E-Camper: Rechtliche Situation

  • Hallo an alle Forum-Teilnehmer,

    ich bin Eigentümer einer ETW in einer größeren Wohnungsanlage it Tiefgaragenplätzen für jede Wohnung und mit einer Parkfläche im Gemeinschaftseigentum, die aber keine ausreichende Zahl an Plätzen für die alle vorhandenen Wohnungen ausweist.

    Meine Frage: Habe ich als Besitzer eines E-Wohnmobils das Recht auf die Installation einer E-Ladestation. Bei PKWs ist das ja mittlerweile gesetzlich geregelt, aber wie ist die Situation bei E-Wohnmobilen.

    Ich habe kein privates e-Auto.

    Wäre für rechlich fundierte Antworten sehr dankbar

  • Hallo Unbekannter,

    Wäre für rechlich fundierte Antworten sehr dankbar

    Ich nehme an da fehlt ein t und du meinst "rechtlich fundierte Antworten"...

    Da hier im Forum noch niemand sein e-Wohnmobil vorgestellt hat (gibt es da überhaupt schon nicht-eigenbauten zu kaufen?) würde ich davon ausgehen das dir hier niemand solche Antworten geben kann.

    Die einfachste Variante wird wohl sein sich hier mit einem Fachanwalt zu besprechen...

    Gruß
    Sven

  • Hallo Sven,

    danke für die schnelle Antwort. Richtig, es fehlte ein "t" bei rechtlich.

    Ich warte ein paar Tage, ob evtl. doch noch eine brauchbare Info kommt.

    Danach werde ich Deinen Vorschlag aufnehmen und einen Fachanwalt kontaktieren.

    Nachmals danke !!!

    Viele Grüße

    ruevne

  • Picco 24. August 2022 um 14:46

    Hat den Titel des Themas von „E-Camper“ zu „E-Camper: Rechtliche Situation“ geändert.
  • Hallo ruevne

    unter der Annahme, dass du die Frage für Deutschland stellst, müsste in deinem Fall das Wohnungseigentumsgesetz greifen.

    Nun kommt es bei dir erschwerend hinzu, dass es sich um einen Parkplatz im

    Gemeinschaftseigentum handelt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass zumindest Mieter nur Wallbox-Installationen durchsetzen können, wenn sie auch einen expliziten Parkplatz gemietet haben.

    Daher glaube ich, dass es hier weniger um E-Camper geht (auch wenn ich dieses Thema sehr spannend finde und mich über die Vorstellung deines E-Campers im Vorstellung: Sieh mal einer an! Forum sehr freuen würde) sondern es eher um das Gemeinschaftseigentum geht.

    Ich persönlich würde an deiner Stelle Unterstützer suchen und einen Antrag auf der nächsten WEG-Versammlung stellen. Ansonsten sollte dir noch ein Fachanwalt für WEG-Recht weiterhelfen können.

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