Wenn ich das richtig verstehe:
- Zur Zeit hat Ategolein einen elektronischen, aber nichtsmarten Fahrtschreiber eingebaut, muss ihn aber, da zwar über 7,5 t aber ohne AHK und folglich ohne Anhänger unterwegs, nicht benutzen.
- Wenn Ategolein aber eine Anhängerkupplung hätte und folglich Anhänger zur Güterbeförderung anhängen könnte, müsste ich einen Fahrtenschreiber benutzen, sofern ich nicht glaubhaft machen könnte, das ich die AHK ausschließlich zur Fahrradträgernutzung habe (wie sollte ich das können???).
- Ich dürfte meinen eingebauten nichtsmarten Fahrtenschreiber aber nicht benutzen, sondern müsste ihn durch einen smarten ersetzen.
Aber:
- Der Atego hat eine große Heckgarage, in der zwei Motorräder transportiert werden können. Trotzdem keine Fahrtenschreiberpflicht????
- Wären dieselben zwei Motorräder auf einem Anhänger hinten dran, dann Fahrtenschreiberpflicht, aber bitte smart......
Auch ich hoffe auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Sonst............weiß ich nicht wirklich mehr.
Außerdem frage ich mich: Woher kommt die Aussage im verlinkten Text, dass das Ganze erst an dem 01.01.2025 gelten soll??????