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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  3. Basisfahrzeug und Aufbau
  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Kabine nach Aufbaurichtlinien Toyota

  • Träumer
  • 31. August 2018 um 14:10
  • Träumer
    Frisch-dabei
    Beiträge
    3
    • 31. August 2018 um 14:10
    • #1

    Hallo zusammen

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit festaufgebauten Kabinen auf Toyotas? Mein Toyota BJ45 Pickup hat im Typenschein eine Breite eingetragen von 1685mm.
    Diese Breite wurde an der originalen Brücke gemessen. Die rudimentären Aufbaurichtlinien von Toyota besagen eien maximale Verbreiterung von 100mm pro seite durch einen Aufbau.
    Die Richtlinien sind in Englisch und es heisst dass am äussersten Punkt des "cab" gemessen wird (ohne Aussenspiegel). "Cab" wird meines Wissens mit Führerhaus übersetzt, was heissen würde ich darf ab Kabine und nicht ab Brücke breiter bauen.

    Jetzt würde mich interessieren wie ihr das interpretiert. Sol ich auf das Kabienenmass gehen oder auf die eingetragene Breite. Habt ihr da Erfahrungen?

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 31. August 2018 um 15:33
    • #2

    Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um die Maße der Kabine zuzüglich jeweils 100 mm handelt.
    Alles andere macht ja keinen Sinn:

    Angenommen, dass Deine Brücke bereits je 100 mm breiter baut, dann bekommst Du diese Breite als zulässig eingetragen. Sie steht dann in der Zulassungsbescheinigung wie bei Dir.
    Dann gehst Du hin und baust noch einmal jeweils 100 mm breiter, was ja nach der ersten Interpretation zulässig wäre. Dann ist der Toyo schon jeweils 200 mm breiter als die Kabine.
    Wenn das eingetragen würde (was es nicht wird), gehst Du hin und baust noch einmal jeweils 100 mm breiter, usw...........

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.581
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 31. August 2018 um 18:14
    • #3

    Hoi zämä

    So wie ich das verstehe darf der Aufbau maximal 100mm breiter sein als die Kabine, die wohl auch ziemlich genau die 1685mm der Originalpritsche hat.
    Demnach dürfte das Auto eine Spezialpritsche von maximal 1885mm haben, sofern die Kabine wirklich so breit ist wie die Originalpritsche.
    Eine weitere Verbreiterung wäre sicherlich nicht im Rahmen der Aufbaurichtlinien von Toyota machbar.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • gtom
    Experte
    Beiträge
    99
    • 1. September 2018 um 07:48
    • #4

    Diese "Aufbaurichtlinie" kannst du weitestgehend ignorieren, die ist nur interessant wenn du als gewerblicher Hersteller auf ein unvollständiges COC weiter aufbauen willst.
    Für einen Einzelbau kannst du außerhalb dieser Spezifikationen bauen wenn der TÜV dir das so abnimmt bzw. das mit dem TÜV abgesprochen ist.

    lg Thomas

  • gtom
    Experte
    Beiträge
    99
    • 2. September 2018 um 07:52
    • #5

    Um das mal genauer zu erklären:

    Der Hersteller des Fahrzeuges macht die verschiedenen COC- Module und erstellt ein COC Dokument. Parallel dazu erstellt er eine Aufbaurichtlinie nach der Folgehersteller aufbauen können OHNE dass die vorhergehenden Module dadurch beeinträchtigt würden.

    Beispiel: Die Sichtfeldprüfung beim Spiegel würde durch den Aufbau beeinträchtigt. Toyota macht diese Prüfung nun bis zu der Breite von 100mm über die Breite des Führerhauses und gibt diese Aufbaubreite frei.
    Baut nun ein Hersteller innerhalb dieser Spezifikationen einen Aufbau dann muss später keine Sichtfeldprüfung mehr erfolgen bzw. der Nachweis muss nicht erbracht werden weil bereits im COC so definiert.

    Theoretisch kannst du also, wenn du innerhalb der Spezifikationen von Toyota bleibst, einen Aufbau in Serie herstellen und darfst den innerhalb der EU verkaufen ohne dass die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges verloren geht.
    Jedes Land innerhalb der EU MUSS dieses Fahrzeug zulassen.

    Anders schaut es aus wenn du diese Aufbaurichtlinie NICHT einhälst, dann musst du, falls du in Serie bauen willst, die COC- Module erneut machen und das Gesamtfahrzeug erhält ein neues COC Dokument

    oder

    bei Einzelbauten muss dann eine nationale Abnahme des Fahrzeuges erfolgen (TÜV) und du bekommst die Daten in den Fahrzeugschein eingetragen.

    lg Thomas

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 2. September 2018 um 08:35
    • #6

    Ich denke auch, dass es dabei um das Sichtfeld des Originalspiegels ohne weiteren Umbau geht. Ich glaube da hat Wolfgang auch Erfahrung, wenn ich mich recht erinnere.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
    Beiträge
    6.076
    Wohnort
    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 4. September 2018 um 15:53
    • #7
    Zitat von Varaderorist

    Ich glaube da hat Wolfgang auch Erfahrung, wenn ich mich recht erinnere.

    Du erinnerst Dich recht ;) VW hat den T5 mit Serienspiegeln für Aufbauten bis 217cm frei gegeben. Meine Kabine hat eine Breite von 216cm, demnach dürfte ich die auch fahren. Aber der TÜV'ler hat nach 'Ausprobieren' des Sichtfeldes doch einen Eintrag in seiner Genehmigung hinterlassen, nach der ich eine Spiegelverbreiterung brauche. :( Aber ehrlich gesagt: ich kann's verstehen - die Sicht nach hinten ist mit den Serienspiegeln wirklich beschränkt...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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