Gebrauchtwagengarantie für Transporter

  • Tag zusammen,

    bei jedem vernünftigen Händler muss man über die Gewährleistung nicht diskutieren. Wenn er nicht an privat verkaufen will, ist davon auszugehen, dass der Wagen irgendeine Macke hat. Ein Händler sollte schon den Anspruch haben, den Wagen vor dem Verkauf durchzuchecken und Schwachstellen zu beseitigen. Im übrigen greift die Gewährleistung auch nicht bei jedem Schaden, sondern nur bei solchen, die altersbedingt nicht zu erwarten waren. Rostfraß an einem 10 Jahre alten Sprinterfahrgestell ist also keine Gewährleistung, ein kapitaler Motorschaden hingegen schon.
    Zudem gilt nach sechs Monaten die Beweisumkehr: Da muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorlag. Das ist quasi unmöglich.
    Warum also sollte ich einen höheren Händlerpreis akzeptieren, wenn er mir die Gewährleistung versagt? Das ist doch wohl der einzige Grund, den ich hätte, überhaupt bei einem Händler zu kaufen. Denn andernfalls agiert er nur als Makler, und die Kosten spare ich mir lieber. mobile.de macht's möglich.
    Beim Kauf meines JC (von privat, aus den genannten Gründen) habe ich mir auch kurz überlegt, ob ich eine Garantieversicherung abschließen soll. Aber zum einen waren die schweineteuer und leisten bei einem 10 Jahre alten Auto kaum noch, zum anderen war mir wichtiger, mir die Wartungsprotokolle vom Verkäufer zeigen zu lassen. Bei einem Fahrzeug aus erster Hand ist das natürlich auch einfacher - und 10 Jahre alte Camper aus erster Hand sind ja kaum zu finden :)

    Im Klartext: Bei dem Händler nicht kaufen, lieber weitersuchen. Und Garantieversicherung lohnt nicht - viel zu teuer für eine Leistung, über die Du Dich im Zweifel doch wieder streiten musst.

    Ein guter Artikel dazu hier: http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020124/b_2.phtml

    Niklas

  • Hi Niklas,

    meiner Meinung nach siehst Du das etwas zu eng. Bei einem LKW oder Transporter sieht die Sache halt etwas anders aus, als bei einem PKW.
    Da LKW oder Transporter in der Regel von gewerblichen Käufern erworben werden ist auch bei den Händlerpreisen dem Umstand schon Rechnung getragen, dass hier keine Sachmängelhaftung erfolgt. Daher hast Du das auch bei sehr seriösen Händlern, dass die nur an gewerbliche Käufer verkaufen wollen. Zumal sich ja auch bei dem Klientel normalerweise Ihren Käufer finden. Denn warum sollte der Verkäufer ein größeres Risiko eingehen, als er muss, um das Fahrzeug verkaufen zu können?
    Andersherum wirst Du seltenst einen LKW oder größeren Transporter von einer Privatperson erwerben können (es sei denn, da ist schon ein "Scheingeschäft" gelaufen).

    Und alle sollten bei meinen Postings bitte nicht vergessen: In dem Thread ging es ja schließlich ursprünglich darum, wie man eine (Nutz)Fahrzeug, dass man haben möchte, von einem Händler bekommt, der nur an gewerbliche Kunden verkaufen will.
    Irgendwelche "Dirty Tricks", mit denen sich Gebrauchtwagenhändler bei PKW-Verkäufen aus der Haftung ziehen wollen lehne ich auch ab und kann in dem Fall von unseriösen Händlern nur abraten.

    Aber bei Nutzfahrzeugen ist der Markt halt etwas anders und nicht auf Privatpersonen eingestellt / angewiesen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Hi Niklas,

    meiner Meinung nach siehst Du das etwas zu eng. (...)
    Da LKW oder Transporter in der Regel von gewerblichen Käufern erworben werden ist auch bei den Händlerpreisen dem Umstand schon Rechnung getragen, dass hier keine Sachmängelhaftung erfolgt.

    Da ist natürlich was dran. Was auf jeden Fall geht: Selber ein Gewerbe für den Ausbau von Wohnmobilen anmelden. Das wird nach ein paar Jahren schwierig mit dem Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht, aber einen Versuch ist es wert. Lohnt sich allerdings nur für die, die für den ganzen Verwaltungskram keine zusätzliche Beratung brauchen. Und mit etwas Glück legt das FA die Sache doch nicht als Liebhaberei aus - dann wäre das ein echter Gewinn, da die UST ja hängen bliebe.
    Allerdings... Wenn ich so recht überlege... Das geht auch nicht :-). Denn dann müsste man anschließend das Fahrzeug zu einem rellen Preis an sich selbst verkaufen, um es überhaupt fahren zu können (und UST berechnen) oder über jeden km Fahrtenbuch führen und die km als Eigenentnahme abrechnen. Hmmmm...

    Ok - ich versteh' schon, warum die Sache schwierig ist :)

  • Zitat von Niklas

    ...Was auf jeden Fall geht: Selber ein Gewerbe für den Ausbau von Wohnmobilen anmelden. D..

    hallo

    gewerbliche vermietung lautet das stichwort
    das klappt

    lg
    g

    Einmal editiert, zuletzt von abo (16. Oktober 2007 um 22:27)

  • @ abo,

    würdest Du bitte Richtig zitieren? Das hat Niklas geschrieben, nicht ich.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    @ abo,

    würdest Du bitte Richtig zitieren? Das hat Niklas geschrieben, nicht ich.

    hallo

    sorry

    reicht die korrektur des postings und eine foermliche entschuldigung oder muss ich einen eigenen "tut mir leid" threat aufmachen?

    ;)

    lg
    g

  • Ich grabe den Thread noch mal aus, weil ich oben von abo nach den von mir angegebenen Urteilen gefragt worden bin.
    Ich hab nun mal ein wenig gesucht und dabei zunächst die folgenden Urteile gefunden:

    [Quelle für alle Urteile: ADAC]

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • hallo

    danke für die texte

    die ersten beiden handeln ja offenbar - soweit ich den textauszug verstehe - nicht direkt von der gesetzlichen gewähreleistung, aber der dritte text scheint darauf hinzudeuten dass es offenbar auch indizien gibt die zum entfall der gwährleistung führen koennen.

    ich denke es wird auf den einzelfall ankommen und vor allem scheint trotz relativ gleichlautender gesetzesbasis die auslegung und die rechtssprechung in DE und AT doch unterschiedlich zu sein.

    ich musste erst letzte woche zur kenntnis nehmen das es die laecis enormis, also die klage über den halben wert in DE so garnicht gibt (das bedeutet dass wenn bei einem kauf zb über ebay der private käufer mehr als das doppelte des eigentlichen wertes des produktes bezahlt hat, der kauf angefechtet werden kann und in aller regel für ungültig erklärt wird. es gibt dazu nur wenige ausnahmen).

    ich dachte dass es das in DE genauso gibt

    lg
    g

  • Hi,

    in den ersten beiden Urteilen geht es zwar nicht direkt um die Gewährleistung, aber darum, ob (von Seiten des Verkäufers bzw. des Kreditgebers) auf einen gewerblichen Käufer geschlossen werden kann.
    Und aus den Urteilen gheht m. M. nach hervor, was ich weiter oben gepostet hatte, nämlich, dass der Anschein, den der Käufer beim Kauf macht, verbindlich ist und der Händler sich nicht einen Gewerbenachweis zeigen lassen muss.

    Und nein, die laecis enormis gibt es in D nicht.
    Der Kaufpreis einer Sache (auch über Ebay) ist eine freie Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Und wenn ein Verkäufer einen höheren Preis fordert als die Sache wert ist, oder wenn (wie bei Ebay) der Käufer sogar (ohne Aufforderung des Verkäufers) bereit ist mehr zu zahlen, dann ist das Sache der beiden. Schließlich wird niemand gezwungen etwas zu kaufen.
    Nicht umsonst gibt es in Deutschland den Spruch "Jeden morgen steht ein Dummer auf, man muß ihn nur finden". Den Spruch gab es übrigend schon vor Ebay, ich habe ihn das erste mal im Zusammenhang mit überteuerten Gebrauchtwagen gehört.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    .
    Und aus den Urteilen geht m. M. nach hervor, was ich weiter oben gepostet hatte, nämlich, dass der Anschein, den der Käufer beim Kauf macht, verbindlich ist und der Händler sich nicht einen Gewerbenachweis zeigen lassen muss.

    hallo krabbe

    sorry, dass ich da nochmal insistiere
    aber hast du zb beim dritten fall mal gelesen was rausgekommen ist?

    http://www.juraforum.de/urteile/urteil…-7-u-19306.html

    der händler musst das fahrzeug zurücknehmen OBWOHL der käufer als gewerblicher kudne aufgetreten war

    das ist doch genau das gegenteil davon was du hier vermutest, oder?

    lg
    g


    [/url]

  • Nein,

    Zitat

    ...weil dort bei der Frage nach der "Bestellung
    in Ausübung beruflicher oder selbständiger Tätigkeit" das Kästchen
    "Nein" angekreuzt ist und ferner im Rubrum unter "Firma/Name" sowie
    "Art der Unternehmung" nur der Name des Kl. ohne Berufszusatz und
    ohne Hinweis auf "die Kanzlei" aufgeführt wird..

    es ist quasi ds negativ-Beispiel. Eben weil im Kaufvertrag nichts davon stand, dass der Käufer gewerblich ist, mußte der Händler den Kauf rückgängig machen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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