0% mwst auf Solaranlagen wer hat Ahnung?

  • Hallo Leute,

    In Typische deutscher Manier gibt es hier ja wieder keine klare Aussage zur Verwendung in Wohnmobile Tiny Häuser etc.

    Diese Quelle https://www.shop-muenchner-solarmarkt.de/0-mwst-fuer-pv…-ab-01-01-2023/

    Spricht davon das die Anlage registriert sein muss und Inselanlagen ausgenommen sind, dise hier https://greenakku.de/Besteuerung-von-Solaranlagen:_:27.html

    Das wenig bewegte Wohnmobile und Boote zulässig sind...

    Wer weiß was genaueres wer hat Erfahrungen? Ich habe natürlich kein Geld zu verschenken, will aber auch keinen Ärger bekommen...

  • Bei solchen rechtlichen Fragen ist meine Empfehlung immer nicht irgendwelche 2., 3. oder 4.-Quellen im Internet zu schauen, sondern einfach mal direkt in die Vorschrift zu schauen.

    Rechtsgrundlage ist §12 Abs. 3 UstG:

    Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

    Es gibt also eigentlich eine ganz klare Aussage: „Wohnungen“. Und Wohnungen gibt es per Definition nur in Gebäuden.

    Und das es nun immer irgendwen gibt, der die Lücken im System sucht. Und gerade bei dem Thema die Händler teilweise auch gerne mit 0% verkaufen, wenn der Käufer angibt berechtigt zu sein, das ist nun einmal so. Denn Du als Käufer bist verantwortlich. Nicht der Händler.

    Und ja, es gibt z. B. bei Hausbooten Fälle, wo Hausboote unter das Baurecht fallen und eine Baugenehmigung brauchen. Da kann man dann wohl auch von einer Wohnung im Sinne der Vorschrift reden. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Wohnmobil wird aber niemals den Status einer Wohnung erlangen können.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • laut § 20 Bundesmeldegesetz kann auch ein Wohnmobil als Wohnung gelten, aber nur, wenn du das Wohnmobil kaum bewegst. Dafür müsstest du Deinen Hauptwohnsitz auf dem jeweiligen Privatgrundstück oder Campingplatz angeben.

    Hmm, fix mal gegoogelt.

    ...in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden...

    ist sehr dehnbar.

  • Ich sage ja Deutschland, Hauptsache keine klare Regel...

    Gibt es Erfahrungen wie das kontrolliert wird? Einen Bezug zu einer angemeldeten Solaranlage kennt das von Krabbe zitierte Gesetz je ebensowenig wie den Ausschluss von Inselanlagen...

  • Hallo Stefan,

    eine klare Aussage wirst Du selbst dann nicht bekommen, wenn es einen für einen Wohnmobilbesitzer positiven gerichtsnotorischen Präzedenzfall geben würde, da es sich ja in aller Regel immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

    Ob Du also mit 0% oder mit 19% MwSt. kaufst, hängt also von Deinem persönlichen Risokoprofil und Deinem Geiz bzw. Sparwillen ab. ^^

    Aber Du kennst ja auch Murphys Gesetz....... :saint:

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Ich sage ja Deutschland, Hauptsache keine klare Regel...

    Und wenn es jetzt alles ganz detailliert geregelt wäre würdest Du Dich beschweren, dass es keine Abweichungen und Ausnahmenmöglichkeitenngäbe.

    Die Regelung ist doch ziemlich klar. Und wenn man darüber nachdenkt, was mit derRegelung bezweckt wird, dann wird auch schnell klar, was gemeint ist.

    Im Zweifel kannst Du auch noch nach der Begründung dieses Paragraphen suchen, da wird dann die genaue Intention des Gesetzgebers meist klar.

    laut § 20 Bundesmeldegesetz kann auch ein Wohnmobil als Wohnung gelten

    Bitte den Paragraphen genau lesen. Da steht „Als Wohnung im Sinne dieses Gesetzes…“ oder etwas in der Art. Damit ist klar ausgedrückt, dass diese Ausnahmen des §20 Bundesmeldegesetz nur im Rahmen des Bundesmeldegesetzes gültig sind und nicht automatisch für andere Rechtsgebiete gültig sind.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Man kann es auch wirklich kompliziert machen. Nichts und niemand einer Behörde wird sich wegen dem Kauf von drei Solarzellen irgendwo finanztechnisch oder juristisch mit solchen Spitzfindigkeiten und Auslegungsfragen beschäftigen, das ist einfach weltfremd. Wenn es bei einer Prüfung beim Händler aufstößt, bekommt der einen neuen Bescheid und fertig. Ich habe bei allen Meldungen jedes Jahr irgendwelche Korrekturen, auch von Seiten der Krankenkassen, Finanzamt und so weiter. Solche Kinkerlitzchen interessieren die nicht. Der eine liest das Gesetz so, und der andere interpretiert es anders, und beide haben irgendwie Recht. Man man man....

  • Klar, musst du aber aus meiner Sicht nicht, weil die Frage ist gerechtfertigt und ich würde das genauso sehen wie geschrieben.

    Meine Antwort ging Richtung Krabbe.

    Steht der Wohnanhänger auf dem Grundstück und man wohnt drinne, es ist die Wohnung. Ist das Wohnmobil normal auf Achse, würde ich das mit netto nicht machen.

    Schon allein die schwammige Formulierung im Gesetz " ...oder in der Nähe..." gibt ja genug Ermessensspielraum.

  • Soll auch Leute geben die ihre WoMo Solaranlage auch Zuhause nutzen, also ganz im Sinne von Ökologie und was weiß ich... In der Nähe ist so Windelweich das kann alles vom "Balkonkraftwerk" auf dem Brennholzlager wie bei meinem Nachbarn bis zum Solarbeleuchteten Pool sein...

  • Regierung, Behörden und Ämter legen sich doch sowieso alles so aus, wie es ihnen passt.

    Man geht zum Autohändler und kauft sich einen Transporter. Steht sogar so ab Werk dran. Das KBA meint, das ist ein LKW. Die zulassende Behörde sagt, okay. Das Finanzamt sagt, nö, kein LKW. Dann macht man am WE eine Absetzkabine drauf und fährt damit zum Strand. Kommt der Sheriff und sagt es ist ein Wohnmobil, Abreise. Da kann man mit der LKW-Zulassung wedeln, wie man will. Und dabei ist noch gar nicht die Versicherung nach ihrer Meinung gefragt.

  • Soll auch Leute geben die ihre WoMo Solaranlage auch Zuhause nutzen, also ganz im Sinne von Ökologie und was weiß ich... In der Nähe ist so Windelweich das kann alles vom "Balkonkraftwerk" auf dem Brennholzlager wie bei meinem Nachbarn bis zum Solarbeleuchteten Pool sein...

    Und? Bringt Dich das persönlich jetzt irgendwie weiter?

    Du hast ein Wohnmobil, das Du als Wohnmobil nutzt und das vielleicht im Winter länger vor der Tür steht.

    Du baust aufs Dach möglicherweise 800 WP, die incl. Befestigungsmaterial, Kabel und Laderegler so irgendwas zwischen 1.500 und 2.000 € brutto kosten.

    Das heißt, wir sprechen von 250 bis 320 € Ersparnispotential, das möglicherweise (oder wahrscheinlich eher nicht) legal ist.

    Mir persönlich wäre das das Risiko (bei meinem damaligen Gesamt-Baukostenvolumen von 80k €) einer Steuerhinterziehung (und das wäre es dann) nicht wert. Aber das muss ja jeder selbst wissen.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Regierung, Behörden und Ämter legen sich doch sowieso alles so aus, wie es ihnen passt.

    Man geht zum Autohändler und kauft sich einen Transporter. Steht sogar so ab Werk dran. Das KBA meint, das ist ein LKW. Die zulassende Behörde sagt, okay. Das Finanzamt sagt, nö, kein LKW. Dann macht man am WE eine Absetzkabine drauf und fährt damit zum Strand. Kommt der Sheriff und sagt es ist ein Wohnmobil, Abreise. Da kann man mit der LKW-Zulassung wedeln, wie man will. Und dabei ist noch gar nicht die Versicherung nach ihrer Meinung gefragt.

    Dann wird der von Dir gekaufte Transporter, der zulassungstechnisch ein LKW ist, steuertechnisch aber kein LKW ist, da dafür gesetzestechnisch andere Maßstäbe gelten, von Dir als Wohnmobil genutzt, so what??

    BTW: Er dürfte versicherungstechnisch dann ein LKW sein, da dort die Zulassung maßgeblich ist. :)

    Was bringt das ganze Gejammer denn letztendlich? Nix.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Sag ich doch. Also kann man sich die Gesetze im Rahmen der Auslegungsmöglichkeiten auslegen, wie ist auch der Gesetzgeber und seine Kräfte tun.

    Übrigens, versicherungstechnisch ist der beschriebene LKW kein LKW, weil Nutzlast unter einer Tonne, ist das Ding ein Transporter, so steht es in der Police.

    Das ist schlichtweg einfach nur als Beispiel, dass es jeder anders sieht, obwohl sich um eine dieselbe Sache handelt.

  • Dann macht man am WE eine Absetzkabine drauf und fährt damit zum Strand. Kommt der Sheriff und sagt es ist ein Wohnmobil, Abreise. Da kann man mit der LKW-Zulassung wedeln, wie man will.

    Also du meinst du hättest da campen dürfen wenn du mit einem "echten" LKW da gewesen wärst? Keine Ahnung wo das war und welche lokale Gesetzgebung da greift, aber ich bezweifle sehr stark dass die Fahrzeugart da einen Unterschied macht. Meiner Erfahrung nach ist es so dass dort wo man weggejagt wird wird man so oder so weggejagt egal mit welchem Fahrzeug man da steht...aber ich kann mich auch täuschen.

    Mal davon abgesehen, wenn du das Gefühl hast von der Executive falsch behandelt worden zu sein gibt es noch die Jurikative. Also im obigen Fall sagst du dem Scheriff dass du mit seiner Meinung nicht einverstanden bist, er drückt dir ein Knöllchen rein und du legst dagegen Widerspruch mit deinen Argumenten ein und lässt dass wenn es hoch kommt von einem Richter beurteilen...ziemlich sicher mit dem Ergebniss dass es am Schluss nur Verlierer gibt.

    Oder du fährst irgendwo hin wo deine Anwesenheit zumindest geduldet, besser noch geschätzt wird ungeachtet dessen mit was für ein Fahrzeug du da antrabst.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Ja, diesen Knatsch habe ich schon mehrfach durch. Da musste ich nachweisen, dass der große kein LKW ist. Nicht erst einmal. Neulich erst Post bekommen, ich hätte meinen Nissan falsch geparkt. Ich habe auch keine Nissan. Ich war nicht mal in Deutschland.

    Und nur, weil jemand seine Arbeit nicht richtig macht. Die haben doch Zugang zu allen Daten. Einfach mal reinschauen und dann gleich richtige Entscheidung treffen.

    Wenn eine Fahrzeugart Unterschied macht oder nicht, wenn das Verbot explizit auf eine solche bezogen ist, na ich weiß nicht...

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