Zitat von soundbypabiAlles anzeigenHallo
Ich habe mich durch gewisse Seiten durchgekämpft und werde nicht schlauer.
Die BE Führerschein Regelung sieht vor, dass jeweils das Fahrzeug und der Anhänger ein HzgG von 3,5T haben dürfen, also in Summe 7T.
Wie ist das bei einem Minisattelzug, hier spielt die Sattellast bestimmt eine Rolle.
danke im Voraus
LG
Konrad
Also was ich zu dem Thema gefunden habe:
Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre (Begleitetes Fahren: ab 17 Jahre nach § 48a FeV)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Keine Befristung der Besitzdauer
Gruß Nunmachmal