Zitat von willyBei Neufahrzeugen schon.
Wenn ich die Wiki richtig interpretiere, ist da von PKWs die Rede. Hier haben wir es aber mit der Gattung So. Kfz Wohnmobil zu tun.
Gruß
Herby
Zitat von willyBei Neufahrzeugen schon.
Wenn ich die Wiki richtig interpretiere, ist da von PKWs die Rede. Hier haben wir es aber mit der Gattung So. Kfz Wohnmobil zu tun.
Gruß
Herby
Hoi
Das gilt da für neuere Fahrzeuge auch. Aber ist egal, sonst wird mir noch Rechthaberei vorgeworfen. ![]()
Danke noch mal für den Input!
Aber jetzt mal ne ganz doofe Frage (unter uns sozusagen ![]()
![]()
Muss ich denn jede blöde Begrenzungsleuchte, ... beim TÜV vorführen und genehmigen lassen?!?
Im Fahrzeugschein stehen die doch auch nicht drin - das einzige, was da bei uns vermerkt ist, ist unsere Klappstufe.
Merci,
Jan
Hoi
So unter uns, ich persönlich würde bei Gelegenheit (z.B. beim nächsten TÜV-Termin) nix sagen und schauen ob es gut geht.
(Scherz)
Ich kann natürlich für jemand Anderen keine Empfehlung abgeben, weil bei einem Vorkommniss (Unfall, Kontrolle, Anzeige) schnell riesige Nachteile entstehen können (Verlust der Zulassung, des Versicherungsschutzes usw.).
Also doch lieber den Prüfer des Vertrauens (hihihi) befragen, am Besten mit einem Foto, bzw. einem Plan, bevor man anfängt Löcher in das Fahrzeug zu machen.
Kabel müssen dann geschützt verlegt werden (Litze, zulässiges Wellrohr, evtl. Sicherung usw.)
Wenn Dein Fahrzeug die damaligen (Zulassung) gesetzlichen Vorschriften erfüllt, ist Zusätzliches nicht nötig.
Wird trotzdem Zusätzliches installiert muss es zulässig sein. Ich denke es wird nicht in die Papiere eingetragen, muss aber den Vorschriften entsprechen.
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