• Stefan,
    zur Bündelungsbehörde hätte alles auch gemusst, wenn die Gutachten vom TÜV Hessen gewesen wären.

    Anton und der Rest:
    Die Bündelungsbehörde:

    Grundsätzlich ist es ja so, dass bei einigen Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt und diese daher von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS aka TÜV-Prüfer) begutachtet werden müssen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
    Formal wird mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
    Nun sitzen in den Straßenverkehrsämtern, die die Eintragungen in die Papiere vornehmen, Verwaltungsfachangestellte und keine Menschen mit fahrzeugtechnischem Hintergrund. Diese erteilen jetzt formal eine Betriebserlaubnis, ohne Ahnung zu haben, was denn der Sachverständige da ins Gutachten geschrieben hat.
    Nun ist man in Hessen der Meinung, dass das so nicht sein kann, insbesondere bei „Einzelabnahmen“ nach § 19 (2) StVZO, die ja schon nicht jeder Prüfer bei den Prüforganisationen begutachte darf.
    Bei Eintragungen nach § 19 (3), also alles, für das es ein Teilegutachten gibt und was jeder Prüfer begutachten darf, ist das kein Problem. Das wird dann so auf dem Straßenverkehrsamt eingetragen.
    Aber alles, was spezieller ist (§ 19 (2) dürfen die örtlichen Straßenverkehrsämter nicht eigenständig eintragen. Das Gutachten vom aaS muss dann erst zur Bündelungsbehörde (davon gibt es in Hessen zwei Stück, eine in Fulda und eine in Marburg. Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Landkreis in dem das Fahrzeug zugelassen ist / werden soll). Dort sitzen Ingenieure und Ingenieurinnen der Fahrzeugtechnik, die dann noch mal genau prüfen, ob das, was der aaS da für gut befunden hat, auch wirklich zulässig ist. Erst wenn diese Personen der Bündelungsbehörde zustimmen geht das OK an die örtlichen Straßenverkehrsämter, die dann die Betriebserlaubnis erteilen.
    So sollen z. B. „Gefälligkeitsgutachten“ herausgefiltert werden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


  • Dort sitzen Ingenieure und Ingenieurinnen der Fahrzeugtechnik, die dann noch mal genau prüfen, ob das, was der aaS da für gut befunden hat, auch wirklich zulässig ist. Erst wenn diese Personen der Bündelungsbehörde zustimmen geht das OK an die örtlichen Straßenverkehrsämter, die dann die Betriebserlaubnis erteilen.
    So sollen z. B. „Gefälligkeitsgutachten“ herausgefiltert werden.


    Hallo

    kaum zu glauben, dabei können Hessen so lustig sein.

    @Krabbe

    wenn schon männliche und weibliche Inschenöre, dann bitte auch diverse. Ich bitte darum keinen zu benachteiligen. :wink:


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Wie hier besprochen,ist der tansport das teuerste ander Kabine und der Preis ist hier in Deutschland ohne Probleme bei Herstellern die Serienkabinen um 3,5 herstellen ,mit 12.000 ohne alles machbar.Dennes kommt auf die inneren Werte der Pkanung an,wie leicht,gute Raumaufteilung und leichte Montage/Wartung der Innereien,den die sind 3 mal so teuer wie die Kabine.Deshalb ist ein Selbstbau einer Kabine nur vom Material im Schnitt. 5-7 tausen jenach Hersteller der Platten immer Teuer,den die Arbeitszeit hier kann man in den noch teureren Ausbau verwenden,den der Frist mehrmals 15-20.000€ bei Firmen.
    Hier kann man Geld sparen,nicht am billigsten und Sperrigsten Teil,der Kabine.Auch die Planung ist wichtig usw..

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