Gasprüfung in der Schweiz

  • Hallo zusammen,

    Letzte Woche war die periodische Nachkontrolle bei der MFK fällig (Schweizer Tüv). Unter anderem fragte der Prüfer ob ich mit Gas koche und wie gross meine Gasflasche sei...ab 0.5kg Gas würde ich eine Gasprüfung benötigen. Er wolle die auch gar nicht sehen, aber es komme ein Vermerk im Fahrzeugausweiss dass ich eine brauche. Wenn ich die nicht hätte müsse ich die machen lassen. Uber weitere Details, das Wo und wie hat er sich anschliessend ausgeschwiegen.

    So nun hab ich mich versucht etwas zu informieren. Mit mässigem Erfolg.

    Hat jemand hier ein paar Tips dazu? Insbesondere ob es listen von Gasprüfern gibt, was jetzt genau bezüglich Gastankflaschen in CH gilt, was genau geprüft wird, welche Vorgaben eingehalten werden müssen (gibt es irgendwelche Merkblätter oder Prüfprotokolle... ) und was mich der Spass kosten wird.

    Danke und Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Ds ist ja lustig, dass er eine Prüfung sehen will, aber nicht weis welche.

    Da würde ich ja mal bei der nächsthöheren Stelle nachfragen. pp

    Und wenn es eine neue Regelung ist gleich mal nachfragen, was denn mit Anlagen ist, die vor dem Datum gebaut wurden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Das richtig lustige daran: Er wollte ja eben keine Prüfung sehen. Er sagte mir nur er müsse mich darauf aufmerksam machen dass ich eine brauche, aber es interessiere ihn nicht ob ich die entsprechenden Papiere habe oder nicht. Das war dann schlussendlich auch kein Mangel aber es wurde in den Fahrzeugausweiss eingetragen.

    Die Frage ist halt wer sich dafür interessiert... Und das noch lustigere daran, vor gut 10 Jahren habe ich nach einem Gassachverständigen gesucht der meine Anlage damals abnimmt. Ich hab in der Schweiz keinen gefunden. Hab mir dann damals freiwillig in DE meine Anlage abnehmen lassen.

    Mit den Vorgesetzten bei der MFK weiss ich nicht ob ich weiter komme. Vermutlich nicht denn nach meine Recherchen gibt es da eine Richtlinie der ASA. Das ist die Stelle welche unter anderem die interessen aller kantonalen MFK, das ASTRA (das Bundesamt fur Strassen) und x-weitere Akteure aus dem Bereich koordinieren. Ziemlich sicher würde ich dann dahin verwiesen...

    In der Richtlinie wird man dann auf 2 Verordnungen und eine weitere Richtlinie der EKAS (Richtlinie Flüssiggas) verwiesen.

    Spätestens da hab ich mich dort ausgeklinkt da ich kein Jurist bin...Ich hab immer noch die Hoffnung dass vielleicht hier jemand mit konkrete praktische Erfahrungen mitliest und mir vielleicht was konkret gefordert ist. Ich möchte nur ungern unvorbereitet bei irgend einem Gasprüfer aufschlagen der mir dann irgendwelche Mängel oder vermeintliche Mängel an den Kopf wirft.

    Danke und Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Ich bin gespannt was rauskommt, meine Gasprüfung läuft auch ab, die nächste MFK kommt in 3 Jahren.

    Mit den geeigneten Adaptern kann ich mein CampingGaz R904 oder R907 basierte Installation im VW Bus auch mit Schraubkartuschen betreiben - dh damit das Thema zumindest umgehen.

    Eigentlich nutze ich diese, damit ich die Gasflaschen unbekümmert leernuckeln kann, um mit den Schraubkartuschen dann überbrücken zu können, für die MFK könnte mans aber auch hernehmen...

    Surfy

  • ciao Urs du kannst in der Schweiz beim TCS die Gasprüfung machen lassen.

    Obligatorische Gasprüfung am Wohnwagen
    Eine Kontrolle der Gasanlagen ist in der Schweiz Pflicht und mind. alle 3 Jahre fällig. Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage von einem TCS-Experten in Ihrer Nähe…
    www.tcs.ch

    Auch bei Selzam in Winterthur ist das problem los möglich

    Stefan

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