Geschwindigkeitsbegrenzung für Klein-LKW - auch für Womos?

  • Hi zusammen,
    die meisten Wohnmobile kommen ja eh nich über die 120 :lol: aber so ein paar gibt's ja doch.
    Da habe ich heute morgen im Radio gehört, dass für die Klein-LKW (Sprinter etc.) eine Geschwindigkeitsbegrenzung kommen soll. Mehr war aber nicht zu erfahren - vor allem nicht, für wen genau die Beschränkung Gültigkeit haben soll...

    Da habe ich doch gleich mal beim BMV (http://www.bmv.de) nachgefragt:

    Zitat

    Guten Tag,
    heute morgen habe ich im Radio von der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Klein-LKW gehört. Leider kann ich auf Ihrer Website keine weiteren Informationen dazu finden.
    Wie genau soll das Gesetz aussehen? Von was wird die Geschwindigkeitsbegrenzung abhängen (z.B. nur gewerblicher Verkehr, zulGG, Eintragung im Kfz-Brief, etc.)? Zu welchem Termin ist die Einführung geplant?

    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, sobald ich mehr höre. Oder hat schon jemand Infos?

    Gruß
    Niklas

  • Hi Niklas

    Ich kenne das noch so,

    Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    §3 Geschwindigkeit

    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

    (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

    außerhalb geschlossener Ortschaften

    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. :wink:

    (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

    Kann aber durchaus sein das sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleintransporter herausbringen.(Sprinterklasse)
    War vor ein paar Wochen im Fernsehen zu sehen, aber noch nichts amtliches.
    Reden alle noch von Planung.
    Soll was gegen die schweren Unfälle die mit Kleintransporter passieren bringen.

    Bleib mal dran. :)


    Gruß Tom...

  • Hmmm soweit ich mich erinnern kann, is das schon mindestens 1 Jahr in der Diskussion.......

    Dazu kam es, da die ganzen Kisten wie Sprinter usw. eigentlich übermotorisiert sind, und die Unfallzahlen solcher Fahrzeuge stark angestiegen sind...
    Deshalb hat man überlegt, schon für Fahrzeuge bis 2,8t (diese Grenze wird evtl auch fallen, aber nichts genaues weiss man nicht)
    eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.....

    Das Problem hängt halt allgemein mit der Fahrphysik zusammen....die meissten der Unfälle ereigneten ich, weil die Leute mit den grossen Karren wie mit einem PKW gefahren sind, diese sich auch von Fahrgefühl so anfühlen.......aber Is halt ein höherer Schwerpunkt, mehr Seitenwindanfälligkeit ...usw....

    Genau wie beim TT....günstiger Sportwagen , den sich fast jeder leisten kann, aber kaum jemand konnte vernünftig damit umgehen.....Folge....viele Unfälle mit den gleichen Ursachen......

    Nuja...ich hoffe dass es solch eine Begrenzung nicht gibt.....Wenn, dann nur für Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind.......

    Naja...kann man ewig drüber diskutieren....

    Greeetz

    Seb

  • Hi, ich habe dazu heute eine Antwort vom BMVBW erhalten. Hier der Text:

    Soviel dazu. Wenn also was kommt, dann wird das noch dauern. Und welche Fahrzeuge es genau betrifft ist noch offen.

    Niklas

  • Hallo alle zusammen,
    endlich findet man mal etwas über diese Geschichte. Die große Frage ist, wonach die Fahrzeuge eigentlich eingestuft werden sollen (nach der Siloette? :) ). Und was man unbedingt zur Diskussion in diesen Zusammenhang bringen muß ist, daß Transporter in jedem Fall erstmal mehr Auffallen wenn sie schnell fahren :shock: , als die noch schnelleren TDI's oder die Jungs in den Dienstwägen, und somit erstmal meist als aggresiver gelten. ( sind ja viel größer und schwerer) Wer hat eigentlich schonmal daran gedacht, das eine S-Klasse oder ein 7-mer BMW, bzw. ein VW Phaton zul.Gesamtgewichte bis zu 2,8 t auf die Waage bringen und bis 250 kmh ( wenn sie abgereglet sind) fahren können. Wenn so einer einschlägt ,möchte ich nicht dabeisein. Was ist mit dem Porsche Cayenne oder VW Tuareg ,oder Range Rower . Sollten die Herren in denn Regierungen diese Fahrzeuge vergessen haben ?
    Ich denke das sollte mal zur Sprache gebracht werden.

    Bis bald viszlat

  • also ein 7 er mit 250 ist allemal handlicher als ein sprinter oder ähnliches, hoch und lang, bergrunter mit mehr als 180....
    noch dazu sitzen die jungs of die ganze nacht am steuer, haben hinten ne tonne ladung stehen, meist ungesichert, und haben den seitenwind natürlich voll im griff...
    nehme mich da nicht aus- bin mit den karren auch schon zu schnell gefahren- es verlockt ja, aber die physik spricht eigentlich dagegen
    nichts für ungut
    markus

  • Und nicht zu vergessen, daß das gesamte Fahrwerk, insbesondere aber die Bremsen, der oben genannten PKW (und auch der "Pseudo-Geländewagen) deutlich eher dazu geeignet sind, das Fahrzeug (egal ob 2,5 oder 3,5 t) zu lenken, bremsen etc...
    Sprich, die Kontrolle über das Fahrzeug gerade in kritischen Situationen (und natürlich auch im "Normal-Betrieb") ist eine ganz andere!

    Gruß
    Marc
    (der aus eigener Erfahrung die Unterschiede zw. A6 & Co / T4 TDI [der T4 fährt auch 190] und den "Renn"-Transportern LT / Sprinter / Ducato etc. kennt)

    Carthago Genius 41 auf LT35 TD (das "Raumwunder")
    T4 Caravelle TDI+ (der "Kleinwagen")

  • Das ist sicher kotekt aber 3,0 t sind 3,0 t und ein Phaeton auf der Autobahn ist meisten ganz schnell vorbei und hat leer 2,5 t.
    Man macht sich halt Gedanken. Wenn nunmal eine Fahrzeugklasse nach Gewicht eingeteilt ist die besagt bis 3,5 t.
    bye viszlat

  • Zum einen gibt's von den Phaeton's, 7ern und ähnlichen Schiffen nicht so viele wie von den lebensmüden Sprinter- und LT-Fahrern, zum anderen habe ich rein subjektiv auch nicht das Gefühl, dass die Fahrer der große Limousinen auch nur annäherend so aggressiv fahren.

    Außerdem ist das große Problem schlichtweg die aktive Sicherheit der Fahrzeuge. Ungesicherte Ladung wird zum Geschoß, die Steuerbarkeit eines Kleinlasters bei Regen und Wind ist eine ganz andere als die einer großen Limousine und die Fahrer sind in den seltensten Fällen auf Gefahrensituationen hin trainiert worden.

    Ein Tempolimit sollte daher m.E. nicht ausschließlich über das Gewicht, sondern auch über die Gewerblichkeit definiert werden: Sobald jemand in einem Fahrzeug über 1,8 Tonnen gewerblich unterwegs ist, darf er eben nur noch 100 fahren.
    Ich weiß, das ist ein wenig zu einfach, aber in irgend so eine Richtung muss es gehen.

    Denn ehrlich gesagt würde ich mit meinem Womo-Ducato natürlich gerne weiter 150 fahren, wenn es geht :wink:

    Niklas

  • Ich fahre gerne.
    Ich fahre gerne schnell.
    Ich fahre gerne sehr schnell.
    Und wenn man mal gerade nicht schnell fährt und bei Tempo 155 von so einer Flachzange mit einem 4 t Sprinter überhohlt wird (nachts,und 2Grad),
    dieser das Ding bei Biebelried 20 min später auf die Seite legt,die ganze Autobahn-ja,alle Spuren-4 Std. gesperrt ist ,ist das Verständnis vorbei.
    Leider verursachen die gewerblichen Kleintransporter meistens die schlimmsten Unfälle.Die WoMo-Fahrer fallen bei der Masse gar nicht ins Gewicht!
    Ich bin dafür,das gewerbliche Fahrzeuge ab 2,8 t auf Tempo 100 beschränkt werden.
    Jeder private Pkw sollte die "FSK 250" bekommen-Ownersrisk!

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen