LAF1113: 2m Alkoven?

  • Zitat von mbw116

    Wie siehts dann mit der Womo-Zulassung aus? Würde Oldtimer Zulassung gehen?

    Frag mal bei der MFK nach, die können's Dir genau sagen und sind froh, wenn jemand vorab alles klärt!
    Bei einer Absetzlösung musst Du aber wissen dass bei uns die Ladung nicht breiter als das Fahrzeug excl. Spiegel sein darf. :idea:

  • Oh, ich hab' ganz überssehn, daß Du auch aus dem Lande der Eidgenossen kommst - da kann ich natürlich nichts zu Steuer- und Versicherungsrichtlinien sagen...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Marcus

    Wenn du ihn umbaust und als Womo zulässt, dann kannst du ihn zusammen mit deinem PKW auf einer Wechselnummer betreiben -> Nur einmal Steuer und Versicherung... zuzüglich natürlich der PSVA von 650.- pro Jahr, da schwerer als 3,5 t.

    Ich habe unseren Kurzhauber so zugelassen und melde ihn jeweils über den Winter ab um so während dieser Zeit nur die günstige Steuer für den PKW und keine PSVA zu zahlen.

    Aber Details können wir ja sonst mal bei eniem Bierchen zusammen besprechen.

    Gruss
    Chrigu

  • Der jetzige Koffer hat ja son Dachgarten drauf.
    Wenn man also innerhalb der Reeling ein Hubdach wegens der Stehhöhe einbaut, sieht man das doch von aussen kaum.
    Oder auch eine feste Dachaufstockung im alten Design, etwa so wie bei Anton. Ansonsten innen wie Thomas' Vorschlag.

    grüße aus dem Vogtland

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