Haltepunkte an der Pritsche

  • Tag auch,

    bin neu im "wohnkabinen-business", da ich erst vor zwei tagen eine Aluminiumkabine (Selbstbau) erworben habe. Die Kabine wurde vom TÜV bereits abgenommen, leider habe ich keine Ahnung, wer mir ordentliche Haltepunkte auf der Pritsche installieren darf/kann, so daß der TÜV auch dazu sein O.K. gibt...?!

    Schon mal danke an alle "Informanten"...

  • Bin überrascht, wie schnell man hier wertvolle Infos bekommt. Habe übrigens einen Nissan Navara 1 1/2 Kabiner und die Kabine liegt mit zwei Metern Länge auf...Hilft das weiter?

    Gruß, FC

  • Hallo funkychicken

    Kann Joe´s Ausführungen nur unterstreichen spez. den Punkt 1

    Soviel Möglichkeiten hast ja nicht, da an deiner Kabine schon die Punkte vorgegeben sind.
    In unmittelbarer Nähe mußt du dann auch die Befestigungen an der Pritsche vornehmen.
    Kleiner Tip : Mach die Haltepunkte am Fahrzeug-Rahmen fest.
    Die Pritsche besteht nur aus dünnen Blech und hält auf Dauer nicht.

    Meine TÜV Erfahrung : Hab bereits 2 mal die Basis gewechselt und den Umbau selbst vorgenommen .
    Zu meinem Erstaunen hat den TÜV die Befestigung der Kabine nicht im geringsten interssiert.( was natürlich nicht heißt das du alles mögliche zur Befestigung verwenden kannst) Nur Länge Breite Höhe und Gewicht gemessen ,nach 10 Min war alles erledigt.


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Zitat

    Zu meinem Erstaunen hat den TÜV die Befestigung der Kabine nicht im geringsten interssiert.( was natürlich nicht heißt das du alles mögliche zur Befestigung verwenden kannst) Nur Länge Breite Höhe und Gewicht gemessen ,nach 10 Min war alles erledigt.

    Hast Du den gleichen Prüfer wie ich ??? :twisted::oops::P

    .


    ***

  • ..den will ich auch - wo gibt´s den? Nein, mal im Ernst, da das Blech der Pritsche nachvollziehbar zu dünn ist, muß man also an die Trägerrahmen ran - zumindest vorne...? Welches Werkzeug schafft denn so einen "Stunt"?

    FC

  • Hi FC

    Also ich nehme mal an, dass Du die Alukab auf Deine Pritsche laden willst. Zum rauf- und runternehmen.

    In diesem Augenblick ist das gute Teil nichts anderes als L a d u n g !
    und da bist nur Du für die sichere Befestigung verantwortlich.

    Der TÜV hat im Prinzip damit nichts zu tun. Du kannst auf Deine Ladefläche laden, was Du willst, sofern es der StVZo entspricht, das heisst Breite bis zu 2,55 m mit seitlichen Begrenzungsleuchten, wenn das Teil seitlich übersteht, zul. Gesamtgewicht beachten, die Rücklichter müssen im 45-Grad-Winkel sichtbar bleiben und Du mußt für eine sichere Befestigung sorgen.

    Das ist eigentlich alles.

    Was für eine Befestigung Du vorsehen willst, kommt drauf an.
    Seitlich nach unten, ausserhalb der Pritsche, seitlich nach unten innerhalb der Pritsche, durch den Boden ect.

    Bei den Spannvorrichtungen würde ich mal bei Tischer, Nordstar oder anderen Spezialisten für Huckepackkab´s kucken.

    Frauchen ruft ""essen"" muss schluß machen


    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • Das sind ja eigentlich ganz gute Neuigkeiten - aber ich mages ja gern mal kompliziert: Ich erzähle euch wohl nichts Neues, wenn ich mein Gespann günstigst als Wohnmobil über 2,8 t versichern möchte; wie ist es denn dann mit der "Ladung"?

    "Essen" ist eine gute Idee...

  • Hi FC

    da bin ich wieder, gut war´s :lol:

    Die Aufbaurichtlinien der Hersteller brauchst Du nur bzw. mußt Du nur beachten, wenn Du einen Festaufbau auf das Fahrgestell machst.
    Wegen der Zulassung: ich habe folgendes gehört oder gelesen, ich glaube sogar hier im Forum:
    Zulassung beim TÜV bzw. Kfz-Zulassungstelle als "LKW mit wahlweise Wohnaufbau". Bei der Versicherung als Wohnmobil zu den Konditionen wie ein "normales" Womo. Vielleicht kann Die hier jemand dazu genaueres sagen :roll:
    Ich weiß leider auch nicht, welche technischen Vorraussetzungen der Tüv für diese Art der Eintragung fordert :oops:
    Aber ich bin mir sicher, hier gibts jemanden, der das weiß, nach dem Motto "hier werden sie geholfen" :lol:

    ciao, bis dann

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • Hallo,
    unser Bimobil auf T3 war ein Sonderkfz Wohnmobil. Weder bei dem ersten T3, noch nach dem Umbau eines neuen T3 von Bocklet hat der TÜV die Kabine gesehen oder sich auch interessiert gezeigt. Das war in ihren Augen die "Ladung". Und die brauchte nicht zum TÜV.
    Christel

    Wenn kein Wind weht, zeigt auch der Wetterhahn Charakter.

  • Hab meine Kabine eintragen lassen. Da steht halt im Moment: LKW Pritsche offen, und dann weiter unten noch : wahlweise mit "Ladekasten" und dann die geänderten Maße. Dieser Ladekasten wird zur Wohnkab ausgebaut und dann nächstes Jahr als wahlweise Wohnkab umgeschlüsselt. Dann gibt es Vers, die dieses wahlweise Wohnkab nehmen und das ganze KFZ als WoMo versichern.

    .


    ***

  • Hllo FC

    Info zu Versicherung:

    Habe gerade einen Antrag auf Womo-Versicherung gestellt, da meines nächste Woche von Lkw (Nissan MD 21 King Cab) auf Womo umgeschlüsselt wird. Handelt sich allerdings um einen Festaufbau.

    Habe die Versicherungsbedingungen vorliegen: Auszug:

    --Campingkraftfahrzeuge oder Wohnmobile sind Fahrzeuge mit eingebauten Schlaf- und Wohneinrichtungen; auch Fahrzeuge mit auf- und absetzbarer Wohnkabine rechnen wir zu den Campingkraftfahrzeugen, sofern die alternative Verwendung als Camping-Kfz im Brief eingetragen ist. --

    Ich les das so:
    in der Konsequenz müsstest Du die Kabine also wirklich beim TÜV eintragen lassen und damit auch TÜV-konforme Befestigungen anbringen.
    ...und schauen, daß im Brief eingetragen wird ""mit aufgesattelter Kabine alternativ Camping.Kfz"" oder so ähnlich.

    Daraus wiederum die Auswirkungen :

    Versicherungsbeitrag bisher: Haftpflicht und Vollkasko Lkw1 to Nutzlast bei niedrigstmöglichem Beitragssatz von 45%/55% knapp 1.200,-- Euro !!!!!!!!!!! im Jahr. Jetzt als Wohnmobil , selbe Konditionen sage und schreibe nur noch ca. 340,-- Euro im Jahr. :lol::lol::lol:

    Bei der Steuer ändert sich so gut wie nichts, da ich mei Kischtle auf 2805 kg auflasten kann und sich damit an der Gewichtsbesteuerung nichts ändert. :lol::lol::lol:

    .....man liest ssich

    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen