielleicht liest er hier auch mit.

    Gruß, Holger

  • Online
    Rudi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    586
    Wohnort
    München
    • 17. März 2026 um 20:13
    • #3

    Ja , der Rudi liest noch mit

    Ich hab kein Flatbed sondern einen Wechselaufbau , Wohnkabine von Bimobil

    Umschlüßelung von N1G BE nach N1G BA Wechselaufbau

    dann

    Rüstzustand 1 .. mit Pritsche offener Kasten

    Rüstzustand 2 -- mit Plattform ---- bei dir dann Flatbed

    Rüstzustand 3 -- mit Wohnkabine xy - dann gilt L / B H und Gewicht ........


    kannst auch hier suchen

    fang auf S. 23 an und geh dann auf S. 27

    chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.kba.de/SharedDocs/Dow…_BZGFn9u08c7XgA


    Kabine verschrauben : Ja meine ist verschraubt mit 4 x M 12 mit dem Wechselrahmen .

    Muss aber mit Bordwerkzeug zu öffnen sein

    zu sehen in dem Video

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    Gruß Rudi

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi (17. März 2026 um 20:18)

  • Online
    Holledauer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    179
    Wohnort
    Wolnzach
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 17. März 2026 um 21:00
    • #4

    so wie Rudi das beschreibt, wollte ich das beim TÜV auch eintragen lassen. Mein TÜV-ler war aber der festen Überzeugung, dass die Ladung "Wohnkabine" werkzeuglos befestigt und gelöst werden muss. Auf die Diskussion Bordwerkzeug ist er nicht eingestiegen, war aber bei allen restlichen Themen sehr kooperativ.

    Ich habe dann letztlich die Umschlüsselung zum Womo machen lassen, auch weil mir das bzgl. Versicherungssumme klarer erschien. Bei Womo konnte ich bei meiner Versicherung einen Fahrzeugwert angeben. Bei LKW/Wechselpritsche ging das nicht.

  • Online
    Rudi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    586
    Wohnort
    München
    • 17. März 2026 um 21:12
    • #5

    Dann soll sich der TÜV ler mal bei Bimobil erkundigen .

    Die Befestigung ist seit 40 Jahren die gleiche mit dieser genannten Eintragung .

    Bordwerkzeug ist ein simpler Schraubendreher , mehr braucht es nicht .


    Du kannst auch 4 x Exzenterverschluss / Spannverschluss verwenden

    Voraussetzung du hast die Kabine wie z.B bei Bimobil fixiert .

    Du mußt dann nur noch die Kabine unten halten .

    Gruß Rudi

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