• Damit hast Du es natürlich ungleich leichter, Wolfgang.

    Um solchen "Überraschungen" aus dem Weg zu gehen, hatte ich im Vorfeld mit dem Graukittel alles haarklein
    abgestimmt. Eine komplette Fotomappe mit einem Vergleichsprojekt hatte ich ihm auch zukommen lassen….

    Naja - nun ist es Geschichte :mrgreen:

    Gruß und weiterhin gutes Gelingen
    Maik

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Hi Leute,

    also ich muss mich erstmal entschuldigen, wenn ich hier gefährliches Halbwissen poste. Aber ich war mir so sicher, dehalb war bei meiner Kabine der Unterfahrschutz auch nie ein Thema. Die hat folgende Maße:


    Also nach dem StVO Text oben müsste da ein UFS dran. Aber weder bei der Einzelabnahme zum LKW (Ormocar), noch Umschreibung zum So-Kfz Camper, noch bei ersten regulären TÜV (alles bei verschiedenen Stellen) war das irgendwann ein Thema.

    Es scheint da aber wohl Ermessungsspielraum beim TÜV zu geben. Die 40cm maximale Länge hinter dem hinteren UFS schließen auch alle fest mit angebauten Teile ein. Auf einem Iveco Daily 4x4 55S17 ließe sich ohne Verlängerung des UFS ein maximale Kabinenlänge (außen) von 3.4m aufsetzen. Von den einschlägigen Herstellern werden aber Kabinen mit 3,7m aufgesetzt und dann kommen noch Ersatzradhalterungen usw. dazu.

    Wir das geht ist mir schleierhaft, die Verordnung scheint ja wenig Interpretationsspielraum zu lassen.

    Zitat von ichotolot

    Es ist schon putzig, dass in der Verordnung auch steht, dass in bestimmten Fällen, z.B. bei Geländewagen, auf den Unterfahrschutz verzichtet werden kann.

    Im blauen Forum war davon die Rede, dass diese Ausnahme dann im Schein eingetragen sein müsste und bei einem nicht zugewandten Prüfer wieder einkassiert werden kann. Bei mir steht übrigens nichts im Schein.

  • Moinsen Franz (Xaver? :D )

    das scheint wieder so ein Thema zu sein, bei dem man von fünf Betroffenen sechs unterschiedlich Antworten bekommt.
    Nachdem meine Schüssel u.a. wegen des UFS durchgerauscht war, habe ich auch in den diversen LKW Foren nachgeforscht.
    Vor allem die Unimogfraktion hat da streckenweise richtig abgekotzt, weil einige übereifrige Prüfer nun auch bei Fahrzeugen
    mit H-Kennzeichen den UFS sehen wollen.
    Bei Dir sieht es ja so aus, als ob der Bereich von Außenkante Rahmen bis Außenkante Rad von Deinen Kanisterhaltern abgedeckt ist.
    Bei mir war da zum Zeitpunkt der Abnahme noch nichts. Da kommen aber noch Staukisten hin.

    Ich habe das Spekulieren aufgegeben, weil es einfach Bereiche gibt, die Ermessensache des Prüfers sind und da tickt halt jeder anders.
    Bei mir war es besonders anspruchsvoll, weil ich ja meine Karosserie abgesägt habe und da trauten sich einige gar nicht dran.

    Kleines Bonmot am Rande; in meiner Kiste ist ein klappbares Brett verbaut, in dem sich ein Loch mit 28 cm Durchmesser befindet.
    In die Horizontale geklappt, wird dort die Spülschüssel eingehängt, die im Schrank steht. Im Prüfbericht steht als Mangel:
    "Spülbereich ohne Boden".

    Den Bericht rahme ich mir ein und hänge ihn in meine Werkstatt! :mrgreen:
    Mein UFS ist übrigens nicht eingetragen :roll:

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Zitat von ichotolot

    Im Prüfbericht steht als Mangel:
    "Spülbereich ohne Boden".


    Hallo

    mit dem UFS ist die eine Sache, aber diese Schote ist ja kaum zu fassen! :cry:

    Wo warst Du den beim TÜV?

    Wenn Du's nicht öffentlich breittreten möchtest, als Einheimischer nehm ich auch gern ne PN zu dem Thema.

    Grüße aus dem Sauerland

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Moinsen Anton,

    nein - möchte ich nicht hier veröffentlichen.
    Ist ne lange Geschichte.
    Unterm Strich bin ich dem Graukittel sogar dankbar, weil er sich ansonsten sehr ernsthaft und sachlich mit meinem Auto beschäftigt hat.
    Mehrere Kollegen hatten mich vorher derbe verschaukelt oder schon von weitem abgewunken…

    Ich erzäh´s Dir mal bei nem frischen Veltins :wink:

    Chut chon
    Maik

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Zitat von holger4x4

    Soweit ich weis, gilt das mit den 3,5to bei dem SEITLICHEN Unterfahrschutz!

    Wobei -zumindest in der Schweiz- ein als Womo zugelassenes Fahrzeug (Fahrzeugkategorie M1) auch bei >3.5t keinen seitlichen Unterfahrschutz braucht. Bei Zulassung als LKW mit Womo als Ladung drauf braucht es hingegen einen.

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Zitat von ichotolot

    Bei Dir sieht es ja so aus, als ob der Bereich von Außenkante Rahmen bis Außenkante Rad von Deinen Kanisterhaltern abgedeckt ist.


    Was da am Rahmenende zu sehen ist, ist ein Unterlegkeil, der mit Halterungen am hinteren Rahmenende befestigt ist. Ansonsten ist da kein Staukasten oder ähnliches.

    Zitat von Urs

    Wobei -zumindest in der Schweiz- ein als Womo zugelassenes Fahrzeug (Fahrzeugkategorie M1) auch bei >3.5t keinen seitlichen Unterfahrschutz braucht.

    Was ich immer noch nicht verstehe, wieso man den seitlichen Unterfahrschutz in D erst ab 3,5t braucht. Der Sinn soll wohl sein, dass man da kein Radfahrer unter sich begrabt. Aber wieso es jetzt weniger Schlimm sein soll den Radlfahrer mit 3,5t zu überrollen als mit 4,5 ist mir schleierhaft...

    schöne Grüße
    Franz

  • Zitat von Freki

    ..., bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und .....

    Da geht es doch schon los: Wo finde ich denn die hintere Begrenzung :?: Ist das irgendwo definiert oder könnten das auch die Rücklichter sein?

    Von hinten aus betrachtet beginnt die letzte Achse auch am Differential....

    Eigentlich ist es schon erstaunlich, dass sich da ein Heer von Juristen mit sowas befaßt und es nicht schafft einen Gesetzestext so zu verfassen, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.

    schöne Grüße
    Franz

  • Zitat von FranzXaver


    Was ich immer noch nicht verstehe, wieso man den seitlichen Unterfahrschutz in D erst ab 3,5t braucht. Der Sinn soll wohl sein, dass man da kein Radfahrer unter sich begrabt. Aber wieso es jetzt weniger Schlimm sein soll den Radlfahrer mit 3,5t zu überrollen als mit 4,5 ist mir schleierhaft...

    Und ein 28t-Womo muss bei uns ganz legal keinen haben, obwohl der Fahrer ziemlich sicher im Umgang mit den ganzen Rückspiegeln weniger geübt ist als der der täglich mit dem 28t LKW unterwegs ist. Ob das Sinn macht lasse ich auch dahingestellt. Für mich war es gut, musste keinen anbauen und da bei mir der Radstand auch relativ kurz ist muss sich ein Radfahrer schon eher sehr dämlich anstellen um dort reingeraten zu können, daher passt das schon.

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

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