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Regeln fuer Beleuchtung..?

  • jan_b
  • 20. März 2014 um 07:05
  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 25. März 2014 um 19:23
    • #21
    Zitat von willy

    Bei Neufahrzeugen schon.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bremsleuchte

    Wenn ich die Wiki richtig interpretiere, ist da von PKWs die Rede. Hier haben wir es aber mit der Gattung So. Kfz Wohnmobil zu tun.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • willy
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    860
    Wohnort
    Kanton Zürich
    • 25. März 2014 um 19:24
    • #22

    Hoi

    Das gilt da für neuere Fahrzeuge auch. Aber ist egal, sonst wird mir noch Rechthaberei vorgeworfen. ;)

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • jan_b
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    350
    Wohnort
    München
    • 30. März 2014 um 11:27
    • #23

    Danke noch mal für den Input!

    Aber jetzt mal ne ganz doofe Frage (unter uns sozusagen :lol::(
    Muss ich denn jede blöde Begrenzungsleuchte, ... beim TÜV vorführen und genehmigen lassen?!?

    Im Fahrzeugschein stehen die doch auch nicht drin - das einzige, was da bei uns vermerkt ist, ist unsere Klappstufe.

    Merci,
    Jan

    MB 609D (Bj. 1987/5.6t/11qm) +++ Ausbaufotos (und ältere Rückbau-Fotos)

  • willy
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    860
    Wohnort
    Kanton Zürich
    • 30. März 2014 um 13:26
    • #24

    Hoi

    So unter uns, ich persönlich würde bei Gelegenheit (z.B. beim nächsten TÜV-Termin) nix sagen und schauen ob es gut geht. :twisted: (Scherz)
    Ich kann natürlich für jemand Anderen keine Empfehlung abgeben, weil bei einem Vorkommniss (Unfall, Kontrolle, Anzeige) schnell riesige Nachteile entstehen können (Verlust der Zulassung, des Versicherungsschutzes usw.).
    Also doch lieber den Prüfer des Vertrauens (hihihi) befragen, am Besten mit einem Foto, bzw. einem Plan, bevor man anfängt Löcher in das Fahrzeug zu machen.
    Kabel müssen dann geschützt verlegt werden (Litze, zulässiges Wellrohr, evtl. Sicherung usw.)
    Wenn Dein Fahrzeug die damaligen (Zulassung) gesetzlichen Vorschriften erfüllt, ist Zusätzliches nicht nötig.
    Wird trotzdem Zusätzliches installiert muss es zulässig sein. Ich denke es wird nicht in die Papiere eingetragen, muss aber den Vorschriften entsprechen.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

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