Ich habe jetzt ein Fahrzeug gefunden und gekauft. Ein Ford Ranger von 2015 mit einigen Umbauten und Eintragungen ist es geworden.
Problem bzw. unklar:
Im Feld "K" wurde die Typgenehmigung von einer Zulassungsstelle gestrichen, zuvor war das Fahrzeug wegen einer Änderung der Rad/Reifenkombination in Feld 17 bereits auf "A" geändert worden. Der erste Teil II ist leider nicht mehr vorhanden, wurde mutmaßlich wie darauf angegeben von der Zulassungsstelle eingezogen.
Insgesamt habe ich drei Mal den Teil II - aber alle vom ersten Halter.
Konkret die Fragen:
1.: Ab wann wird aus "A"bweichend zur Typgenehmigung die "E"inzelabnahme zulassungsrechtlich notwendig?
Geändert wurden neben der Rad/Reifenkombination auch Front- und Heckstoßstange sowie die Ansaugung (Schnorchel verbaut) und auf mindestens 3x nacheinander eingetragen.
2.: Ist es korrekt wenn die Typgenehmigung komplett gestrichen wurde?
Bei meinem Motorrad habe ich sie wieder eintragen lassen (war im Zuge einer Drosselung vom Vorbesitzer gestrichen worden). Das Fehlen der Typgenehmigung hatte zur Folge, dass alle Teile mit ABE nicht mehr zulässig waren (z.B. die durchaus relevanten Teile namens Reifen). Nach einigem Hickhack wurde klar, dass die Zulassungsstelle vom Vorbesitzer übereifrig gehandelt hatte.
In den Berichten für die Eintragungen, welche mir zum Glück alle vorliegen, ist nichts von der Streichung zu lesen. Feld 17 und Feld K sind stets unberührt geblieben.
Vielen Dank vorab für eure Aufklärung zu dem Thema
Martin