Hallo
Ich habe mich durch gewisse Seiten durchgekämpft und werde nicht schlauer.
Die BE Führerschein Regelung sieht vor, dass jeweils das Fahrzeug und der Anhänger ein HzgG von 3,5T haben dürfen, also in Summe 7T.
Wie ist das bei einem Minisattelzug, hier spielt die Sattellast bestimmt eine Rolle.
danke im Voraus
LG
Konrad