Fahrzeug import aus der Schweiz, was ist zu beachten?

  • Hallo,
    Habe vor einen Kühlkoffer ohne Aggregat mit Fahrzeug (Iveco Daily oder Mercedes Sprinter) aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren.

    Welche Kosten kommen da auf mich zu?

    Mehrwertsteuer 16% ?
    TÜV Vollabnahme 320 €
    Umschreibung auf Wohnmobil, ??€
    neue Kennzeichen ??€

    Wer weis was?
    Grüße
    Danny

  • Danke für die Antwort!
    Sind hier auch grad am Zusammenbrechen, da wir heute erfahren haben das wir noch zu der Mehrwertsteuer (16%) noch eine Zollsteuer in unserem Fall (22%) bezahlen müßten!
    Das ist absolut indiskutabel, ich werde versuchen vom Kauf zurück zu treten!

    Danny

  • Hallo,
    ich glaube du kannst den Zoll unter Umständen sparen:

    ich habe beim ADAC noch eine gute Info Seite gefunden.
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/…ten/default.asp

    wichtiger Auschnitt:

    Warenverkehrsbescheinigung
    Die Länder der EU haben mit den EFTA-Ländern sogenannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware - eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Mit ihr bestätigt der Ausführer, dass es sich bei der Ware um ein Produkt eines EU- oder EFTA-Landes handelt. Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung. Das Papier muss von der Zollbehörde des ausführenden Landes mit Dienstsiegel bestätigt sein.

    Bitte beachten Sie, daß eine Warenverkehrsbescheinigung nur für Fahrzeuge ausgestellt werden kann, die in einem EU- oder EFTA-Land produziert wurden. Sie hat also keine Gültigkeit für Kraftfahrzeuge, die z.B. in Japan oder den USA gebaut wurden.

    Viel Glück,

    Michael

  • Danke das ist doch ein licht am dunklen Himmel!

    Aber wird der Iveco auch wirklich in der EU gebaut?

    Liebe Grüße und Danke!

    Danny

    P.S: wir haben uns auch schon überlegt das wir den Zöllern klarmachen das es ein Kombinationswagen ist, der kostet nur 10 % Zoll!

  • Die schreiben da immer nur von Autos und Fahrzeugen!

    Jetzt will ich´s aber wissen!

    Ist ein Iveco ein Auto / Fahrzeug oder ein LKW weil von LKW steht da ja nichts?

    Ein mit ein bisschen Hoffnung ins Bett gehender Danny :cry:

    N8

  • Hallo Gast!
    das ist doch mal ein netter Gast!

    Ja mein Iveco kommt aus dem Iveco Werk (ja woher eigentlich) ich glaube aus ULM.
    Aber der Koffer kommt aus der Schweiz! (Maeder) was nun?
    Koffer mit 22% verzollen und Fahrgestell nicht?

    Man das es so komplieziert ist hätt ich nicht gedacht!

    Danny

  • Mit dieser Regelung muß ich mich mal genauer auseinander setzen. Und zwar was den Import von Fahrzeugen aus der EU ins EFTA-Land Island betrifft. Die Frage ist, ob ein EFTA-Land diese Regelung einseitig außer Kraft setzen kann. Die Isländer verlangen nämlich für aus der EU importierte Fahrzeuge imensen Zoll, bis zu 45%. Darauf wird dann noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 24,5% aufgeschlagen.
    Falls diese Regelung für alle EU- und EFTA-Mitglieder gilt würde das ja bedeuten, das die Isländer zu unrecht abkassieren.

  • So jetzt kann ich endlich mal was aus eigener Erfahrung hier Beitragen:

    Bei verzollungen von Fahrzeugen aus der Schweiz, nach Deutschland.


    Fahrzeuge bzw. Waren die im EU Raum hergestellt wurden, kann man ohne Zolltarif nach Deutschland einführen.
    Voraussetzungen dafür:
    Einen Nachweis darüber das das Fahrzeug wirklich in der EU gebaut wurde,
    Ab einem Warenwert von über 6000,00 € also ca. 9000,00 SFR muss vom verkäufer ein sogenanntes EUR 1 Formular ausgefüllt werden, indem bestätigt wird das es in der EU hergestellt wurde. Das kann übrigens nur eine Firma machen, keine Privatperson!

    Zum Thema Schweizer Mehrwertsteuer und die Rückerstattung ist folgendes zu sagen:
    1. Der Verkäufer kann nur die Mwst rückerstatten wenn er ein Händler ist!
    2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet die Mwst zu erstatten!
    3. Dieser Schein ist bei dem Verkäufer extra anzufordern.
    4. Dann zum Schweizer Zoll (am besten sind die großen Autobahnzölle), dort bekommt man einen Stempel, wenn man das Fahrzeug ausgeführt hat!
    5. Mit dem Zettel dann wieder zum Verkäufer und dann bekommt man die schweizer Mehrwertsteuer von 7,5 % zurück!

    Zurück zur Verzollung!
    Benötigt wird:

    Rechnung ohne aufführung der schweizer Mwst.
    Ausfuhrzettel
    EUR1 Schein
    Alten Schweizer Fahrzeugbrief

    damit zum Schweizer Zoll und danach muss man ab einem Wert von über 1000 € eine Spedition haben die eine sogenannte Zollnummer macht!
    Das war bei uns ein Büro an der Grenze, der hat das in den Computer ein gegeben und damit hatten wir eine Zollnummer! Damit konnte der deutsche Zoll was anfangen! Kosten für 5 Min PC arbeit, 50 €.

    Mit der Nummer, altem Fahrzeugschein, Rechnung, ZollLaufzettel und EUR1 schein dann zum deutschen Zoll. Dort wurde bei mir die Fahrgestellnummer kontroliert. Wir mussten 16 % Mehrwertsteuer bezahlen und bekamen dann die deutsche Unbedenklichkeitsbescheinigung und bestätigung das wir die Steuern bezahlt haben. Dieser Schein ist sehr wichtig, nur damit kann man das Fahrzeug überhaupt in Deutschland anmelden!

    Und das war´s dann!

    Ich hoffe ich konnte helfen!

    Dauer für die Zollformalitäten, 56 Min. Es war aber wenig loss zu dieser Zeit!

    Danny

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen