Hallo an alle Forum-Teilnehmer,
ich bin Eigentümer einer ETW in einer größeren Wohnungsanlage it Tiefgaragenplätzen für jede Wohnung und mit einer Parkfläche im Gemeinschaftseigentum, die aber keine ausreichende Zahl an Plätzen für die alle vorhandenen Wohnungen ausweist.
Meine Frage: Habe ich als Besitzer eines E-Wohnmobils das Recht auf die Installation einer E-Ladestation. Bei PKWs ist das ja mittlerweile gesetzlich geregelt, aber wie ist die Situation bei E-Wohnmobilen.
Ich habe kein privates e-Auto.
Wäre für rechlich fundierte Antworten sehr dankbar