TÜV abgelaufen im Ausland

  • Prima, danke für Euren Input zum Thema.

    Werde mir nun einen Schlachtplan machen und auch nochmal mit der Gestoria sprechen.

    "Freue" mich schon auf die PKW-Überführung nach Malaga. Früher habe ich sowas in einem Ritt abgespult. Jetzt hat der alte Mann zwei Übernachtungen geplant.

    Gibt mir andererseits die Möglichkeit, Werkzeuge und Ersatzteile für den Robur in die Halle zu bringen. So langsam brechen wir unsere Zelte hier ab.

  • Ääähm - der Robur ist schon längst "unten" im neuen Robihome. Die Abzockerei durch Frankreich hatte ich satt, und ich bin auf Reise bestimmt nicht knausrig. Naja, unser Robi ist im Prinzip schon langstreckentauglich, weil nicht mehr so ganz original. Vielleicht ist der sogar fitter als ich....

    Auch Putin ist an dieser Entscheidung nicht ganz unschuldig. Unsere regelmäßigen Baltikum-Reisen haben wir baw. gestrichen. Wir haben einfach Schiss, dass man uns das "nice russian car" irgendwann mal anzündet. Also nur noch Iberia baw.

    Wir wollen - darum auch die TÜV-Frage - noch eins unserer Autos in der Halle auf Reserve parken. So ist man etwas flexibler und muß nicht alles mit dem Wohnmobil unternehmen. Hinzu kommt, immer mehr Großstädte werden für uns wegen Umweltzone gesperrt.

    Was wir festgestellt haben, Ferienhaus ist nichts für uns, viel zu unflexibel.

  • Man kann den TÜV in jedem anderen EU Land machen. Nur wenn du dann nach Deutschland zurück kommst, musst du nochmal zum deutschen TÜV. Des überziehen gilt in dem Fall nicht, du hast ja die aktuelle EU Plakette, nur musst du den TÜV sofort erledigen. Ich kenne jemanden auf Kreta, der dort schon jahrelang mit deutschen Kennzeichen herumfährt, und immer den griechischen TÜV macht.

    Quelle?
    Kannst du das mal näher ausführen?


    Grüße aus Spanien :thumbup:

  • Da die im Ausland gemachte HU in Deutschland nicht anerkannt wird, ändert das nichts daran, dass man nach Rückkehr des Fahrzeugs unverzüglich zur HU muss. Unverzüglich dürfte nach allgemeinen Regeln bedeuten: innerhalb einer Woche.

    Gruß

    Matthias

  • Und wie lange hat es dann noch gedauert? Wenn der Grenzer an der Bornholmer keinen Arsch in der Hose gehabt hätte, wohl auch mindestens ne Woche.

  • Quelle?
    Kannst du das mal näher ausführen

    Ich hab es letztes Jahr für jemanden recherchiert, die ihr Wohnmobil mit deutschen Kennzeichen in Italien lassen möchte. Wohnsitz in beiden Ländern. Die genaue Quelle der Googlesuchen kann ich dir nicht mehr sagen. Aber es war nicht irgendein Vermuten, sondern eine offizielle Quelle. Wie gesagt, ich kenne jemanden in Griechenland, der das seit Jahren so macht, ich wollte das halt nochmal bestätigt haben, wie, warum und weshalb das so ist. Vor allem war interessant, dass es keine EU-weit gültige TÜV Plakette gibt. Ich hatte aus dem Fall in Griechenland geschlossen, das wäre so. Schaut ja auch genauso aus wie in Deutschland, die griechische TÜV Plakette. Man kann also im Ausland den TÜV machen, um unbehelligt fahren zu können, kehrt man aber in das Land zurück, in dem das Fahrzeug gemeldet ist, muss man nochmal eine TÜV Plakette holen. Wo da der Sinn ist, frage nicht ... vielleicht um einen Grenzüberschreitenden TÜV Tourismus zu verhindern, was den TÜV sicherlich vorm Bettelstab rettet.

    Unverzüglich bedeutet, du kannst noch zum Ort fahren, wo das Fahrzeug gemeldet ist, dann muss aber die nächste Fahrt die zum TÜV sein, der sich dann maximal im angrenzenden Landkreis befinden darf. Die Strafe wegen überziehen müsste eigentlich mit der EU Plakette wegfallen. Wenn in Deutschland der TÜV abgelaufen ist, gilt, 2-8 Monate überzogen: Geldbusse und weiterfahren. Ab dem 8. Monat dieses "unverzüglich" zum TÜV.

    Einmal editiert, zuletzt von pseudopolis (2. März 2024 um 00:39)

  • Auch Wiederholungen machen aus einer falschen Nachricht keine richtige.

    In der EU-Richtlinie 45/2014 ist geregelt, dass die in einem Mitgliedsland zugelassenen Fahrzeuge nur in diesem Mitgliedsland technisch überprüft werden.

    Behörden und Polizei im Ausland dürfen abgelaufene Plaketten an einem ausländischen Fahrzeug nicht sanktionieren.

  • Ja, mafer hat Recht. Hab mit Prüfer geschwatzt. Er macht sich nochmal schlau zu dem Thema, ob irgendwann eine finale Frist abgelaufen ist in der Art wie bei langfristig abgemeldeten Fahrzeugen.

    Um diese Frage ging es ja ursprünglich, nicht um Frist nach Wiedereinreise. Das ist mir im Prinzip egal.

    Ich hatte übrigens auf all den jahrelangen Reisen erst zwei oberflächliche Kontrollen. Einmal kleiner Grenzübergang Slowenien nach Österreich (kurzer Blick ins Fahrzeug das war alles) , Flüchtlingskrise war auf Höhepunkt und 50 km Kontrollstau auf der Autobahn.

    Zweite Kontrolle in den spanischen Pyrenäen. Professionell gemacht, mit ordentlicher bewaffnete Sicherung. Bei der Abfrage Fahrgestellnummer in ihrer Datei haben sie dann aber irgendwann aufgegeben.

    In beiden Fällen ist übrigens niemand in den Aufbau reingegangen.

    Meine vielen PKW Kontrollen in Deutschland hingegen, da stellen sich mit die Nackenhaare auf über so viel Abstrusität, die ich da erlebt habe.

  • Ich hab bei dem Freund aus Griechenland nachgefragt, und selbst nochmal etwas recherchiert, damit Klarheit herrscht.

    Es ist definitiv möglich mit deutschen Kennzeichen in Griechenland zur HU zu fahren, und dort die griechische Plakette zu bekommen. Er hat die ja an seinem Auto, und ich hab es selbst gesehen. Eine HU Pflicht für ausländische Fahrzeuge gibt es in Griechenland aber keine. Mit abgelaufener HU im Ausland unterwegs zu sein, hat keine Konsequenzen. Im Ausland beim TÜV vor zu fahren ist freiwillig und dient, die dortige Polizei zu beruhigen. Man erhält keinen Eintrag in den Fahrzeugschein, aber einen Prüfbericht und eben die Plakette. Die griechische Plakette hat in Deutschland keine Gültigkeit, was für ihn aber keine Rolle spielt, da das Fahrzeug eh dauerhaft in Griechenland bleibt.

  • Was ist denn mit der Versicherung, wenn man ohne HU im Ausland rumfährt? Das könnte im Schadensfall doch Ärger geben (Auto nicht verkehrssicher,...), oder?

    Gruß, Holger

  • Was ist denn mit der Versicherung, wenn man ohne HU im Ausland rumfährt? Das könnte im Schadensfall doch Ärger geben (Auto nicht verkehrssicher,...), oder?

    Auch in Deutschland ist man ja nicht pauschal der Unfallverursacher, weil die HU abgelaufen ist. Das entscheidet ein Sachverständiger, ob ein Mangel am Auto die Ursache war. Ist die HU abgelaufen, ist der Sachverständige halt alarmiert. Falls sich herausstellt HU abgelaufen und ein Mangel war schuld, wird die Versicherung die Regulierung verweigern.

    Passiert der Unfall im Ausland, wird wohl zählen, dass beim Verlassen des Heimatlandes der TÜV noch gültig war. Ist das Fahrzeug dauerhaft im Ausland, gibt es eigentlich eine Ummeldepflicht. Eigentlich ... Oder man lässt im Ausland alle 2 Jahre freiwillig beim TÜV dort nachweisen, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Wie es mein Kumpel in Griechenland macht. Dann kann man im Falle eines Unfalls beruhigt sein.

  • Versicherung ist eine gute Frage.

    Entscheidend ist die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt des Unfalls. Ob es vor zwei Jahren verkehrssicher war (Beispiel letzter Prütermin) ist nicht relevant. Sollte trotz TÜV das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein, haftet final (i.d.R.) der Fahrzeugführer. Die Versicherung muß aber prinzipiell den Schaden regulieren, auch wenn der TÜV abgelaufen und eine Achse abgerostet ist. Ich muß mich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können, dass mir durch andere zugefügter Schaden reguliert wird, selbst bei dessen grober Fahrlässigkeit. Es geht ja bei dem Haftungsproblem vor allem um Personenschäden, weniger um Blech.

    Also: Auch ohne TÜV haftet die Haftpflicht-Versicherung und Schaden muß regulieren. Wenn es ihr gelingt, Verkehrsunsicherheit als Unfallursache nachzuweisen, geht es dem TÜV-losen ans Leder.

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  • In der Haftpflicht spielt das so gut wie keine Rolle. Lediglich bei Vorsatz kann die Versicherung Rückgriff auf Halter und Fahrer nehmen, aber der Unfallgegner erhält immer erst mal seinen Schaden ersetzt.

    Bei der Vollkasko also eigenem Schaden kommt es darauf an, ob leichte (Vs. zahlt) oder grobe Fahrlässigkeit (Vs. kürzt) oder Vorsatz (Vs. zahlt nicht) vorliegt. Die Vs muss also beweisen, dass der Fahrer das KFZ bewegt hat, obwohl er wusste (oder hätte wissen müssen), dass das Kfz verkehrsunsicher war. Das dürfte bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht ganz einfach sein.

    Mit einer Plakette, egal wie bunt, hat das nichts zu tun, da es im Ausland auch keine schuldhafte Überziehung der HU-Frist gibt.

  • Um diese Frage ging es ja ursprünglich, nicht um Frist nach Wiedereinreise. Das ist mir im Prinzip egal.

    Sorry, dass ich mit meiner Nachfrage deinen Thread etwas gekapert habe. Die Frage ist nämlich für mich die interessantere. Aber das Thema "ausländische HU bei deutscher Zulassung und anschließender Einreise in die BRD" ist ja jetzt abgehakt. :thumbup:

    Die intensivsten Fahrzeugkontrollen habe ich übrigens im Balkan erlebt. Neben diversen Zollkontrollen auch eine griechische Polizeikontrolle. Ich habe wirklich noch nie so nervöse(zumindest beim Beginn der Kontrolle) Polizisten erlebt.
    Obs an den ungestempelten Kennzeichen (und der deutlich überzogenen HU) gelegen hat lässt sich wohl nur mutmaßen...

  • Tja, Polizeikontrollen, ein eigenes Thema. Hab in Ungarn und Tschechien tatsächlich sogar korrupte Polizisten kennenlernen dürfen. Frankreich, Spanien extrem korrekt und hilfsbereit - und immer einer mit Finger am Abzug. Baltikum tiefentspannt und interessanterweise ohne Schusswaffen, nur Taser. Deutschland .... ach lassen wir das Thema.

    So, Plan ist nun final, Fahrzeuge bleiben mit deutscher Zulassung unten. TÜV wird ignoriert. Bis sich jemand ernsthaft daran stört , dann wird neu entschieden. Wir selbst pendeln ja immer und damit kann es von Seite der Behörden keinen Ansatz für Ärger wegen zu langem Aufenthalt geben.

  • Ich war schon einige male im Ausland und der TÜV ist währenddessen abgelaufen, bzw hab die Reise dazu genutzt, den TÜV zu strecken ;-.) Im Ausland hat da niemand nach gefragt. Zurück in Deutschland vergeht keine Woche, und man hat den entsprechenden Strafzettel.

    Wenn man bei einem längeren Auslandsaufenthalt mit abgelaufener deutscher HU in einen Unfall verwickelt ist, bei dem wirklich die Fahrzeugsicherheit in Frage steht, ist es nicht unvernünftig wenn man freiwillig im Gastland die HU gemacht hat. Dann würde das Gericht im Zweifelsfall wohl urteilen, du bist immerhin deiner Sorgfaltspflicht, dein Fahrzeug in Schuss zu halten, nachgekommen. Ohne HU suggeriert Nachlässigkeit.

    Aber wenn du eh regelmässig nach Deutschland fährst stellt sich die Frage eigentlich gar nicht. Ab dem 8. Monat überzogen wirds halt etwas heikel, aber da kann man ja voraus denken, und evt den TÜV etwas früher machen.

  • Na, da bin ich mal gespannt und werde berichten. Ich habe vor der Verschiffung nach Kanada neuen TÜV gemacht und nach der Rückkehr wird er wohl um ein Jahr überzogen sein. So langsam wie ich voran komme, reichen wohl zwei Jahre nicht.

    Da mein exotischer Iveco Daily in USA und Kanada nicht repariert werden kann, muss er nach der Rückkehr erstmal in Ruhe zu einer Werkstatt und wenn alles repariert sein wird, kann er zur HU.

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