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Koffer mit Auffahrrampe als Leerkabine?

  • Grizzly
  • 18. September 2004 um 09:34
  • Joe
    Gast
    • 22. September 2004 um 18:15
    • #21

    x x

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (28. Oktober 2005 um 09:57)

  • Gast
    Gast
    • 22. September 2004 um 19:45
    • #22

    LKW anmelden mit 7,49 t zGG= keine EG-Kontrollgerät/ Fahrtenschreiberpflicht.

    Pferdeanhänger können auch als normale Anhänger angemeldet werden!

    Gruß Florian

  • achim
    Experte
    Beiträge
    123
    Wohnort
    Hamburg
    • 22. September 2004 um 23:20
    • #23

    :cry:
    Sorry! Aber jetzt versteh ich nur noch Bahnhof! :?

    erklärt mir doch mal bitte den Unterschied zwischen einem
    EG-Kontrollgerät und einem Fahrtenschreiber.......

    ich kenn immer nur den Begriff "Fahrtenschreiber"......
    das sind diese Dinger von Kienzle oderso.....wo halt die Scheiben reingelegt werden......
    und ein EG-Kontrollgerät..... :?:

    bin zwar jahrelang selbt im internationalen Fernverkehr mit einem
    38t. Sattelzug unterwegs gewesen....aber..... :?:

    und das ein So.Kfz.Wohnmobil keinen braucht, habe ich hier in Hamburg
    vom TÜV bzw. von der Polizei..hier in Hamburg erfragt.....
    und die haben mir gesagt, das ist egal ob 7,49t bzw. 12t.
    man würde keinen benötigen.......

    Und das die Vario-Wohnmobile keine benötigen ist auch wahr!

    Witzig fand es so ein Kontrollmensch in Serbien jetzt bei der letzten Urlaubsfahrt jedenfalls nicht,
    das ich keinen Fahrtenschreiber hatte! :D

    muss doch mal sehen ob ich das nicht sogar schriftlich bekomme.....
    bzw. ob die mir sagen können wo das steht!

    Gruß vom achim....

    2 Mal editiert, zuletzt von achim (23. September 2004 um 07:58)

  • Anonymous
    Gast
    • 23. September 2004 um 01:51
    • #24

    http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zkr/EG_0.htm

  • achim
    Experte
    Beiträge
    123
    Wohnort
    Hamburg
    • 23. September 2004 um 07:55
    • #25

    Hallo.....allerseits....

    @ Gast
    Danke! habe es grad mal überflogen............... :shock:

    oooh!
    allerdings ist mir dabei aufgefallen, das von
    Nutzfahrzeugen über 3,5t bzw.
    Bussen mit mehr als 8 Sitzplätzen die Rede ist. :idea:

    also nicht So.Kfz.Wohnmobile 8)

    oder verstehe ich es nicht richtig?
    da ich es nicht verstehen möchte? :wink:

    Gruss vom achim

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
    Wohnort
    Ranstadt
    • 23. September 2004 um 09:41
    • #26

    @ achim

    Das ist der Punkt, leider ist der §57 aus dem das hervorgehen sollte mit zig querverweisen ausgestattet das es nicht so ganz einfach ist das schriftlich zu bekommen. Kümmere mich aber darum. Am Ende zählt das was man auf der Hand hat und zwar schriftlich.

    Gruss

    Torsten Schneider

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 23. September 2004 um 13:31
    • #27

    Hallo zusammen,

    siehe auch die Fortsetzung der Diskussion in "EG-Kontrollgerät / Fahrtenschreiber".

    Besten Gruß

    HWK

  • Mogros
    Junior
    Beiträge
    38
    Wohnort
    Bern
    • 23. September 2004 um 14:10
    • #28

    Falls du dich schlussendlich doch gegen den Anhänger und für einen LKW bis 7,49 to entscheidest, würde ich mich mal bei den Pferdetransportern umschauen... die haben hinten auch immer einen riesigen Stauraum für Ihre zusätzlich mitgeführten PS und dann vorne dran noch einen Wohn-Einbau.

    Gruss
    Chrigu

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