Zitat von holger4x4
5% von der Zuladung oder 5% bezogen auf das Zul Gesamtgewicht?
hallo Holger ,
Überladung um mehr als fünf Prozent (Lkw)
beziehungsweise 20 Prozent (Pkw)
Bußgeld bisher: 50 bis 200 Euro Fahrzeugführer Lkw), 75 bis 225 Euro (Fahrzeughalter Lkw), 50 bis 125 Euro (Pkw)
Bußgeld ab dem 01.02.2009: 80 bis 380 Euro (Fahrzeugführer Lkw), 140 bis 425 Euro (Fahrzeughalter Lkw), 95 bis 235 Euro (Pkw)
bezieht sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw Zugs.
Ab 10% Überladung ist Abladen an Ort und Stelle erbeten aus den Frischwassertanks geht´s ja relativ leicht - aber das reicht wohl in den seltensten Fällen.