Hi abo,
du kommst aus Össi-Land, oder habe ich das irgendwie vertauscht? Hier in D sind mir jedenfalls keine 300l-Grenzen für einzelne Fahrzeugstanks bekannt.
OHNE Garantie meine ich entweder so etwas von 1.200l oder sogar von 2.000l / Fahrzeug als Geasmtvolumen in D gelesen zu haben. D. h. es gäbe schon eine Begrenzung nach oben je Fahrzeug - wenn es denn wirklich so ist.
Ferner, wo soll der Unterschied zwischen öffentlichem Grund und eigenem Grundstück sein, sofern dies die Bauordnung nicht ausschließt bzw. solange sich keiner bei entsprechender Einschränkung durch die Bauordnung beschwert?